RS OGH 1991/5/16 6Ob542/91, 8Ob75/20t

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Veröffentlicht am 16.05.1991
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Norm

MRG §30 Abs3

Rechtssatz

Wer durch erbrechtlichen Vorgang das Verfügungsrecht über eine bereits vermietete Wohnung erwirbt, muß den Rest der zehnjährigen Sperrfrist ebenso einhalten, wie dies den Erblasser betroffen hätte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0070789

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.01.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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