Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Entscheidung über den Revisionsrekurs hängt von der in der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes nicht einheitlichen Beantwortung der Frage ab, ob auf eine Liegenschaft, auf der ein vertragliches (Veräußerungs- oder)Belastungsverbot nach dem § 364 c ABGB einverleibt ist, Exekution durch (Zwangsversteigerung oder) zwangsweise Pfandrechtsbegründung geführt werden kann, wenn nach dem Exekutionstitel eine Solidarverpflic... mehr lesen...
Begründung: Der Gemeinschuldner ist Eigentümer des mit dem zu TZ 1955/1978 für seine Ehefrau Karin P*** einverleibten vertraglichen Belastungs- und Veräußerungsverbot belasteten Hälfteanteils der Liegenschaft EZ 381 der KG Goisern. Auf Grund der Vorrangeinräumung haftet dieser Anteil bis zum Höchstbetrag von S 1,950.000,-- für die Forderungen der Raiffeisenkasse G*** - BAD G*** registrierte Genossenschaft m.b.H. vor dem Belastungs- und Veräußerungsverbot als Pfand. Im Range nach d... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Versicherungsgesellschaft beantragte am 25.April 1986, ihr zur Hereinbringung der vollstreckbaren Geldforderungen von 100.000 S samt 4 % Zinsen seit dem 1.Februar 1985 und der Kosten von 5.132,05 S, 2.776,36 S und 377,85 S sowie der Kosten des Exekutionsantrages auf Grund des rechtskräftigen Versäumungsurteiles des Landesgerichtes Linz vom 20.Mai 1985, GZ 7 Cg 62/85-2, sowie der Beschlüsse des Bezirksgerichtes Linz-Land vom 3.Juli 1985, GZ 8 a E 3857/85... mehr lesen...
Norm: EO §87GBG §94 Abs2 GGBG §102
Rechtssatz: Ist das Bewilligungsgericht nicht auch Grundbuchsgericht, so hat es die Frage der Zulässigkeit der Pfandrechtseinverleibung im Hinblick auf den Buchstand nicht weiter zu untersuchen. Ob die Eintragung mit Rücksicht auf den Buchstand zulässig ist, hat vielmehr das Buchgericht zu entscheiden, und allenfalls den Vollzug abzulehnen, wenn ihm etwa ein bücherliches Hindernis entgegensteht. ... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g: Nach dem rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteil des Landesgerichtes Eisenstadt vom 8. Juli 1985, 2 Cg 42/85-12, hat der nunmehrige Verpflichtete der nunmehrigen betreibenden Partei binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution in seine 73/12645-Anteile der Liegenschaft EZ 2371 Grundbuch Eisenstadt, mit denen Wohnungseigentum (hinsichtlich der Wohnung Stiege 6 Tür 11) untrennbar verbunden ist, 246.508,-- S samt 12,5 % Zinsen seit 5. März 1983, die Kosten des Versäumu... mehr lesen...
Norm: EO §3 IIIDEO §3 IVAEO §87ZPO §411 Cb
Rechtssatz: Keine Bindung des Vollzugsgerichtes an den noch nicht rechtskräftigen Bewilligungsbeschluß des Bewilligungs-(Titel-) Gerichtes, wenn aus diesem nicht ersichtlich ist, daß sich das Bewilligungsgericht bei seiner Beschlußfassung ausdrücklich mit der Frage beschäftigt hat, ob die beantragte zwangsweise Pfandrechtsbegründung trotz eines einverleibten Belastungsverbotes bewilligt werden kann. ... mehr lesen...
