Begründung: Aufgrund des Beschlusses des Erstgerichts vom 21. 1. 2008 war der Vater der Kinder zu monatlichen Unterhaltsleistungen von je 220 EUR für Anton und Raphaela sowie von 177 EUR für Mathias ab 1. 10. 2007 verpflichtet. Mit Antrag vom 4. 3. 2008, konkretisiert am 28. 5. 2008, begehrte der Vater die Herabsetzung seiner Unterhaltsverpflichtung auf monatlich 90 EUR für Anton und je 80 EUR für Raphaela und Mathias ab 1. 5. 2008. Das Erstgericht setzte die Unterhaltsverpflichtung... mehr lesen...
Begründung: Beide Streitteile vertreiben über das Internet unter anderem Aloe-Vera-Produkte und Parfums. Die Beklagte vertreibt unter anderem einen „Herrenduft“ mit der Bezeichnung „Jungle Man“ (Eau de Parfum). Sie bewirbt dieses Produkt im Internet und auch in einer Broschüre unter Verwendung des Kennzeichens Für die P***** AG ***** sind unter anderem die internationalen Marken IR503771 (seit 10. Juni 1986) und IR582886 (seit 22. Juli 1991) geschützt. Der Schutzbereich bezieht... mehr lesen...
Begründung: Der mit Beschluss vom 27. März 2009 für alle Angelegenheiten bestellten Sachwalterin wurde nach dem Tod des Betroffenen am 13. Jänner 2010 erstmals mit Beschluss vom 17. Februar 2010 die Erstattung der Schlussrechnung bis 1. April 2010 aufgetragen (ON 57). Den Antrag vom 31. März 2010 (ON 58), die Frist bis zwei Wochen ab Vorlage der bezughabenden Unterlagen zu verlängern, begründete die Sachwalterin damit, ihr stünden die dafür benötigten Unterlagen noch nicht zur Gänze... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der für Waren der Klasse 5 (pharmazeutische und veterinärmedizinische Erzeugnisse sowie Präparate für die Gesundheitspflege; diätetische Erzeugnisse für medizinische Zwecke) registrierten österreichischen Wort-Bild-Marke Nr 197.702: Sie vertreibt Arzneimittel (Nerventropfen seit 1999 und Nerventabletten seit 2004) in folgender Aufmachung: Die Erstbeklagte vertreibt seit 2009 über Apotheken ein Erzeugnis mit folgender Aufmachung: Auf e... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestimmte auf Antrag der Kinder den vom Vater zu leistenden Unterhalt für V***** mit 454 EUR und für F***** mit 375 EUR. Der Vater focht diesen Beschluss nur im Ausmaß von 203 EUR bei V***** und 173 EUR bei F***** an. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Vaters nicht Folge und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Gegen diesen Beschluss erhob der Vater einen „außerordentlichen“ ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestimmte auf Antrag der beiden Kinder den vom Vater zu leistenden Unterhalt wie folgt: für beide Kinder jeweils einen rückständigen Betrag (gestaffelt nach unterschiedlichen Zeiträumen in unterschiedlicher Höhe) sowie einen laufenden Unterhalt ab 1. 7. 2009 von 582 EUR bzw 452 EUR monatlich. Dem Rekurs des Vaters gab das Rekursgericht mit seinem nach dem 30. 6. 2009 gefassten Beschluss (Art 16 Abs 4 Budgetbegleitgesetz 2009, BGBl I Nr 52/2009) nicht Folg... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete die Mutter zur Zahlung eines weiteren monatlichen Unterhalts von 292 EUR ab Juli 2007 für M***** M***** und eines monatlichen Unterhalts von 305 EUR ab Jänner 2007 für A***** M*****; ein Mehrbegehren wies es ab. Das Rekursgericht gab dem dagegen gerichteten Rekurs der Mutter nicht Folge und bestätigte den angefochtenen Beschluss mit der Maßgabe, dass die Unterhaltserhöhung für M***** ab Jänner 2008 wegen eines insofern schon bestehenden höhe... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Vater für den Zeitraum 1. 9. bis 30. 9. 2008 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 900 EUR für L***** und von 700 EUR für F***** und ab 1. 10. 2008 bis auf weiteres zu einer Unterhaltsleistung von 900 EUR für L***** und von 800 EUR für F*****. Der Vater beantragte in seinem Rekurs, seine Unterhaltsverpflichtung dahingehend abzuändern, dass vom 1. 9. 2008 bis 28. 2. 2009 für L***** 48 EUR und für F***** 14 EUR monatlich festgesetzt ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Pflegschaftssache der minderjährigen Kinder D***** P*****, und S***** P*****, beide vertreten durch den Magistrat der Stadt Wien, im Verfahren über den Revisionsrekurs des Vaters G***** Z*****, vertreten durch Mag. Franz Paul, Rechtsanwalt in Wien, als Verfahrenshelfer, gegen den Beschluss de... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Der volljährige Erkrankte war vom 19. 1. 2010 bis 3. 2. 2010 in der Landesnervenklinik Sigmund Freud ohne sein Verlangen untergebracht. Der Erkrankte wurde wegen Verhaltensstörungen bei fortgeschrittenem dementiellen Abbau zufolge langjährigen Alkoholkonsums und wegen einer sogenannten Korsakow-Demenz eingeliefert, wobei Verwirrtheit, Unruhezustände und immer wieder auch Verweigerung von Behandlungsmaßnahmen dokumentiert sind. Seit Beginn des stationären Aufent... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Der Vater war an laufendem Unterhalt zuletzt aufgrund der Entscheidung des Rekursgerichts vom 8. 6. 2009, ON U30, zur Leistung eines monatlichen Unterhalts für D***** von 350 EUR und für M***** von 300 EUR verpflichtet. Das Erstgericht erhöhte diese Verpflichtung ab 1. 1. 2009 auf 684 EUR beziehungsweise auf 616 EUR und wies die Mehrbegehren auf insgesamt 700 EUR beziehungsweise 650 EUR ab; darüber hinaus verpflichtete es den Vater zur Leistung rückständigen Un... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Pflegschaftssache der mj S***** M*****, geboren am *****, und R***** M*****, geboren am *****, infolge „außerordentlichen" Revisionsrekurses des Vaters E***** M*****, v... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs war der Vater der Minderjährigen verpflichtet, für den mj Hubert und die mj Sabine monatliche Unterhaltsbeträge von jeweils 295 EUR und für die mj Sonja von 210 EUR ab 1. 9. 2004 zu leisten. Im Jahr 2007 beantragten die Kinder, den Vater rückwirkend ab 1. 12. 2004 sowie laufend zu höheren Unterhaltsbeiträgen zu verpflichten; an laufendem monatlichem Unterhalt begehrte der mj Hubert 942,50 EUR, die mj Sabine 802,50 EUR, und die mj S... mehr lesen...
Begründung: Der Vater war bis 30. 6. 2006 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von je 177 EUR für alle drei mj Kinder verpflichtet. Seit 1. 7. 2006 beträgt die monatliche Unterhaltsverpflichtung 154 EUR für Randa und je 132 EUR für Saher und Dina. Das Erstgericht wies den Antrag des Vaters, seine monatlichen Unterhaltsleistungen ab 1. 7. 2005 für Randa auf 80 EUR und für Saher und Dina auf je 60 EUR herabzusetzen, für die Zeit vom 1. 7. 2005 bis 30. 9. 2006 zurück und für die Zei... