Norm
MRG §27Rechtssatz
Fehlt aber das objektive Tatbestandsmerkmal des § 27 Abs 1 Z 1 MRG, daß der Leistung des neuen Mieters keine gleichwertige Gegenleistung entgegensteht, macht die subjektiv auf die Leistung einer Ablöse gerichtete Parteiabsicht den Vertrag nicht ungültig, wenn diese darauf gerichtet war, das Bestandobjekt mit den vorhandenen Investitionen zu übernehmen und zu nutzen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0069753Dokumentnummer
JJR_19870929_OGH0002_0040OB00567_8700000_001