Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 26. November 2007, dem Beschwerdeführer zugestellt am 3. Dezember 2007, wurde der Beschwerdeführer gemäss § 8 Abs. 1 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 und § 9 Abs. 1 ZDG zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes bei einer näher genannten Einrichtung ab 1. April 2008 zugewiesen. Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 13. Mai 2008 wurde die dagegen erhobene Berufung des Beschwerdeführers abgewiesen. ... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst
Norm: ZDG 1986 §8 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/11/0144 E 30. Mai 2001 RS 1(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Der Zuweisung zum ordentlichen Zivildienst steht nur ein rechtskräftiger Bescheid, mit dem ein Aufschub oder eine Befreiung bewilligt worden ist, rechtlich entgegen (Hinweis E 2000/11/21, Zl. 2000/11/0154). Der bloße Antrag auf Befreiung von der Verpflichtung zur Lei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Landeshauptstadt Graz. Er ist in die Dienstklasse IV ernannt, wird aber auf einem Dienstposten in der Dienstklasse V verwendet. Mit Eingabe vom 28. Oktober 2003 ersuchte der Beschwerdeführer um Bekanntgabe der Gründe: , warum er nach 27 errechneten Dienstjahren "noch immer nicht in die Dienstklasse 05" überstellt worden sei. Unter einem beantragte der Beschwerdeführer eine "bescheidmäßige Erledigun... mehr lesen...
Index: L24006 Gemeindebedienstete Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §8;DGO Graz 1957 §72 Abs1 idF 1989/037;DGO Graz 1957 §8 Abs1;DGO Graz 1957 §8 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: § 8 Abs. 2 DGO Graz 1957 normiert die Grundsätze für eine Stellenbesetzung durch Ernennung ganz allgemein in dem Sinne, dass für die Stellenbesetzung zunächst die höhere Befähigung und bessere Verwendb... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer gemäß § 8 Abs. 1 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 und 2, erster Satz sowie § 9 Abs. 1 ZDG zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes bei einer näher bezeichneten Einrichtung (Sekretariat der Lebenshilfe Steiermark) vom 1. Feber 2005 an zugewiesen. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, mit der der Beschwerdeführer die kostenpflichtige Aufhebung des angefochtenen Besch... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst
Norm: ZDG 1986 §8 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/11/0144 E 30. Mai 2001 RS 1
(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Der Zuweisung zum ordentlichen Zivildienst steht nur ein rechtskräftiger Bescheid, mit dem ein Aufschub oder eine Befreiung bewilligt worden ist, rechtlich entgegen (Hinweis E 2000/11/21, Zl. 2000/11/0154). Der bloße Antrag auf Befreiung von der Verpflichtung ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht seit 1988 als Pflegehelferin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt Graz und wird im Geriatrischen Krankenhaus der Stadt Graz (nach ihren Angaben seit Mai 1996 wieder ausschließlich im Pflegedienst) eingesetzt. Nach dem Vorbringen der belangten Behörde (in ihrer Gegenschrift) wurde sie mit Beschluss des Stadtsenates vom 15. Dezember 1989 mit Wirkung vom 1. Mai 1989 von der Verwendungsgruppe 3 des Schemas I in die Verwendungsgruppe ... mehr lesen...
Index: L24006 Gemeindebedienstete Steiermark
Norm: DGO Graz 1957 §20 Abs1;DGO Graz 1957 §20 Abs2;DGO Graz 1957 §74 Abs2;DGO Graz 1957 §8 Abs1;DGO Graz DienstzulagenV 1982 §11 Abs1 lita idF ABl 1994/006;DGO Graz DienstzulagenV 1982 §21 Abs1 idF ABl 1994/006;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall kann wegen der unstrittigen (offenkundig in jedem Monat im strittigen Zeitraum gegebenen) Mischverwendung (Bürotätigkeit, Pfleged... mehr lesen...
