Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §15 Abs1;GebG 1957 §17 Abs1;GebG 1957 §17 Abs5;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/15/0088
Rechtssatz: Für die Frage der Gebührenpflicht nach dem dritten Abschnitt des GebG ist es unerheblich, ob der durch das Rechtsgeschäft angestrebte w... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §886;GebG 1957 §15 Abs1;GebG 1957 §17 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/15/0088
Rechtssatz: Für die Frage des Vorliegens einer Urkunde iSd GebG ist lediglich erforderlich, daß ein handgesc... mehr lesen...
Die wesentlichen Teile der zwischen der Beschwerdeführerin und einem anderen Unternehmen (im Vertragstext "Eigentümer" genannt) am 9. Mai 1988 abgeschlossenen und beurkundeten, als "Werbeflächen-Benützungsvertrag" bezeichneten Vereinbarung lauten: "§ 1 Vertragsobjekt Der Eigentümer räumt (der Beschwerdeführerin) entgeltliche Benützungsrechte zur Errichtung von Außenwerbungsanlagen (Werbetafeln) im Bereich der F-Märkte laut Beila... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §15 Abs1;GebG 1957 §17 Abs1; Beachte Besprechung in AnwBl 1992/4, 310;
Rechtssatz: Erfüllt ein Schriftstück die Voraussetzungen einer Urkunde über ein Rechtsgeschäft und enthält es alle für die Gebührenbemessung bedeutsamen Umstände - also auch die Bemessungsgrundlage -, so richtet sich die Gebührenpflicht ausschließlich nach... mehr lesen...
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Norm: GebG 1957 §15 Abs1;GebG 1957 §17 Abs1; Beachte Besprechung in AnwBl 1992/4, 310; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/10 90/15/0019 4 Stammrechtssatz Gegen den eindeutigen Urkundeninhalt ist lediglich der Beweis zulässig, daß das beurkundete Rechtsgeschäft im Zeitpunkt der Urkundenerrichtung nicht (gültig) zustande gekommen... mehr lesen...
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Norm: GebG 1957 §15 Abs1;GebG 1957 §17 Abs1;GebG 1957 §17 Abs5; Beachte Besprechung in AnwBl 1992/4, 310; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/04 89/15/0140 1 Stammrechtssatz Für die Rechtsgebühren kommt es auf das beurkundete Rechtsgeschäft und nicht darauf an, ob dieses Rechtsgeschäft aufrecht erhalten und ob oder wie es ausgef... mehr lesen...
Mit dem auf den "jüngsten Prongolationsantrag vom 23. November 1982" Bezug nehmenden Schreiben vom 16. Dezember 1982 erklärte die beschwerdeführende Bank ihrer Kreditnehmerin L. GmbH, daß sie den gemäß dem am 19. Jänner 1976 beurkundeten Konktokorrentkreditvertrag (bis 30. Juni 1982) zur Verfügung gestellten Barkredit in Höhe von S 3 Mio "neuerlich prolongiere, wobei als Rückführungstermin der 31. Oktober 1983 in Vormerkung genommen" werde. Die Kreditnehmerin unterfertigte diese Urkun... mehr lesen...
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Norm: GebG 1957 §15 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1913/73 E 9. Mai 1974 VwSlg 4684 F/1974 RS 1 Stammrechtssatz Auch rechtsbezeugende Urkunden, die dem Vertragsabschluß nachfolgen, lösen die Gebührenpflicht aus (Hinweis E 8.3.1949, 853/49, VwSlg 725/F, E 11.7.1957, 1568/56, 4405 F/1957). European Case Law ... mehr lesen...
Am 22. Dezember 1983 unterfertigten die beschwerdeführende Bank als Kreditgeber und Dr. A. als Kreditnehmer eine Urkunde über einen Kreditvertrag, wonach die Bank dem Kreditnehmer einen Kredit auf Kontokorrentbasis mit einem Rahmen von S 450.000,-- gewährt. Nach Punkt 2.3 der Urkunde steht der Kreditrahmen dem Kreditnehmer bis auf weiteres, längstens jedoch bis 31. Dezember 1988 zur Verfügung. Darüber hinaus enthält die Urkunde keine Vereinbarungen über die Dauer des Kreditverhältniss... mehr lesen...
