Aus der Beschwerde, der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides und der Beschwerdeergänzung ergibt sich folgender unstrittige Sachverhalt: Der Beschwerdeführer schloss am 2. September 1997 über ein von ihm gemietetes Geschäftslokal (Magazin samt Lager bzw. Büro) für die Dauer von fünf Jahren mit einer GmbH einen Untermietvertrag. Die Vertragsurkunde wurde von beiden Teilen unterzeichnet und dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (im Folgenden kurz:... mehr lesen...
Ein Immobilienleasingunternehmen vermietete der beschwerdeführenden Gemeinde die Teilfläche eines Grundstückes, auf dem ein Gebäude errichtet werden soll. Der auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Mietvertrag vom 27. Mai 1997 sah einen Verzicht des Mieters auf Ausübung des Kündigungsrechtes auf die Dauer von 15 Jahren ab Übergabe des Betriebsobjektes vor. Neben dem Mietentgelt war vereinbart, dass der Mieter eine vierteljährliche Kaution in Höhe von S 125.000,-- leistet und dass bis Mie... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §17 Abs5;GebG 1957 §33 TP5 Abs1 Z1;GebG 1957 §33 TP5 Abs3;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH ist die Gebühr von der ausdrücklich rechtsgeschäftlich vereinbarten Dauer und nicht ausgehend von der tatsächlichen Dauer zu entrichten. Das hat nicht nur für die tatsächliche Fortsetzung eines Bestandverhältnisses über die urkundlich vereinbarte Dauer... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §17 Abs1;GebG 1957 §17 Abs5;GebG 1957 §33 TP5;
Rechtssatz: Da gemäß § 17 Abs 5 GebG die Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben der Ausführung die entstandene Gebührenschuld nicht aufhebt, kann es umso weniger darauf ankommen, ob einzelne eingegangene Vertragsverpflichtungen rechtlich durchsetzbar sind oder nicht. Entscheidend i... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §17 Abs1;GebG 1957 §17 Abs5;GebG 1957 §33 TP5;
Rechtssatz: Bei der hier vereinbarten Kaution handelt es sich um eine zum Großteil einmalig zu erbringende, zum Teil in Teilbeträgen zu erbringende Leistung, wozu sich der Bestandnehmer verpflichtet hat, um in den Genuss des Gebrauchsrechtes an der Bestandsache zu gelangen. Solche Leistungen sin... mehr lesen...
Mit ergänzendem Schriftsatz vom 26. November 2001 wurde die Beschwerde gegen den Bescheid vom 23. August 2001, GZ RV-472- 09/08/01, zurückgezogen. Das Verfahren war daher diesbezüglich gemäß § 33 Abs 1 VwGG einzustellen. Im Übrigen geht aus der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen Bescheid folgender Sachverhalt hervor: Am 17. bzw 24. September 1991 wurde zwischen der SL GmbH als Vermieterin und der Beschwerdeführerin als Mieterin ein Mietvertrag über das im Erdgeschoß... mehr lesen...
Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Klagenfurt schrieb mit Bescheiden auf Grund von im Zeitraum 18. Dezember 1989 bis 29. Dezember 1992 zugezählten, zinsenbegünstigten bzw. zinsenlosen Darlehen der atypischen stillen Gesellschafterin ausgehend vom Kapitalwert des jährlichen Zinsvorteiles (§ 15 BewG) der Beschwerdeführerin die Gesellschaftsteuer gemäß § 2 Z. 3 lit. b KVG rechtskräftig vor. Mit der Eingabe vom 2. Mai 1995 beantragte die Beschwerdeführerin gemäß § 5 Abs.... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §5 Abs2;GebG 1957 §17 Abs5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/16/0314
97/16/0315
97/16/0316
Rechtssatz: Bei der Berichtigungsmöglichkeit nach § 5 Abs 2 BewG sind stets die Bestimmungen in den Materiengesetzen zu beachten, die als leges speciales dem BewG ins... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer pachtete zusammen mit Gerlinde H. mit einem Vertrag vom 12. Jänner 1994 von Elisabeth B. und Walter P. die Liegenschaft EZ nn1 Grundbuch P zum Betrieb einer Frühstückspension. Gegen die auf § 33 TP 5 GebG gestützte Vorschreibung einer Rechtsgebühr wurde Berufung erhoben und darin ausgeführt, die Pächter seien von den Verpächtern über die wahren Verhältnisse des Pachtgegenstandes in Irrtum geführt worden. Das Bestandverhältnis sei mit einem Schreiben vom 31. Ma... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §17 Abs5;
Rechtssatz: Wenn nach § 17 Abs 5 GebG selbst das (gänzliche) Unterbleiben der Ausführung des Rechtsgeschäftes die bereits entstandene Gebührenschuld nicht aufhebt, so kann dies erst recht nicht bei einer bloß eingeschränkten Ausführung des Rechtsgeschäftes geschehen. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §871;ABGB §901;GebG 1957 §17 Abs5;GebG 1957 §23 Abs4; Beachte Besprechung in AnwBl 1998/3, S 189-190;
Rechtssatz: Eine Vertragsanfechtung wegen Irrtums oder Wegfalls der Geschäftsgrundlage ist gerichtlich vorzunehmen (Hinweis Rummel in Rummel, ABGB I/2 Rz 19 zu § 871 ABGB sowie Rz 7a... mehr lesen...
Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist die Frage strittig, ob eine Vertragsurkunde, die auszugsweise den nachstehenden Inhalt aufweist, den Gebührentatbestand gemäß § 33 TP 21 Abs. 1 Z. 1 GebG auslöst oder nicht: " KAUFVERTRAG abgeschlossen zwischen Frau Josefine P als Verkäuferin einerseits und Herrn M als Käufer andererseits wie folgt: I Kaufgegenstand: Der Verkäuferin steht al... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §15 Abs1;GebG 1957 §17 Abs1;GebG 1957 §17 Abs5;GebG 1957 §33 TP21 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/04 89/15/0140 1
(hier: Kauf einer Pflichtteilsforderung) Stammrechtssatz Für die Rechtsgebühren kommt es auf das beurkundete Rechtsgeschäft und nicht darauf an, ob dieses Rechtsgeschäft aufrecht erhalten und ob oder wie ... mehr lesen...
Dem Beschwerdefall liegt eine mit 11. August 1989 datierte Urkunde zugrunde, derzufolge Ing. Fritz E. als "Verkäufer" und die Beschwerdeführerin als "Käuferin" einen "Rahmenvertrag" abgeschlossen haben. Unter Punkt I. des Vertrages wird ausgeführt, Ing. Fritz E. sei alleiniger Gesellschafter der W. GmbH. Die W. GmbH sei alleiniger Gesellschafter von fünf im einzelnen angeführten Gesellschaften mit beschränkter Haftung, "im folgenden kurz St.-Gruppe genannt". Die Punkte III. und X. des... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §15 Abs1;GebG 1957 §17 Abs1;GebG 1957 §17 Abs5; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):96/16/0201 E 14. November 1996 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/04 89/15/0140 1 Stammrechtssatz Für die Rechtsgebühren kommt es auf das beurkundete Rechtsgeschäft und nicht darauf an, ob dieses Rechtsgeschäft aufrecht erha... mehr lesen...
Folgender Sachverhalt ist unstrittig: Die Beschwerdeführerin schloß mit einer Gesellschaft m.b.H. & Co KG (deren einzige Kommanditistin sie im übrigen war) - im folgenden kurz: KG - am 31. Mai 1988 einen Gesellschaftsvertrag über die Errichtung einer stillen Gesellschaft, wobei sich die Beschwerdeführerin als stille Gesellschafterin verpflichtete, Einzahlungen bis zu einem Betrag von S 15,000.000,-- vorzunehmen. Gemäß Punkt 4 des Gesellschaftsvertrages wurde in Aussicht ge... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §15 Abs1;GebG 1957 §17 Abs1;GebG 1957 §17 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/04 89/15/0140 1 Stammrechtssatz Für die Rechtsgebühren kommt es auf das beurkundete Rechtsgeschäft und nicht darauf an, ob dieses Rechtsgeschäft aufrecht erhalten und ob oder wie es ausgeführt wurde. Eu... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §17 Abs5;GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die einmal durch den rechtswirksam zustandegekommenen Vertragsabschluß entstandene Gebührenpflicht wird nicht dadurch beseitigt, daß die gesellschaftliche Kooperation zufolge einer späteren Änderung des Parteiwillens gar nicht zur Ausführung gelangte. European Case Law ... mehr lesen...
Im Zuge einer beim Landesgericht Salzburg geführten Voruntersuchung wurden diverse Unterlagen beschlagnahmt, darunter die jetzt streitgegenständlichen Urkunden, die sich (zusammen mit anderen) in einem Umschlag mit dem Vermerk "nicht beim Finanzamt zur Anzeige bringen" befanden. Sie haben folgenden Wortlaut: A) "BESTÄTIGUNG UND ERKLÄRUNG I. Der W-GmbH & Co KG, Serie VI steht eine Forderung in Höhe von S 47.000.000,-- gegen di... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §15 Abs1;GebG 1957 §17 Abs1;GebG 1957 §17 Abs5;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/15/0088
Rechtssatz: Für die Frage der Gebührenpflicht nach dem dritten Abschnitt des GebG ist es unerheblich, ob der durch das Rechtsgeschäft angestrebte w... mehr lesen...
Die wesentlichen Teile der zwischen der Beschwerdeführerin und einem anderen Unternehmen (im Vertragstext "Eigentümer" genannt) am 9. Mai 1988 abgeschlossenen und beurkundeten, als "Werbeflächen-Benützungsvertrag" bezeichneten Vereinbarung lauten: "§ 1 Vertragsobjekt Der Eigentümer räumt (der Beschwerdeführerin) entgeltliche Benützungsrechte zur Errichtung von Außenwerbungsanlagen (Werbetafeln) im Bereich der F-Märkte laut Beila... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §15 Abs1;GebG 1957 §17 Abs1;GebG 1957 §17 Abs5; Beachte Besprechung in AnwBl 1992/4, 310; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/04 89/15/0140 1 Stammrechtssatz Für die Rechtsgebühren kommt es auf das beurkundete Rechtsgeschäft und nicht darauf an, ob dieses Rechtsgeschäft aufrecht erhalten und ob oder wie es ausgef... mehr lesen...
Ende Dezember 1987 unterzeichneten die vier zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammengeschlossenen Beschwerdeführer als Mieter und am 2. Februar 1988 unterzeichnete eine GmbH als Vermieter einen im Inland errichteten Mietvertrag über die Vermietung einer Liegenschaft mit allen darauf zu errichtenden Gebäuden. Der Mietvertrag begann am Tage der Unterzeichnung und wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Punkt 12. des Mietvertrages lautet: 12.Zahlung vor Beginn des Mie... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §15 Abs1;GebG 1957 §17 Abs1;GebG 1957 §17 Abs5; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 419;
Rechtssatz: Für die Rechtsgebühren kommt es auf das beurkundete Rechtsgeschäft und nicht darauf an, ob dieses Rechtsgeschäft aufrecht erhalten und ob oder wie es ausgeführt wurde. European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...