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32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren StempelmarkenNorm
GebG 1957 §15 Abs1;Beachte
Besprechung in:AnwBl 1989/10, S 628;Rechtssatz
Nach stRsp des VwGH vermögen nicht nur Urkunden über ein nicht zustandegekommenes Rechtsgeschäft, sondern auch Urkunden, die noch vor dem Zustandekommen des Rechtsgeschäftes errichtet werden, die Gebührenpflicht nicht auszulösen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988150074.X02Im RIS seit
06.03.1989Zuletzt aktualisiert am
10.09.2009