Begründung: Mit Teilurteil des Kreisgerichtes St. Pölten vom 25.9.1984, 5 Cg 118/83-15, wurden der Verpflichtete und Ingrid B zur ungeteilten Hand schuldig erkannt, der betreibenden Partei S 220.000,-- s.A. zu bezahlen. In dem am 12.10.1984 im selben Verfahren abgeschlossenen Vergleich verpflichteten sich der Verpflichtete und Ingrid B zur ungeteilten Hand, der betreibenden Partei zuzüglich zu dem mit Teilurteil vom 25.9.1984 zugesprochenen Betrag weitere S 80.000,-- und einen Koste... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Versäumungsurteil des Bezirksgerichtes Wolfsberg vom 6.8.1982, GZ C 656/82-2, wurde Stefan C verhalten, der hier betreibenden Partei S 174.981,39 samt Zinsen und Kosten zu bezahlen. Dieser Titel ist vollstreckbar. Im Konkurs über das Vermögen des Schuldners zu 5 S 44/84 des Landesgerichtes Klagenfurt kam es am 20.9.1984 zur Annahme und am 17.10.1984 zur Bestätigung des Zwangsausgleiches. Zu 20 Cg 198/84 des Landesgerichtes Klagenfurt erhob die betreibende Partei ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem im
Spruch: näher bezeichneten Versäumungsurteil wurden die damaligen beklagten Parteien 1. B C D E & CO. und 2. B C D E verurteilt, dem damaligen Kläger Peter A binnen 14 Tagen S 101.000,- - samt 10,5 % Zinsen seit 29.Juli 1981 und S 8.425,07 an Kosten zu zahlen. Unter Anschluß einer mit der Bestätigung der Vollstreckbarkeit hinsichtlich der erstbeklagten Partei versehenen Ausfertigung des Versäumungsurteils beantragte der Kläger am 21.Dezember 1984 beim Erstg... mehr lesen...
Norm: EO §87
Rechtssatz: Die zwangsweise Pfandrechtsbegründung nach § 87 EO darf nur an einer Liegenschaft der verpflichteten Partei erfolgen. Entscheidungstexte 3 Ob 66/85 Entscheidungstext OGH 26.06.1985 3 Ob 66/85 NZ 1986,163 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0002518 Dokument... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaft EZ 480 mit dem Grundstück 448/14 Alpe in der Katastralgemeinde Böckstein steht im Eigentum des Verpflichteten. In COZ 3 ist im Range D 2 für Forderungen der betreibenden Partei bis zum Höchstbetrage von S 400.000,- das Pfandrecht an dieser Liegenschaft und in D 5 ein vertragliches Belastungs- und Veräußerungsverbot zugunsten eines Dritten einverleibt. Die betreibende Partei legte die mit der Bestätigung der Vollstreckbarkeit versehene Ausfertigung des im... mehr lesen...
Norm: EO §87EO §89 Abs1
Rechtssatz: Weder § 87 noch § 89 Abs EO erfaßt den Fall, daß zunächst ein vertraglich eingeräumtes Höchstbetragspfandrecht einverleibt wird und sodann die Umwandlung in eine Summenhypothek mit gleichem Buchrang erfolgen soll. Entscheidungstexte 3 Ob 17/85 Entscheidungstext OGH 27.02.1985 3 Ob 17/85 SZ 58/35 ... mehr lesen...
Die betreibende Partei beantragte, ihr zur Hereinbringung eines schon fälligen Betrages von 169 656.72 S und der ab 1. 2. 1981 bis einschließlich 10.4. 2023 am 1. eines jeden Monates im vorhinein fällig werdenden Beträge von je 4359.50 S, sowie der am 1. 12. eines jeden Jahres zusätzlich fällig werdenden Beträge von 8719.20 S, abzüglich einer Zahlung von 1787.74 S, die Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung auf zwei Liegenschaften der verpflichteten Partei zu bewilligen. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c B2EO §87EO §133
Rechtssatz: Eine stillschweigende Zustimmung des Verbotsberechtigten zur Exekutionsführung ist möglich, sondern lediglich die Prüfung dieser Frage im Exekutionsverfahren ausgeschlossen. Entscheidungstexte 3 Ob 128/79 Entscheidungstext OGH 21.11.1979 3 Ob 128/79 Veröff: NZ 1980,156 3 Ob 17/81 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c B2ABGB §364c C1EO §87
Rechtssatz: Im Falle des Bestehens eines Belastungsverbotes (§ 364c ABGB) ist die zwangsweise Pfandrechtsbegründung nur zulässig, wenn der Verbotsberechtigt zustimmt. Diese Zustimmung kann durch ein rechtskräftiges Urteil, wonach der Verbotsberechtigte der Exekutionsführung des betreibenden Gläubigers wegen bestimmter Forderungen zuzustimmen oder diese zu dulden hat, ersetzt werden. Ent... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c C1EO §87EO §208
Rechtssatz: Im Falle eines Antrages nach § 208 EO sind die Voraussetzungen für diese Pfandrechtseinverleibung ohne Rücksicht darauf, ob die Anmerkung der Einleitung des Versteigerungsverfahrens zulässig war, selbständig zu prüfen, weil die nachträgliche Pfandrechtseinverleibung nach § 208 EO ihrem Wesen nach nichts anderes als eine neue zwangsweise Pfandrechtsbegründung besonderer Art ist. En... mehr lesen...
