Norm
MRG §27Rechtssatz
Die Verfügungsmöglichkeit des Vermieters bildet in den Fällen des gesetzlich vorgeschriebenen Mietzinses regelmäßig nur dann einen konkreten Vorteil für den Vermieter, wenn er den Bestandgegenstand gegen eine (verbotene) Ablöse weiter vermieten kann. Daran liegt aber eine sittenwidrige Vereinbarung im Sinne des § 27 Abs 1 Z 5 MRG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0069811Dokumentnummer
JJR_19850418_OGH0002_0060OB00502_8500000_002