Norm
MedienG §6 Abs2Rechtssatz
Die "Zitatejudikatur" nimmt bei korrekter und neutraler Wiedergabe einer üblen Nachrede in den Medien eine Tatbestandserfüllung an, billigt aber unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtfertigungsgrund zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109717Im RIS seit
11.04.1998Zuletzt aktualisiert am
02.02.2016