Ob der Liegenschaft EZ 24 KG K im Eigentum des Verpflichteten ist zu COZ 59 und 75 das Belastungs- und Veräußerungsverbot zugunsten des Vaters des Verpflichteten Alois L, geboren 1891 (sen.), ferner infolge dessen Zustimmungserklärung vom 1. Dezember 1970 auf Grund der Pfandbestellungsurkunde vom 30. November 1970 zu COZ 125 eine Höchstbetragshypothek für die Kreditforderung der G-GmbH per 80 000 S einverleibt. Auf Grund eines gegen den Verpflichteten ergangenen Versäumungsurteils v... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c B2EO §87EO §133
Rechtssatz: Es muß sich aus den dem Exekutionsantrag angeschlossenen Urkunden (zB Urteil) die ausdrückliche Zustimmung des Verbotsberechtigten ergeben; die Frage, ob eine Zustimmung zur Verpfändung auch "implicite" als Zustimmung zur zwangsweisen Veräusserung anzusehen ist, ist nicht vom ExRichter, sondern im Prozeßweg zu lösen. Entscheidungstexte 3 Ob 166/76 ... mehr lesen...
Mit dem rechtskräftigen Urteil des Landesgerichtes für ZRS Graz vom 20. Dezember 1974 wurde die Verpflichtete (dort Beklagte) schuldig erkannt, dem betreibenden Gläubiger (dort Kläger) 136 531.80 S samt Anhang zu bezahlen. Das Erstgericht wies den Antrag des betreibenden Gläubigers auf Grund dieses Urteiles, der Rechtsmittelentscheidungen des Oberlandesgerichtes Graz und des OGH, sowie mehrerer Beschlüsse des Erstgerichtes zur Hereinbringung von 136 531.80 S samt 4% Zinsen seit 4. A... mehr lesen...
Norm: ABGB §548ABGB §613EO §87
Rechtssatz: Ohne Zustimmung der Nacherben kann auf das Substitutionsgut nur zugunsten von Nachlassschulden Exekution geführt werden, weil dadurch das reine Erbschaftsvermögen, der alleinige Gegenstand des Rechtes des Nacherben, nicht vermindert wird. Der Exekutionstitel muss aber noch gegen den Erblasser oder die Verlassenschaft erwirkt worden sein. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §613EO §87
Rechtssatz: Die eingeschränkte Rechtsstellung des Vorerben hat die Unzulässigkeit der Veräußerung des Substitutionsgutes zur Folge (JBl 1957,618, SZ 38/58, 41/97). Entscheidungstexte 3 Ob 84/76 Entscheidungstext OGH 07.09.1976 3 Ob 84/76 SZ 49/103 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c B2ABGB §364c C1EO §7 BaEO §87
Rechtssatz: 1. Bei Exekutionsführung auf eine mit gegenseitigem Belastungs- und Veräußerungsverbot zugunsten der verpflichteten Eheleute belasteten Liegenschaft erfordert die Ersetzung der Zustimmung der jeweiligen Begünstigten zur Belastung des Liegenschaftsanteils des anderen jeweils Verpflichteten das Bestehen einer Solidarverpflichtung. 2. Mangels entsprechenden Exekutionstitels könnte gem § ... mehr lesen...
