RS OGH 1998/3/12 15Os10/98, 11Os53/01

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.03.1998
beobachten
merken

Norm

MedienG §6 Abs2

Rechtssatz

Die "Zitatejudikatur" nimmt bei korrekter und neutraler Wiedergabe einer üblen Nachrede in den Medien eine Tatbestandserfüllung an, billigt aber unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtfertigungsgrund zu.

Entscheidungstexte

  • 15 Os 10/98
    Entscheidungstext OGH 12.03.1998 15 Os 10/98
  • 11 Os 53/01
    Entscheidungstext OGH 08.05.2001 11 Os 53/01
    Vgl; Beisatz: Ein Medieninhaltsdelikt stellt keinen eigenen Deliktstatbestand dar; die Begehung einer gerichtlich strafbaren Handlung durch den Inhalt eines Mediums ist vorsatzunabhängig, weil damit nicht die Handlung des Täters, sondern nur der mediale Multiplikationseffekt umschrieben wird. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109717

Im RIS seit

11.04.1998

Zuletzt aktualisiert am

02.02.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten