Norm
ABGB §878Rechtssatz
Liegt ein gemischter Vertrag vor, der Elemente einer nach § 27 MRG verpönten Ablöse (und hier : eines Kaufvertrages) enthält, so ist die Regel des § 878 ABGB heranzuziehen, die für alle Fälle der Teilnichtigkeit gilt. Diese Regel versagt aber, wenn der nichtige von gültigen Teil nicht abgesondert werden kann. In diesem Fall kann der Bereicherungsanspruch des Mieters nur auf Herausgabe des iSd § 27 Abs 3 MRG Geleisteten Zug um Zug gegen Herausgabe jener Leistung, die er die Ablöse übersteigend erhalten hatte, gehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0016418Dokumentnummer
JJR_19870526_OGH0002_0010OB00555_8700000_001