Norm: MRG §30 Abs2 Z8MRG §30 Abs3
Rechtssatz: Für den Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 8 MRG ist der Bedarf des Miteigentümers, dem aufgrund einer Benützungsregelung die alleinigen Nutzungs- und Verfügungsrechte über eine Wohnung zukommen, als maßgebend anzusehen. Entscheidungstexte 5 Ob 188/19m Entscheidungstext OGH 20.02.2020 5 Ob 188/19m ... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z8 FMRG §30 Abs3
Rechtssatz: Ein Vermieter kann den Kündigungsgrund gemäß §30 Abs 2 Z 8 MRG nach §30 Abs3 letzter Satz MRG bereits dann geltend machen, wenn er zumindest zur Hälfte Miteigentümer der Liegenschaft mit dem Miethaus ist und auf seinen Eigentumserwerb die Sperrfrist nach §30 Abs3 zweiter Satz MRG nicht (mehr) anzuwenden ist. Daran ändert der Umstand nichts, wenn als kündigende Partei auch der andere Hälfteeigentüm... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z8 FMRG §30 Abs3 Satz2
Rechtssatz: § 30 Abs 3 2. Satz MRG ist teleologisch dahin zu reduzieren, dass die zehnjährige Sperrfrist dann nicht gilt, wenn der Rechtsvorgänger des Kündigenden bereits wegen Eigenbedarfs nach § 30 Abs 2 Z 8 MRG hätte kündigen können. Entscheidungstexte 1 Ob 293/03z Entscheidungstext OGH 10.02.2004 1 Ob 293/03z Veröff: SZ 2004/21 ... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs3
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 30 Abs 3 letzter Satz MRG, wonach Eigenbedarf nur zugunsten von Personen geltend gemacht werden kann, die (allenfalls zusammen) mindestens Hälfteeigentümer sind oder zu diesen in dem in § 30 Abs 2 Z 5 oder 6 genannten Naheverhältnis stehen, ändert nichts an der grundsätzlich fehlenden Aktivlegitimation des Hälfteeigentümers zur Aufkündigung von Bestandverträgen. Entscheidun... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z8 FMRG §30 Abs3
Rechtssatz: Die zehnjährige Sperrfrist des §30 Abs 3 Satz 2 MRG für die Eigenbedarfskündigung gilt nur für Häuser bzw. Eigentumswohnungen, die im Zeitpunkt des Erwerbes bereits vermietet waren, nicht aber für solche, die erst später vermietet wurden. Entscheidungstexte 6 Ob 9/02w Entscheidungstext OGH 12.09.2002 6 Ob 9/02w ... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z9 BMRG §30 Abs3
Rechtssatz: Der Erwerb einer vermieteten Eigentumswohnung bei bestehendem Eigenbedarf begründet kein die Kündigung nach Z 9 ausschließendes Verschulden. Zum Zeitpunkt der Aufkündigung muss das Eigentum des Kündigenden bücherlich einverleibt sein. Entscheidungstexte 8 Ob 103/00f Entscheidungstext OGH 25.06.2001 8 Ob 103/00f ... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs3 Satz2
Rechtssatz: Der in der Verhinderung von Spekulationskäufen bestehende Normzweck dieser Bestimmung trifft dann nicht zu, wenn der Vermieter vor der
Begründung: des Wohnungseigentums am Bestandobjekt Mehrheitseigentümer der Liegenschaft (hier eines Stockwerkseigentums) war und bereits als solcher zur Aufkündigung wegen Eigenbedarfs berechtigt gewesen wäre. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §170MRG §30 Abs3
Rechtssatz: Da Gegenstand des Erbteilungsübereinkommens, in dem sämtliche Miterben ihre Rechtsbeziehungen nach ihrem Gutdünken gestalten (EvBl 1994/155), stets das gesamte Aktivvermögen des ruhenden Nachlasses ist (NZ 1992, 70), verfolgt es den Zweck, die Rechtsverhältnisse des Erblassers nach dessen Ableben zu regeln, insbesondere über dessen Vermögen zu bestimmen. Es ist damit als Rechtsgeschäft von Todes wegen ... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z7 CMRG §30 Abs3
Rechtssatz: Die Vereinbarung, daß die Geschäftsräumlichkeiten ausschließlich zur Führung eines Konzertbüros verwendet werden dürfen und Zuwiderhandeln einen Vertragsauflösungsgrund bzw Kündigungsgrund darstellt, ist rechtsunwirksam. Entscheidungstexte 8 Ob 636/92 Entscheidungstext OGH 26.11.1992 8 Ob 636/92 Veröff: RZ 1994/29 S 89 ... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs3
Rechtssatz: Wer durch erbrechtlichen Vorgang das Verfügungsrecht über eine bereits vermietete Wohnung erwirbt, muß den Rest der zehnjährigen Sperrfrist ebenso einhalten, wie dies den Erblasser betroffen hätte. Entscheidungstexte 6 Ob 542/91 Entscheidungstext OGH 16.05.1991 6 Ob 542/91 Veröff: SZ 64/58 = WoBl 1991,174 8 ... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z9 A2MRG §30 Abs3
Rechtssatz: Der Wohnungseigentümer macht bei der Vermietung seiner Eigentumswohnung von seinem ausschließlichen Nutzungsrecht und Verfügungsrecht über diese Wohnung Gebrauch und stellt insoweit die Gesamtheit aller Miteigentümer dar, so daß ihm das Kündigungsrecht in Ansehung seiner Eigentumswohnung allein, bei Miteigentum von Ehegatten diesen, zusteht. Eigenbedarf bei gemeinsamen Wohnungseigentum von Ehegat... mehr lesen...