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies I. den Antrag des Vaters, den Jugendwohlfahrtsträger als Kollisionskurator für die beiden Minderjährigen zur Durchsetzung der Unterhaltsansprüche zu bestellen, ab und verpflichtete ihn II. mit dem antragstattgebenden Teil seines Beschlusses ab 1. Mai 2007 zu folgenden monatlichen Unterhaltsbeiträgen: für seine Tochter bis 31. Jänner 2008 380 EUR und ab 1. Februar 2008 400 EUR sowie für seinen Sohn 380 EUR; die Abweisung des Mehrbegehrens erwuchs unbe... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte den beiden Kindern mit Beschlüssen vom 24. 2. 2009 (ON U8 und U10) Unterhaltsvorschüsse in Höhe von je 275 EUR monatlich für die Zeit vom 1. 2. 2009 bis 31. 1. 2012, wobei im Hinblick auf einen vom Vater am 19. 2. 2009 gestellten Herabsetzungsantrag ausgesprochen wurde, dass mit der Auszahlung der Vorschüsse ab 1. 2. 2009 auf 205 EUR (Maximilian) bzw 175 EUR (Julian) und ab 1. 3. 2009 auf 235 EUR (Maximilian) bzw 200 EUR (Julian) monatlich inne... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist ein zur Unterlassungsklage nach § 28 KSchG berechtigter Verein. Die Beklagten sind Gesellschafter einer in Deutschland ansässigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Diese gründeten sie im Jahr 2003 und betreiben seit Jänner 2006 diverse Internet-Websites mit verschiedenen Diensten, die sie auf individuellen Abruf im Online-Verkehr bereitstellen. Sie sind Gesellschafter dieser Gesellschaft bürgerlichen Rechts, bei der sie auch die grundlegenden ... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund eines Vergleichs ist der Vater verpflichtet, den beiden Kindern ab 1. 9. 2003 monatliche Unterhaltsbeiträge von je 140 EUR zu zahlen. Die Kinder beantragten nun, den Vater ab 1. 5. 2005 zu erhöhten Unterhaltszahlungen zu verpflichten, wobei für die Zeit ab 1. 1. 2007 bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit monatlich weitere 359 EUR pro Kind, insgesamt somit je 499 EUR begehrt wurden. Das Erstgericht gab dem Unterhaltserhöhungsantrag teilweise statt und verpflichtete d... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Vater der Minderjährigen, Dr. Florian P*****, zusätzlich zu der ihm bereits aufgrund des Beschlusses vom 20. 2. 2008 auferlegten Unterhaltsleistung - 528 EUR monatlich für die mj Lisa ab 1. 1. 2005 und 408 EUR monatlich für die mj Leonie ab 1. 1. 2005 - weitere Unterhaltsbeträge wie folgt zu bezahlen: 1. für die mj Lisa a. für die Zeit vom 1. 1. 2006 bis 30. 6. 2006 12 EUR monatlich, insgesamt sohin 540 EUR monatlich, b. für die Zeit vom... mehr lesen...
Begründung: Die Erstbeklagte war einzige Aktionärin der Hypo-Bank B***** AG (im Folgenden Bank B*****). Anlässlich der Privatisierung dieser Bank traten die beiden Klägerinnen wie auch die zweit- und drittbeklagten Parteien als Interessenten auf. Die Erstklägerin, deren Aktien im Eigentum eines ukrainischen Mischkonzerns stehen, handelt mit Stahl, Stahlprodukten, nicht-eisenhaltigen Metallen, Kohle und Gas. Eine ihrer Tochtergesellschaften betreibt eine Bank in der Ukraine. Die zwei... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestimmte auf Antrag der beiden Töchter den vom Vater zu leistenden Unterhalt wie folgt: für die mittlerweile volljährige Christine für den Zeitraum 1. 5. 1999 bis 31. 1. 2005 (gestaffelt) einen bestimmten rückständigen Betrag, der 20.000 EUR nicht übersteigt, für Simone für den Zeitraum 1. 5. 1999 bis 31. 12. 2007 (gestaffelt) einen bestimmten rückständigen Betrag und einen laufenden Unterhalt ab 1. 1. 2008 von 423,99 EUR monatlich. Dem Rechtsmittel des ... mehr lesen...
