Norm: MedienG §6 Abs2 Z4
Rechtssatz: Beim haftungsbefreienden Zitat begründet stets die Äußerung des Dritten das legitime Informationsinteresse. Das Interesse der Öffentlichkeit richtet sich somit gerade auf den Umstand, dass sich jemand zu einer bestimmten Angelegenheit in einer bestimmten Weise geäußert hat. Das Zitierprivileg kann daher nur für Äußerungen und nicht für die Berichterstattung über die Sache selbst beansprucht werden. Steht dag... mehr lesen...
Gründe: In der Medienrechtssache des Antragstellers Franz W***** gegen die Antragsgegnerin K***** GmbH & Co KG wurde Letztere mit Urteil des Landesgerichts Klagenfurt vom 12. August 2009, GZ 17 Hv 39/05v-24, zur Zahlung von Entschädigungen nach § 6 Abs 1 MedienG sowie zur Urteilsveröffentlichung verurteilt. Nach dem Inhalt des Spruchs (I./) wurde durch die Veröffentlichung von Texten in der Tageszeitung „K*****“ in einem Medium in Bezug auf den Antragsteller jeweils der objektiv... mehr lesen...
Gründe: In der Strafsache des Privatanklägers Helmut M***** gegen Stefan P*****, AZ 17 Hv 67/07i des Landesgerichts Klagenfurt, wurde Stefan P***** mit Urteil jenes Gerichts vom 4. Juni 2008 (ON 15) des Vergehens der üblen Nachrede nach § 111 Abs 1 und Abs 2 StGB schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe verurteilt. Danach hat er als geschäftsführender Obmann der „F*****“ am 26. März 2007 in Klagenfurt den Privatankläger (in einer für einen Dritten wahrnehmbaren Weise) einer verächtl... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei Univ.-Prof. Dr. D***** K*****, vertreten durch Schönherr Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagten Parteien und Gegnerinnen der gefährdeten Partei 1. B*****g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war Medieninhaberin der seit 1. 9. 2006 österreichweit und täglich erscheinenden Tageszeitung „Österreich“. Im Jahr 2007 brachte sie den Teilbetrieb Tageszeitung „Österreich“ in eine neu gegründete GmbH ein. Nach dem übereinstimmenden Vorbringen der Streitteile ist die letztgenannte Gesellschaft seit Jänner 2008 Medieninhaberin der Tageszeitung „Österreich“. Diese Zeitung kostete im Jahr 2006, worauf die Klägerin vielfach hinwies, „nur 0,50 EUR“. Die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger handelt unter anderem mit Schleifmitteln. Der Beklagte war von März bis Juli 2008 als selbständiger Handelsreisender für den Kläger tätig. Zwischen den Streitteilen gab es sodann Unstimmigkeiten über die Provisionsabrechnung, die zur Beendigung der Geschäftsbeziehung führten. Ein freier Außendienstmitarbeiter eines Konkurrenzunternehmens des Klägers erhielt vom Beklagten die Telefonnummer eines Kunden der Klägerin. Der Außendienstmitarbeiter rief diese... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Der Beklagte ist aufgrund eines Kaufvertrags vom 7. Jänner 2004 Eigentümer einer unbebauten, an einen öffentlichen Gehsteig angrenzenden Liegenschaft im Ortsgebiet einer niederösterreichischen Stadtgemeinde. Der Kläger ist Bürgermeister dieser Gemeinde. Auf dem Grundstück des Beklagten befand sich früher eine Tankstelle, deren bauliche Anlagen von der Rechtsvorgängerin des Beklagten im Jahr 2003 zur Gänze entfernt worden waren. Seit dem Jahr 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 BIIECG §16ECG §18MedienG §6 Abs2 Z3
Rechtssatz: Der Betreiber eines Online-Archivs ist technischer Verbreiter der in archivierten Artikeln enthaltenen Tatsachenbehauptungen im Sinn des § 1330 ABGB. Ihm kann aber ebenso wie einem Buchhändler - 6 Ob 119/99i (SZ 72/144) - ein Rechtfertigungsgrund zugutekommen, der einem Unterlassungsanspruch nach § 1330 ABGB entgegensteht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MedienG §6 Abs2 Z4
Rechtssatz: Im Bereich des Urheberrechts gibt es keine § 6 Abs 2 Z 4 MedG vergleichbare Bestimmung, die den Eingriff in Verwertungsrechte eines Dritten rechtfertigen könnte. Entscheidungstexte 4 Ob 57/03s Entscheidungstext OGH 29.04.2003 4 Ob 57/03s European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2003:... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 BIIIMedienG §6 Abs2 Z2StGB §111 Abs3
Rechtssatz: Unwahr ist eine Äußerung dann, wenn ihr sachlicher Kern im Zeitpunkt der Äußerung nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmt (4 Ob 213/99y). Entscheidungstexte 6 Ob 192/01f Entscheidungstext OGH 13.09.2001 6 Ob 192/01f 6 Ob 251/03k Entscheidungstext OGH 23.10.2003 6 Ob... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 Abs1 AABGB §1330 Abs2 BIMedienG §6 Abs2 Z2 litb
Rechtssatz: Dem Medieninhaber kann bei einer ehrenrührigen (kreditschädigenden) Behauptung ein dem § 6 Abs 2 Z 2 lit b MedG entsprechender Rechtfertigungsgrund auch dann zugute kommen, wenn keine üble Nachrede vorliegt. Entscheidungstexte 6 Ob 291/00p Entscheidungstext OGH 14.12.2000 6 Ob 291/00p Veröff: SZ 73/198 ... mehr lesen...
