RS OGH 1991/10/22 5Ob545/91

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.10.1991
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Norm

AußStrG idF WGN 1989 §14 C2c

Rechtssatz

Ob es sich bei dem in einem Rekurs gegen den erstrichterlichen Beschluß erstatteten Vorbringen um eine zulässige Neuerung handelt, berührt unter Umständen eine iS des § 14 Abs 1 AußStrG erhebliche Rechtsfrage.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0007117

Dokumentnummer

JJR_19911022_OGH0002_0050OB00545_9100000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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