Norm: ABGB §905 IBEO §7 BaEO §874. EVHGB Art8 Nr8
Rechtssatz: 1. Bei einer gem Art 8 Nr 8 4.EVHGB umzurechnenden echten Fremdwährungsschuld kann der betreibende Gläubiger den Anspruch in Schillingwährung geltend machen, wenn er im Inland zur Hereinbringung (§§ 87 bis 345 EO) oder Sicherung (§§ 370 bis 377 EO) Exekution führen will (EvBl 1964/277 uva). 2. Nur bei einer Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung (§§ 87 bis 96) ist statt ... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c C1EO §87EO §133
Rechtssatz: Ein einverleibtes Belastungs- und Veräußerungsverbot hindert grundsätzlich sowohl eine zwangsweise Pfandrechtsbegründung als auch eine Zwangsversteigerung. Entscheidungstexte 3 Ob 30/76 Entscheidungstext OGH 19.03.1976 3 Ob 30/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:... mehr lesen...
Die betreibende Partei beantragte zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Geldforderung von 44.062 S samt Anhang sowie mehrerer damit im Zusammenhang stehender Nebenforderungen die Exekution durch Zwangsversteigerung der Liegenschaften EZ 496/11 und EZ 787 II, je KG A. Das Erstgericht wies diesen Antrag mit der Begründung: ab, daß auf beiden Liegenschaften zu TZ 1747/70 das Veräußerungs- und Belastungsverbot auf die Dauer von 20 Jahren zugunsten des Landeskulturfonds für Tirol einve... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c B3ABGB §364c D3ABGB §364c C1EO §87EO §133TLSG §6
Rechtssatz: Das bescheidmäßig eingeräumte Belastungs- und Veräußerungsverbot nach § 6 TirLSG hindert während der Darlehenslaufzeit jede Veräußerungsart, auch die Zwangsversteigerung. Entscheidungstexte 3 Ob 114/75 Entscheidungstext OGH 10.06.1975 3 Ob 114/75 MietSlg 27052 = SZ 48/66 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c B3ABGB §364c D3BWSFG §17aEO §87EO §133Oö WFG 1993 §7 Abs3
Rechtssatz: Der Umfang eines Veräußerungsverbotes muss, wenn es sich um ein gesetzliches handelt, dem entsprechenden Gesetz entnommen werden. Das Gesetz kann entweder die Veräußerung einer Sache schlechtweg oder eine bestimmte Art der Veräußerung verbieten, oder die Veräußerung nur unter bestimmten Voraussetzungen gestatten, oder von der Genehmigung einer Behörde abhängi... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c C1EO §87EO §133
Rechtssatz: Das rechtsgeschäftliche Veräußerungsverbot hindert auch die Zwangsversteigerung (SZ 19/265, SZ 28/50). Entscheidungstexte 3 Ob 181/74 Entscheidungstext OGH 22.10.1974 3 Ob 181/74 ImmZ 1975,55 3 Ob 30/76 Entscheidungstext OGH 19.03.1976 3 Ob 30/76 ... mehr lesen...
Norm: EO §87nöGVG §1
Rechtssatz: Der Rechtserwerb an Liegenschaften durch Richterspruch, wozu auch die
Begründung: eines Zwangspfandrechtes nach §§ 86 ff EO gehört, ist abgesehen vom Ausnahmsfall des §13 nöGVG 1973 auch dann nicht genehmigungspflichtig, wenn der Rechtserwerber dem im § 1 Abs 4 angeführten Personenkreis angehört. Entscheidungstexte 3 Ob 140/74 Entscheidungstext OGH 30.... mehr lesen...
Norm: EO §87
Rechtssatz: Im Exekutionsverfahren wegen zwangsweiser Pfandrechtsbegründung gilt der Grundsatz, daß nur Verpflichteter sein kann, wer im Grundbuch als Liegenschaftseigentümer eingetragen ist. Entscheidungstexte 3 Ob 140/74 Entscheidungstext OGH 30.08.1974 3 Ob 140/74 3 Ob 66/85 Entscheidungstext OGH 26.06.1985 3... mehr lesen...