Der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Mit dem in Beschwerde gezogenen Zuweisungsbescheid des Bundesministers für Inneres vom 28. März 2001 wurde der Beschwerdeführer "gemäss § 8 Abs. 1 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 und 2, 1. Satz, sowie § 9 Abs. 1 ZDG, BGBl. Nr. 679/86 idgF., zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes" der im Bescheid näher bezeichneten Einrichtung zugewiesen und der Zeitpunkt des Dienstantrittes (5. Juni 2001, 11 U... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst
Norm: ZDG 1986 §8 Abs1;
Rechtssatz: Der Zuweisung zum ordentlichen Zivildienst steht nur ein rechtskräftiger Bescheid, mit dem ein Aufschub oder eine Befreiung bewilligt worden ist, rechtlich entgegen (Hinweis E 2000/11/21, Zl. 2000/11/0154). Der bloße Antrag auf Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes hindert die Erlassung eines Zuweisungsbescheides nicht.... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß § 8 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 1 und 2 sowie § 9 Abs. 1 und 3 Zivildienstgesetz 1986 - ZDG einer näher bezeichneten Einrichtung zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes ab 5. Juni 2000 zugewiesen. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof - in einem gemäß § 12 Abs. 1 Z. 2 VwGG gebildeten Senat - erwogen hat: Der Beschwerdeführer hält den angefochtenen Bescheid desha... mehr lesen...
Aus der Beschwerde, die vom Verfassungsgerichtshof nach Ablehnung ihrer Behandlung mit Beschluß vom 13. Juni 1995, B 255/95, gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG dem Verwaltungsgerichtshof abgetreten wurde, den ihr angeschlossenen Beilagen und dem ergänzenden Schriftsatz ergibt sich folgender Sachverhalt: Der am 4. Mai 1965 geborene Beschwerdeführer ist laut Feststellungsbescheid der belangten Behörde vom 8. Oktober 1993 zivildienstpflichtig. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde er gemäß "§... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein44 Zivildienst
Norm: VwRallg;ZDG 1986 §5 Abs4;ZDG 1986 §7 Abs2 idF 1991/675;ZDG 1986 §7 Abs2 idF 1994/187;ZDG 1986 §7 Abs5 idF 1994/187;ZDG 1986 §8 Abs1;
Rechtssatz: Entsprechend § 7 Abs 5 ZDG idF 1994/187 ist hinsichtlich der Dauer des zu leistenden Zivildienstes die Rechtslage zum Zeitpunkt der Erlassung des Zuweisungsbescheides gem § 8 Abs 1 ZDG maßgeblich und nicht jene zu... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Hauptschuloberlehrerin (Verwendungsgruppe L2a2) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Mit Bescheid vom 22. Juli 1974 war der Beschwerdeführerin, die damals Arbeitslehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich (Verwendungsgruppe L2b1) war, gemäß § 2 Abs. 1 lit. c des Oö. Landeslehrer-Diensthoheitsgesetzes, LGBl. Nr. 50/1964, in Verbindung mit § 21 Abs. 1 des Landeslehrer-Dienstg... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §25;LDG 1984 §26 Abs1;LDG 1984 §8 Abs1;
Rechtssatz: Die Ernennung auf eine andere Planstelle gemäß § 8 Abs 1 LDG 1984 ist nur zulässig, wenn der Landeslehrer die besonderen Ernennungserfordernisse HIEFÜR erfüllt. Daraus folgt aber eindeutig, daß die Schulfestigkeit mit den besonderen Ernennungserfordernissen der jeweiligen Planstelle untrennbar verbunden ist. Das heißt, daß... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst
Norm: ZDG 1986 §13 Abs1;ZDG 1986 §8 Abs1;
Rechtssatz: Mit der Zustellung des betreffend Abweisung des Antrages auf Befreiung nach § 13 Abs 1 ZDG steht für die Behörde bindend fest, dass kein aus dieser Bestimmung erfließendes rechtliches Hindernis für eine Zuweisung besteht. Die bloße Erhebung einer VwGH-Beschwerde gegen den erstgenannten Bescheid hindert eine Zuweisung nicht. Dies ergibt sic... mehr lesen...