Norm: MRG idF vor dem 3.WÄG §12 Abs3 CaMRG idF 3.WÄG §12a Abs1MRG idF 3.WÄG §12a Abs3
Rechtssatz: Unter dem Gesichtspunkt der legistischen Klarstellung des § 12 Abs 3 MRG aF durch § 12a Abs 1 und 3 MRG idF des 3.WÄG 1993 ist § 12 Abs 3 MRG aF auch bei Einzelrechtsnachfolge durch Einbringung eines Unternehmens als Sacheinlage in eine GmbH nur dann anzuwenden, wenn durch diese Einbringung eine rechtliche und wirtschaftliche Änderung eintritt, wen... mehr lesen...
Norm: MRG §12a Abs3
Rechtssatz: Eine entscheidende Änderung tritt noch nicht bei einem bloßen Organwechsel - etwa der Bestellung eines neuen Geschäftsführers - jedenfalls aber bei Veräußerung der Anteilsmehrheit ein. Abgestellt wird auf den "Machtwechsel" in der Gesellschaft oder juristischen Person. Entscheidungstexte 1 Ob 591/93 Entscheidungstext OGH 25.10.1994 1 Ob 591/93 ... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs3 CaMRG §12a Abs1MRG §12a Abs3
Rechtssatz: Wird ein im Bestandobjekt in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft betriebenes Familienunternehmen in eine GmbH eingebracht, wobei die Gesellschafter (drei Familienmitglieder) dieselben bleiben und der bisher geschäftsführende Komplementär nun Geschäftsführer der GmbH wird, dann wird das Unternehmen zwar rechtlich "veräußert", nicht aber wirtschaftlich und somit auch nicht im Sinn... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs3 CaMRG §12a Abs1MRG §12a Abs3
Rechtssatz: Durch die durch das 3.WÄG geschaffene Bestimmung des § 12a MRG ist in Ansehung des Veräußerungsbegriffes keine Rechtsänderung, sondern nur eine Klarstellung gegenüber dem Urtext im Sinne der herrschenden Lehre und der Rechtsprechung eingetreten. Entscheidungstexte 1 Ob 591/93 Entscheidungstext OGH 25.10.1994 1 Ob 591/93 ... mehr lesen...
Norm: MRG §12a Abs3
Rechtssatz: Die Adjektiva "rechtlich" und "wirtschaftlich" bilden ein unzertrennliches Begriffspaar; die entscheidende Änderung muss also kumulativ die rechtlichen und die wirtschaftlichen Einflussmöglichkeiten betreffen. Eine bloße rechtliche Änderung, mit der eine wirtschaftliche nicht einhergeht, führt nicht zur Mietzinsanhebung. Dies hat auch für die Einzelrechtsnachfolge zu gelten. Entscheidungstexte... mehr lesen...
Norm: MRG §12a Abs2MRG §12a Abs3MRG §12 Abs3 CaMRG §37 Abs1 Z8
Rechtssatz: Durch das im § 37 Abs 1 Z 8 MRG enthaltene Zitat des § 12 Abs 3 MRG ist eindeutig klargestellt, dass auch die Entscheidung über Feststellungsbegehren betreffend die Angemessenheit (Zulässigkeit) des vom Vermieter unter Berufung auf eine erfolgte Unternehmensveräußerung nach § 12 Abs 3 MRG begehrten Hauptmietzinses im Verfahren außer Streitsachen zu erfolgen hat. ... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs3 CaMRG §15MRG idF 3.WÄG §12a Abs1MRG idF 3.WÄG §12a Abs3MRG idF 3.WÄG §15 Abs4
Rechtssatz: Der dem Vermieter "aufgezwungene" Mieter tritt in den Mietvertrag mit der Maßgabe ein, dass er auf Verlangen des Vermieters jedenfalls den im Sinne § 12 Abs 3 MRG angemessenen Hauptmietzins zu zahlen hat, unabhängig davon, ob mit dem Vormieter eine Pauschalmietzinsvereinbarung bestand oder nicht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind je zur Hälfte Eigentümer des Hauses ***** A*****, B*****straße 18, in dem die Antragsgegnerin ein Geschäftslokal samt dazugehöriger Wohnung gemietet hat. Das Mietverhältnis gründet sich auf eine Mietrechtsnachfolge iSd § 12 Abs 3 MRG. Die Antragsgegnerin hat nämlich mit 1. November 1989 das Drogerieunternehmen des Vormieters Josef Z***** übernommen, der 1947 das Geschäftslokal und 1948 die Wohnung bezogen hatte. Der vom Vormieter mit den seinerze... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs3 CaMRG §12a Abs3MRG §30 Abs2 Z4 C
Rechtssatz: Die Übertragung des bisher vom Mieter durch einen Pächter betriebenen Unternehmens an den Erwerber in Verrechnung der gegen die Verlassenschaft und nach Einantwortung gegen den Erben bestehenden Pflichtteilsansprüche stellt einen Fall der Unternehmensveräußerung im Sinne des § 12 Abs 3 MRG dar. Entscheidungstexte 5 Ob 98/87 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Hauptmieter der für eine Papierhandlung benützten Geschäftsräumlichkeit im Haus der Kläger in 1130 Wien, Lainzer Straße 27, Ing. Alfred N*** ist am 10. April 1983 verstorben. Sein Nachlaß wurde, nachdem seine Tochter Erika N*** ihre Pflichtteilsansprüche geltend gemacht und mit dem Erb- und Pflichtteilsübereinkommen vom 2. Feber 1984 zur Berichtigung ihrer Ansprüche als Noterbin unter anderem das Unternehmen "Bürobedarfsgeschäft" bzw. "Papierwarenhandelsge... mehr lesen...