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Norm: GebG 1957 §15 Abs1;GebG 1957 §17 Abs1; Beachte Besprechung in:AnwBl 8/1991, S 565-567;
Rechtssatz: Gegen den eindeutigen Urkundeninhalt ist lediglich der Beweis zulässig, daß das beurkundete Rechtsgeschäft im Zeitpunkt der Urkundenerrichtung nicht (gültig) zustande gekommen ist (Hinweis E 3.6.1953, 624/51, VwSlg 775 F/1953, E 7.12.1976... mehr lesen...
Am 4. März 1986 richtete die Beschwerdeführerin an Amalie B in Wien folgendes Schreiben: "Sehr geehrte Frau B, mit Vertrag vom 25.3.1977, unterfertigt und hinterlegt in München, haben wir von Ihnen Ihr Unternehmen des Gast- und Schankgewerbes in der Betriebsform eines Cafe-Restaurants am Standort ... gepachtet. Das genannte Pachtverhältnis endet am 31.3.1987. Da Sie über Herrn Dr. S abgelehnt haben, Ihre Mietrechte zu unseren Gunsten aufzugeben, machen wir hiermit von der ... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §47;GebG 1957 §15 Abs1;
Rechtssatz: Anknüpfungspunkt für die Gebührenpflicht eines Rechtsgeschäftes ist gem § 15 Abs 1 GebG die Urkunde als schriftliches Beweismittel über das Rechtsgeschäft. Soweit die Urkundenerrichtung nicht bereits Voraussetzung für das Zustandekommen des Rechtsgeschäftes ist (rechtserzeugende Urkunde... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §47;GebG 1957 §15 Abs1;GebG 1957 §16 Abs1 Z1 litb;GebG 1957 §16 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Für die Eignung eines nur von einem Vertragsteil unterfertigten Schriftstückes, "Beweis zu machen", ist erforderlich, daß dadurch die Ansprüche des anderen Vertragsteiles, dem es ausgehändigt wird, bewiesen werden. In diesem Sinn wir... mehr lesen...
Ende Dezember 1987 unterzeichneten die vier zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammengeschlossenen Beschwerdeführer als Mieter und am 2. Februar 1988 unterzeichnete eine GmbH als Vermieter einen im Inland errichteten Mietvertrag über die Vermietung einer Liegenschaft mit allen darauf zu errichtenden Gebäuden. Der Mietvertrag begann am Tage der Unterzeichnung und wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Punkt 12. des Mietvertrages lautet: 12.Zahlung vor Beginn des Mie... mehr lesen...
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Norm: GebG 1957 §15 Abs1;GebG 1957 §17 Abs1;GebG 1957 §17 Abs5; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 419;
Rechtssatz: Für die Rechtsgebühren kommt es auf das beurkundete Rechtsgeschäft und nicht darauf an, ob dieses Rechtsgeschäft aufrecht erhalten und ob oder wie es ausgeführt wurde. European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §15 Abs1;GebG 1957 §33 TP5 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Gegenstand einer Rechtsgebühr iSd 3. Abschnittes des GebG ist das Rechtsgeschäft selbst. Eine Beurkundung ist lediglich Bedingung für die Gebührenpflicht. Diese Bedingung können rechtserzeugende wie rechtsbezeugende Urkunden erfüllen. European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §15 Abs1;GebG 1957 §33 TP5 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:AnwBl 1989/10, S 628;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH vermögen nicht nur Urkunden über ein nicht zustandegekommenes Rechtsgeschäft, sondern auch Urkunden, die noch vor dem Zustandekommen des Rechtsgeschäftes errichtet werden, die Gebührenpflicht nicht auszulösen. ... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §15 Abs1;GebG 1957 §17 Abs1;GebG 1957 §20 Z5; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1988/6, S 347;
Rechtssatz: Aus dem Zusammenhalt der §§ 15 Abs 1, 17 Abs 1 und 20 Z 5 GebG ergibt sich, daß nur ein an sich gebührenpflichtiges Sicherungsgeschäft, das zu einem gebührenpflichtigen Darlehensvertrag oder Kreditvertrag abgeschlossen worde... mehr lesen...