Norm
Rechtssatz
Die Vereinbarung jedes die Angemessenheitsgrenze übersteigenden Mietzinses nach § 27 MRG ist ungültig. Die Rechtsprechung zu § 16 und § 16 a MG ist zur Auslegung des § 16 MRG nur unter Berücksichtigung dieses Unterschiedes verwertbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
Dokumentnummer