Begründung: Die durch ihre Mutter vertretenen Minderjährigen beantragten, den Vater zu monatlichen Unterhaltsleistungen ab 1. Juli 2005 zu verpflichten. Begehrt wurden 1.225 EUR monatlich für die Tochter und 1.032 EUR monatlich für den Sohn. Das Erstgericht verpflichtete den Vater in Ansehung der Tochter zu folgenden monatlichen Unterhaltsleistungen: a) für die Zeit vom 1. Juli 2005 bis 30. Juni 2006 780 EUR; b) für die Zeit ab 1. Juli 2006 bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit des Ki... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Vater zur Leistung rückständigen Unterhalts für die Zeit von Oktober 2001 bis November 2005 in folgender Höhe: Lawrence: 11.160 EUR Christa: 13.460 EUR Penny: 14.790 EUR Weiters trug es dem Vater auf, dem Land Salzburg als Jugendwohlfahrtsträger die Kosten der vollen Erziehung der drei Kinder für die Zeit von Dezember 2005 bis Februar 2007 in folgender Höhe zu ersetzen: Lawrence: 4.050 EUR Christa: 4.950 E... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährigen strebten im Verfahren erster Instanz die Verpflichtung des Vaters zur Leistung eines monatlichen Unterhalts von 522,50 bzw 410 EUR ab 1. 8. 2005 an. Das Erstgericht gab dem Begehren hinsichtlich Nicolas vom 1. 3. bis 31. 12. 2006 und hinsichtlich Sebastian vom 1. 8. 2005 bis 31. 10. 2006 teilweise statt und sprach an laufendem Unterhalt Nicolas monatlich 349 EUR ab 1. 1. 2007 und Sebastian 310 EUR ab 1. 11. 2006 zu; das Mehrbegehren wies es ab. Das Rek... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Pflegschaftssache der minderjährigen Kinder Magdalena I*****, Ahmed I*****, und Naema I*****, wegen Unterhalt, infolge des „außerordentlichen" Revisionsrekurses des Vaters Ahmed S*****, vertreten durch Dr. Johann Krahl, Rechtsanwalt ... mehr lesen...
Begründung: Der Vater war nach dem pflegschaftsgerichtlich genehmigten Scheidungsfolgenvergleich vom 21. 6. 2001 verpflichtet, ab 1. 2. 2001 monatliche Unterhaltsbeiträge von S 4.000 (EUR 290,69) für Christiane und S 3.000 (EUR 218,02) für Anna zu bezahlen. Am 16. 2. 2004 hat er sich (in mit der Bezirkshauptmannschaft Wels getroffenen Unterhaltsvereinbarungen gemäß § 214 Abs 2 ABGB) ab 1. 1. 2004 zu monatlichen Unterhaltsleistungen von jeweils EUR 350 für die beiden Kinder verpflic... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss setzte das Rekursgericht den Unterhalt für die drei Kinder ab November 2001 fest. Dabei stützte es sich - außer bei der hier strittigen Anrechnung von Eigeneinkommen des älteren Sohnes - auf die nach der Prozentsatzmethode ermittelte Leistungsfähigkeit des Vaters. Als Bemessungsgrundlage zog es ein erzielbares Einkommen von monatlich 1.220 EUR bis Ende 2003 und von 1.250 EUR ab Anfang 2004 heran. Das entsprach im Wesentlichen den tatsäch... mehr lesen...
Begründung: Der Vater war zuletzt (ON 77) zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von jeweils EUR 305 für die beiden Kinder verpflichtet. Das Erstgericht setzte in teilweiser Stattgebung eines Unterhaltserhöhungsantrages der Kinder und eines Unterhaltsherabsetzungsantrages des Vaters den Unterhalt ab 1. 7. 2005 mit monatlich EUR 335 für Kathrin und EUR 290 für Nicole fest und wies das Unterhaltserhöhungsmehrbegehren der mj Kathrin von monatlich EUR 45 und das gesamte Unterhaltserhöh... mehr lesen...
Begründung: Die beiden mj Kinder entstammen der inzwischen rechtskräftig geschiedenen Ehe ihrer Eltern. Zuletzt war der Vater mit Beschluss des Erstgerichtes vom 3. 9. 2003 zur Zahlung von Unterhaltsbeträgen in Höhe von EUR 627,-- für die Tochter und EUR 462,-- für den Sohn, jeweils ab 1. 4. 2003, verpflichtet worden (ON 14), wobei die Unterhaltspflicht für den jüngeren Sohn ab 1. 2. 2004 im Wege eines Unterhaltsvergleiches der Eltern auf EUR 528 angehoben wurde (ON 16). Mit Schrift... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Erstgericht versagte mit Beschluss vom 3. 12. 2004 dem Anerkenntnis des Minderjährigen auf Zahlung von 500 EUR an Patrick G***** für die am 6. 2. 2004 verursachte Verletzung (Nasenbeinbruch mit Verschiebung), das der Minderjährige im Rahmen des außergerichtlichen Tatausgleichs unter Vorbehalt des Mitverschuldenseinwands abgegeben hat, die pflegschaftsbehördliche Genehmigung. Den Rekurs des Minderjährigen wies das Rekurs... mehr lesen...