Norm: ABGB §1116 BMRG §30 Abs3
Rechtssatz: Der Sinn des § 30 Abs 3 letzter Satz MRG geht dahin, einem Minderheitseigentümer die materielle Berechtigung einer Kündigung wegen Eigenbedarf zu verwehren. Ein Nutzungsberechtigter ist kündigungslegitimiert. Entscheidungstexte 7 Ob 603/85 Entscheidungstext OGH 03.10.1985 7 Ob 603/85 Euro... mehr lesen...
Mit Übergabsvertrag vom 30. 4. 1976 hat der Vater der Klägerin sein Wohnhaus der Klägerin ins Alleineigentum übertragen. Die grundbücherliche Durchführung erfolgte am 10. 8. 1976. Die Klägerin konnte das Wohnhaus erst etwa zwei Jahre später beziehen, weil sowohl das Obergeschoß als auch das Untergeschoß, letzteres an die Beklagte, vermietet waren. Erst nachdem das Obergeschoß freigegeben worden war, konnte die Klägerin dort einziehen. Die Beklagte bewohnt das Mietobjekt bereits etwa 1... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs3MRG §31 Abs1
Rechtssatz: Bei § 31 Abs 1 MRG handelt es sich um einen selbständigen Kündigungsgrund, für den die Bestimmung des § 30 Abs 3 MRG über die erforderliche Dauer des Eigentumsrechtes des Vermieters nicht gilt. Entscheidungstexte 6 Ob 820/83 Entscheidungstext OGH 22.12.1983 6 Ob 820/83 Veröff: SZ 56/200 10 ... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs3 Satz2
Rechtssatz: Die zehnjährige Sperrfrist des § 30 Abs 3 zweiter Satz MRG ist grundsätzlich auch auf Eigentumswohnungen anzuwenden. Die Verwendung des Wortes "Miethaus" im § 30 Abs 3 MRG anstelle des im § 19 Abs 3 MG verwendeten Wortes "Haus" bedeutet jedenfalls in bezug auf die Anwendung der Sperrfrist auf Eigentumswohnungen mit Rücksicht auf den übereinstimmenden Normzweck keine inhaltliche Änderung. Die Sperrfrist ist l... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs3
Rechtssatz: Wurde lediglich eine bereits seit langem bestehende Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt, so trifft der in der grundsätzlichen Verhinderung von Spekulationskäufen bestehende Normzweck auch auf den Fall einer derartigen Umwandlung zu. Entscheidungstexte 4 Ob 535/83 Entscheidungstext OGH 12.04.1983 4 Ob 535/83 Veröff: EvBl 1983/103 S 397... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs3 A1MG §22 Abs1 AMRG §30 Abs3MRG §31 Abs1
Rechtssatz: Bei § 22 Abs 1 MG in der Fassung des MRÄG 1967 handelt es sich im Falle einer Teilkündigung wegen dringenden Eigenbedarfes um einen selbständigen Kündigungsgrund, für den die Bestimmungen des § 19 Abs 3 MG über die Dauer des Eigentumsrechtes nicht gelten. Entscheidungstexte 6 Ob 316/68 Entscheidungstext OGH 27.11.1... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs3 A3MRG §30 Abs3
Rechtssatz: Als Eigentümer kommt nur der in Betracht, der grundbücherlich eingetragen ist. Entscheidungstexte 2 Ob 1074/27 Entscheidungstext OGH 09.11.1927 2 Ob 1074/27 Veröff: SZ 9/249 8 Ob 554/78 Entscheidungstext OGH 08.11.1978 8 Ob 554/78 Veröff: SZ 51/151 ... mehr lesen...