RS OGH 1986/6/18 3Ob2/86

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.06.1986
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Norm

EO §3 IIID
EO §3 IVA
EO §87
ZPO §411 Cb

Rechtssatz

Keine Bindung des Vollzugsgerichtes an den noch nicht rechtskräftigen Bewilligungsbeschluß des Bewilligungs-(Titel-) Gerichtes, wenn aus diesem nicht ersichtlich ist, daß sich das Bewilligungsgericht bei seiner Beschlußfassung ausdrücklich mit der Frage beschäftigt hat, ob die beantragte zwangsweise Pfandrechtsbegründung trotz eines einverleibten Belastungsverbotes bewilligt werden kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0000078

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

27.10.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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