Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** KG *****, auf der sich u.a. das Wohnhaus K*****, L*****gasse *****, befindet. Die Antragsgegner sind Mieter von Objekten in diesem Haus. Die Antragstellerin verwaltet die Liegenschaft selbst. Es ist nicht strittig, daß die zwischen den Parteien begründeten Bestandverhältnisse bezüglich der Mietzinsbildung dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz unterliegen. Mit dem am 29. November 1990 beim Erstgericht eingebra... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches *****, zu der unter anderem das Grundstück Nr. ***** Baufläche mit dem Wohnhaus ***** gehört. Die Antragsgegner sind die Mieter der in diesem Haus befindlichen Wohnungen. Die Antragstellerin begehrt, vorbehaltlich der Endabrechnung die im Mietzins enthaltene Bauerneuerungsrückstellung von S 2,08 pro m2 Wohnnutzfläche um S 62,88 pro m2 in der Zeit vom 1.2.1991 bis 31.1.2001 zu erhöhen. Das Vo... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** KG *****, auf der sich ua das Wohnhaus K*****, Sch*****gasse ***** befindet. Die Antragsgegner sind Mieter von Objekten in diesem Haus. Die Antragstellerin verwaltet die Liegenschaft selbst. Es ist nicht strittig, daß die zwischen den Parteien begründeten Bestandverhältnisse bezüglich der Mietzinsbildung dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz unterliegen. Mit dem am 23. November 1990 beim Erstgericht eingebrac... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches *****, zu der unter anderem das Grundstück Nr. ***** Baufläche mit dem Wohnhaus ***** gehört. Die Antragsgegner sind die Mieter der in diesem Haus befindlichen Wohnungen. Die Antragstellerin begehrt, vorbehaltlich der Endabrechnung die im Mietzins enthaltene Bauerneuerungsrückstellung von S 2,08 pro m2 Wohnnutzfläche um S 65,22 pro m2 in der Zeit vom 1. Februar 1991 bis 31. Jänner 2001 zu er... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches ***** D*****, zu der unter anderem das Grundstück Nr. 179 Baufläche mit dem Wohnhaus S*****gasse 12 gehört. Die Antragsgegner sind die Mieter der in diesem Haus befindlichen Wohnungen. Die Antragstellerin begehrt, vorbehaltlich der Endabrechnung die im Mietzins enthaltene Bauerneuerungsrückstellung von S 2,08 pro m2 Wohnnutzfläche um S 56,86 pro m2 in der Zeit vom 1. 2. 1991 bis 31. 1. 2001 ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile ist noch aufrecht. Ein Scheidungsverfahren ist seit 17. 7. 1989 anhängig. Mit Vergleich vor dem Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz vom 11. 10. 1989 zu 29 C 95/89-4, verpflichtete sich der Beklagte, der Klägerin ab 1. 11. 1989 einen monatlichen Unterhalt von S 7.000,-- sowie für die beiden ehelichen Kinder, und zwar den am 2. 5. 1986 geborenen Peter K***** einen monatlichen Unterhalt von S 2.500,-- und für die am 4. 1. 1989 geborene Marina K... mehr lesen...
Begründung: Der klagende Verband ist ein in Wels ansässiger und registrierter Verein. Mit seiner nicht auf Gewinn gerichteten Tätigkeit bezweckt er nach den Statuten "die Förderung und Sicherung des marktwirtschaftlichen Wettbewerbs und Gleichgewichtes und die Sicherung von wirtschaftlichen Interessen von Unternehmungen insbesondere durch 1. die Bekämpfung aller Erscheinungsformen unlauteren Wettbewerbs, auch durch Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen nach § 14 UWG im Namen ... mehr lesen...
Begründung: Der Verein für Vorsorge und Hilfe in Schadensfällen (in der Folge kurz "VVS" genannt) und die Orion Schaden- und Versicherungsberatung Gesellschaft m.b.H. (in der Folge kurz "O***" genannt) bearbeiten Verkehrsunfälle mit Personenschäden zur Wahrung der Rechtsansprüche von Unfallopfern. Im Zuge einer Werbetätigkeit für "VVS" und "O***" sandte der Beklagte an ihm bekannt gewordene Unfallopfer in der Steiermark Schreiben aus, in denen er sich als "Rechtskonsulent von O***... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin verschiedener Gewerbeberechtigungen, darunter jener der Gold- und Silberschmiede und Juweliere sowie des Antiquitäten- und Kunstgegenständehandels. Diese Gewerbe übt sie in Graz aus. Die Beklagte, zu deren satzungsmäßigen Aufgaben die Hebung des Geschäftslebens, vornehmlich durch Abhaltung der regelmäßig zu bestimmten Terminen stattfindenden Grazer Frühjahrs- und Herbstmesse, ferner durch Abhaltung anderer Messen, Durchführung von Ausstellung... mehr lesen...