Norm: MRG §12a Abs1MRG §12a Abs2MRG §12a Abs3MRG §12 Abs3
Rechtssatz: Die in § 12 Abs 3 MRG vorgesehene Verpflichtung sowohl des alten wie des neuen Mieters, dem Vermieter den Mieterwechsel unverzüglich anzuzeigen, ist für den Übergang der Mietrechte bedeutungslos. Entscheidungstexte 3 Ob 584/87 Entscheidungstext OGH 16.12.1987 3 Ob 584/87 7 O... mehr lesen...
Norm: AktG §219MRG §12 Abs3 CaMRG idF 3. WÄG §12a Abs1MRG idF 3. WÄG §12a Abs3
Rechtssatz: Das Wesen der Verschmelzung besteht in den beiden Fällen des § 219 AktG in der Vereinigung der Gesellschaft unter Ausschluss der Liquidation im Wege der Gesamtrechtsnachfolge, die von den Vertragspartnern der vereinigten Gesellschaften hingenommen werden muss. Alle Arten der Gesamtrechtsnachfolge sind aber von § 12 Abs 3 MRG nicht betroffen. ... mehr lesen...
Begründung: Dem zur Entscheidung gestellten Antrag des Vermieters, daß er berechtigt sei, von der belangten B Linoleum-Teppiche-Gardinen Aktiengesellschaft als Mieterin des Geschäftslokales im Hause Mariahilferstraße 75 - Amerlingstraße 19 im 6. Wiener Gemeindebezirk gemäß § 12 Abs 3 Satz 3 MRG einen angemessenen Hauptmietzins von monatlich S 100,-- je Quadratmeter Nutzfläche ab 1. Februar 1983 zu verlangen, liegt der Sachverhalt der Verschmelzung der vormaligen Mieterin D E & F... mehr lesen...
Norm: MRG §12a Abs1MRG §12 Abs3 CaMRG §12a Abs3
Rechtssatz: Der durch Schenkung bewirkte Übergang des Unternehmens eines Mitmieters der Geschäftsräumlichkeit auf einen anderen Mitmieter, der schon bisher Träger der Mietrechte war und nun das Unternehmen in dem von ihm (mitgemieteten) gemieteten Geschäftsräumen weiterführt, fällt nicht in den Anwendungsbereich des § 12 Abs 3 MRG. Durch die Unternehmensübertragung wurde allerdings die Rechtsposit... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin und ihr Ehemann hatten seit 1950 Geschäftsräumlichkeiten im Haus ***** in ***** gemietet. Als die Liegenschaftseigentümer das Haus im Jahr 1963 umbauen wollten, schlossen sie mit den Geschäftsmietern einen schriftlichen Vertrag, wonach das Mietverhältnis an den neu errichteten Werkstatt- und Geschäftsräumen aufrecht bleibe und der Monatshauptmietzins 200 S betrage. Am 17. Mai 1982 errichteten die Ehegatten und ihr Sohn einen mit Notariatsakt beurku... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs3 CaMRG §12a Abs1MRG §12a Abs3
Rechtssatz: Enthält ein Mietvertrag über Geschäftsräumlichkeiten die Vereinbarung, dass die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf die Erben und Rechtsnachfolger beider Vertragsteile übergehen sollen, dann löst der im Falle der Veräußerung des vom Mieter im Mietgegenstand betriebenen Unternehmens eintretende Mieterwechsel den in § 12 Abs 3 MRG normierten Anspruch des Vermieters, vom Erwerber des... mehr lesen...