RS OGH 1988/2/23 5Ob98/87, 1Ob64/07d

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Veröffentlicht am 23.02.1988
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Norm

MRG §12 Abs3 Ca
MRG §12a Abs3
MRG §30 Abs2 Z4 C

Rechtssatz

Die Übertragung des bisher vom Mieter durch einen Pächter betriebenen Unternehmens an den Erwerber in Verrechnung der gegen die Verlassenschaft und nach Einantwortung gegen den Erben bestehenden Pflichtteilsansprüche stellt einen Fall der Unternehmensveräußerung im Sinne des § 12 Abs 3 MRG dar.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 98/87
    Entscheidungstext OGH 23.02.1988 5 Ob 98/87
    Veröff: EvBl 1989/30 S 121 = WoBl 1988,66
  • 1 Ob 64/07d
    Entscheidungstext OGH 03.05.2007 1 Ob 64/07d
    Vgl; Beisatz: Verpachtet eine Handelsgesellschaft als Mieterin das vorher von ihr selbst im Mietobjekt betriebene Unternehmen und ändern sich danach die rechtlichen und wirtschaftlichen Einflussmöglichkeiten in der Mietergesellschaft im Sinne des § 12a Abs 3 MRG, kann der Vermieter die Anhebung des Mietzinses gemäß § 12a Abs 2 MRG verlangen. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0070396

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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