Norm
Rechtssatz
Für die Beurteilung der Frage, ob eine nach § 27 MRG verbotene Vereinbarung vorliegt, sind die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze in allen Fällen wieder anwendbar, in denen die Mietzinsbildung dem § 16 MRG unterliegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
Dokumentnummer