RS Vwgh 1989/3/6 88/15/0074

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Veröffentlicht am 06.03.1989
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Norm

GebG 1957 §15 Abs1;
GebG 1957 §33 TP5 Abs1 Z1;

Beachte

Besprechung in:AnwBl 1989/10, S 628;

Rechtssatz

Nach stRsp des VwGH vermögen nicht nur Urkunden über ein nicht zustandegekommenes Rechtsgeschäft, sondern auch Urkunden, die noch vor dem Zustandekommen des Rechtsgeschäftes errichtet werden, die Gebührenpflicht nicht auszulösen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988150074.X02

Im RIS seit

06.03.1989

Zuletzt aktualisiert am

10.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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