Norm
MRG §30 Abs2 Z9 BRechtssatz
Der Erwerb einer vermieteten Eigentumswohnung bei bestehendem Eigenbedarf begründet kein die Kündigung nach Z 9 ausschließendes Verschulden. Zum Zeitpunkt der Aufkündigung muss das Eigentum des Kündigenden bücherlich einverleibt sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115359Im RIS seit
25.07.2001Zuletzt aktualisiert am
31.05.2021