Norm
ABGB §364c B2Rechtssatz
1. Bei Exekutionsführung auf eine mit gegenseitigem Belastungs- und Veräußerungsverbot zugunsten der verpflichteten Eheleute belasteten Liegenschaft erfordert die Ersetzung der Zustimmung der jeweiligen Begünstigten zur Belastung des Liegenschaftsanteils des anderen jeweils Verpflichteten das Bestehen einer Solidarverpflichtung.
2. Mangels entsprechenden Exekutionstitels könnte gem § 7 EO nicht einmal eine Zustimmung kraft materiellen Rechts oder durch Bedachtnahme auf ein Verhalten iS §§ 863, 914 ABGB berücksichtigt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0000461Dokumentnummer
JJR_19760629_OGH0002_0030OB00066_7600000_002