Norm: MedienG §6 Abs2 Z2 litaMedienG §6 Abs2 Z2 litb
Rechtssatz: Sowohl der Wahrheitsbeweis nach § 6 Abs 2 Z 2 lit a MedG als auch der Beweis des guten Glaubens nach § 6 Abs 2 Z 2 lit b MedG setzen jedenfalls eine Tatsachenbehauptung voraus. Wo sie fehlt, ist auch ein Entlastungsbeweis unzulässig. Entscheidungstexte 6 Ob 291/00p Entscheidungstext OGH 14.12.2000 6 Ob 291/00p Veröff... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 Abs2 BII, ABGB §1330 Abs2 BIIIMedienG §1 Abs1 Z8MedienG §6 Abs2 Z3a
Rechtssatz: Der Buchhändler ist weder Verleger noch Medieninhaber im Sinne des § 1 Abs 1 Z 8 MedG. Die Öffentlichkeit weiß, daß es dem Buchhändler regelmäßig verwehrt ist, auf den Inhalt eines Buches Einfluß zu nehmen, und daß es ihm auch nicht darauf ankommt, die in einem bestimmten Buch vertretenen Ansichten zu seiner eigenen Sicht der Dinge zu machen. Seine ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 BIZPO §502 I2MedienG §6 Abs2 Z4
Rechtssatz: Unter der Voraussetzung, dass das bekämpfte Zitat in einer wahrheitsgetreuen Wiedergabe der Äußerung des Dritten besteht und keine Identifikation des Verbreiters mit der veröffentlichten Meinung des Zitierten stattfand, ist zu prüfen, ob sich aus der gebotenen Interessensabwägung ein Rechtfertigungsgrund ergibt. Die Weiterverbreitung ist dann gerechtfertigt, also nicht rechtswidrig, w... mehr lesen...
Norm: MedienG §6 Abs2
Rechtssatz: Die "Zitatejudikatur" nimmt bei korrekter und neutraler Wiedergabe einer üblen Nachrede in den Medien eine Tatbestandserfüllung an, billigt aber unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtfertigungsgrund zu. Entscheidungstexte 15 Os 10/98 Entscheidungstext OGH 12.03.1998 15 Os 10/98 11 Os 53/01 Entsc... mehr lesen...
Norm: MedienG §6 Abs2 Z2 litaStGB §112
Rechtssatz: Der beim Tatbestand der üblen Nachrede nach § 111 StGB im § 112 StGB statuierte Ausschluß des Wahrheitsbeweises gilt bei strafbaren Handlungen, die nur auf Verlangen eines Dritten verfolgt werden, gemäß § 6 Abs 2 Z 2 lit a MedG dann nicht, wenn die üble Nachrede ein Medieninhaltsdelikt bildet. Entscheidungstexte 15 Os 29/96 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 AABGB §1330 BIMedienG §6 Abs2 Z4
Rechtssatz: Beim Rechtfertigungsgrund des § 6 Abs 2 Z 4 MedG sind auch die Interessen des Verletzten zu bedenken, die ja nach dem Willen des Gesetzgebers gegenüber dem Medieninhaber (Verleger) offenbar nur deshalb zurücktreten sollen, weil er sich immer noch gegen den Dritten zur Wehr setzen kann, dessen Äußerung, an deren Kenntnis ein überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit besteht, wahrheit... mehr lesen...
Norm: MedienG §6 Abs2 Z2MRK Art10 Abs2 IV3bStGB §111 Abs3
Rechtssatz: Das Erfordernis eines Wahrheitsbeweises ist bei Werturteilen unerfüllbar und verletzt daher schon für sich allein die Freiheit der Meinungsäußerung. EGMR vom 23.05.1991, Nr 6/1990/197/257 im Fall Oberschlick gegen Österreich; Veröff: ÖJZ 1991,641 Entscheidungstexte 11 Os 25/93 Entscheidungstext OGH 18.05.1993 11 Os... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 AABGB §1330 BIMedienG §6 Abs2 Z2StGB §111 Abs3UWG §7 E1
Rechtssatz: Der Wahrheitsbeweis ist schon dann als erbracht anzusehen, wenn er den Inhalt der Mitteilung im Wesentlichen bestätigt. Entscheidungstexte 4 Ob 36/91 Entscheidungstext OGH 28.05.1991 4 Ob 36/91 Veröff: ÖBl 1991,87 = MR 1992,35 4 Ob 3/92 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 Abs2 BIIIMedienG §6 Abs2
Rechtssatz: Die Presse trifft nur die Pflicht zur Wahrhaftigkeit. Das objektive und ernstliche Bemühen um eine wahrheitsgemäße Darstellung schließt Verschulden aus. Für den Umfang journalistischer Prüfungspflicht kommt es immer wesentlich darauf an, wie zuverlässig der jeweilige Informant ist. Auf die Richtigkeit amtlicher Presseaussendungen müssen sich Journalisten in der Regel verlassen können. ... mehr lesen...
Norm: MedienG §6 Abs2 litb
Rechtssatz: Mangels Zeichnung eines (abgedruckten) Leserbriefs scheidet Gutgläubigkeit hinsichtlich der darin aufgestellten Behauptungen aus. Entscheidungstexte 9 Os 18/87 Entscheidungstext OGH 18.03.1987 9 Os 18/87 Veröff: EvBl 1987/126 S 451 = SSt 58/14 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH000... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 Abs2 BIABGB §1330 Abs2 BIIIMedienG §6 Abs2
Rechtssatz: Der Verletzter kann nur dann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn er die Unwahrheit der von ihm verbreiteten Tatsachenbehauptungen kannte oder kennen mußte; es ist also Verschulden erforderlich. Entscheidungstexte 4 Ob 320/77 Entscheidungstext OGH 14.06.1977 4 Ob 320/77 Veröff: EvBl 1978/38 S 121... mehr lesen...