Entscheidungsgründe: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei gegen die verpflichtete Partei mit Beschluss vom 2. 6. 1978, ON 2, auf Grund des Schiedspruches des Schiedsgerichtes der Handelskammer der Sozialistischen Republik Rumänien mit dem Sitz in Bukarest vom 28. 12. 1974, GZ 85 (837/1973) die Fahrnisexekution zur Hereinbringung der Forderung von 11.994,65 US-$ samt Anhang. Als Vollzugsgericht schreitet das Bezirksgericht Liesing ein, bei dem das Verfahren zu E 3719/... mehr lesen...
Norm: EO §81 Z4ZPO §391 Abs3 CZPO §577
Rechtssatz: Da auch nach den österreichischen Verfahrensgesetzen vor der Entscheidung über die eingewendete Gegenforderung gegen den Beklagten ein Exekutionstitel zur Leistung der Klagsforderung geschaffen und zur Hereinbringung dieses Anspruches Exekution geführt werden kann, widerspricht eine gleichartige Vorgangsweise in einem ausländischen Schiedsverfahren, nicht dem ordre public. E... mehr lesen...
Norm: EO §81 Z4ZPO §391 Abs3 CZPO §577
Rechtssatz: Da auch nach den österreichischen Verfahrensgesetzen vor der Entscheidung über die eingewendete Gegenforderung gegen den Beklagten ein Exekutionstitel zur Leistung der Klagsforderung geschaffen und zur Hereinbringung dieses Anspruches Exekution geführt werden kann, widerspricht eine gleichartige Vorgangsweise in einem ausländischen Schiedsverfahren, nicht dem ordre public. E... mehr lesen...
Norm: EO §79EO §81Vollstreckungsvertrag Österreich - Großbritannien Art3
Rechtssatz: Die Vollstreckung der im Art II Abs 1 genannten Entscheidungen setzt ua. voraus, daß keiner der im Art III in Verbindung mit Art IV genannten
Gründe: für die Versagung der Anerkennung einer Entscheidung gegeben ist. Ob die die rechtliche Voraussetzung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung begründeten Tatsachen gegeben sind, kann vom Zweitrichter geprü... mehr lesen...
Der Oberste Gerichtshof bestimmte für die Entscheidung über das Ansuchen der Staatsanwaltschaft Wien um eine Todeserklärung der österreichischen Staatsbürgerin L Sch. das Landesgericht für ZRS Wien als örtlich zuständiges Gericht. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Gemäß § 13 Abs. 1 TEG 1950 ist zur Todeserklärung eines Verschollenen der Gerichtshof erster Instanz zuständig, in dessen Sprengel der Verschollene seinen letzten Wohnsitz und in Ermangelun... mehr lesen...
Der Oberste Gerichtshof bestimmte für die Entscheidung über das Ansuchen der Staatsanwaltschaft Wien um eine Todeserklärung der österreichischen Staatsbürgerin L Sch. das Landesgericht für ZRS Wien als örtlich zuständiges Gericht. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Gemäß § 13 Abs. 1 TEG 1950 ist zur Todeserklärung eines Verschollenen der Gerichtshof erster Instanz zuständig, in dessen Sprengel der Verschollene seinen letzten Wohnsitz und in Ermangelun... mehr lesen...
Norm: EO §81EO §84Vollstreckungsvertrag Österreich - BRD allg
Rechtssatz: Die §§ 80 und 81 EO sind auf die Zwangsvollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen der Republik Österreich und der BRD nicht anwendbar, vielmehr ausschließlich die Bestimmungen des deutsch-österreichischen Vollstreckungsvertrages. Entscheidungstexte 3 Ob 65/78 Entscheidungstext OGH 07.06.1978 3 Ob 65/7... mehr lesen...
Norm: EO §81 Z4Vollstreckungsvertrag Österreich - BRD Art2 Z1Vollstreckungsvertrag Österreich - BRD Art19 Abs1
Rechtssatz: Kein Widerspruch zur inländischen öffentlichen Ordnung, daß sich der Gläubiger für seinen noch aufrechten Anspruch einen weiteren Exekutionstitel beschaffen darf, wenn der vorhandene aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht oder nicht mehr formell oder materiell vollstreckbar ist. Dies gilt auch entsprechend für den Fall, da... mehr lesen...
Norm: EO §81 Z4Vollstreckungsvertrag Österreich - BRD Art2 Z1Vollstreckungsvertrag Österreich - BRD Art19 Abs1
Rechtssatz: Kein Widerspruch zur inländischen öffentlichen Ordnung, daß sich der Gläubiger für seinen noch aufrechten Anspruch einen weiteren Exekutionstitel beschaffen darf, wenn der vorhandene aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht oder nicht mehr formell oder materiell vollstreckbar ist. Dies gilt auch entsprechend für den Fall, da... mehr lesen...
Gerold H ist der uneheliche Sohn der österreichischen Staatsbürgerin Erika H; der Vater ist nicht bekannt. Gerold H befindet sich seit 13. 10. 1965 bei den niederländischen Staatsbürgern und Ehegatten Albertus H und Rosalia N in H, Niederlande, in Pflege und Erziehung. Seit 1967 ist Albertus H Vormund des Kindes, seine Frau Mitvormund. Mit rechtskräftigem Urteil des Landgerichtes Almelo (Niederlande) vom 22. 6. 1970 wurde nach Einholung von Gutachten des Zentralen Adoptionsrates und d... mehr lesen...
Norm: 4.DVEheG §18EO §81 Z4IPRG §6
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen zwingendes inländisches Recht schließt die Anwendung des ausländischen Rechtes nicht zwanzgsläufig und unter allen Umständen aus. Entscheidungstexte 3 Ob 20/72 Entscheidungstext OGH 16.03.1972 3 Ob 20/72 7 Ob 600/86 Entscheidungstext OGH 10.07.1986 7 Ob 600... mehr lesen...
Norm: 4.DVEheG §18EO §81 Z4IPRG §6
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen zwingendes inländisches Recht schließt die Anwendung des ausländischen Rechtes nicht zwanzgsläufig und unter allen Umständen aus. Entscheidungstexte 3 Ob 20/72 Entscheidungstext OGH 16.03.1972 3 Ob 20/72 7 Ob 600/86 Entscheidungstext OGH 10.07.1986 7 Ob 600... mehr lesen...
Norm: EO §81 Z3
Rechtssatz: Eine Entscheidung des Kopenhagener Stadtgerichts über die Zuweisung der österreichischen ehelichen Kinder an die dänische Mutter ist gem § 81 Z 3 EO in Österreich nicht vollstreckbar. Einer solchen Entscheidung kommt auch nicht auf Grund von Verträgen für das österreichische Rechtsgebiet Wirksamkeit zu. Entscheidungstexte 7 Ob 49/71 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: EO §81 Z3
Rechtssatz: Eine Entscheidung des Kopenhagener Stadtgerichts über die Zuweisung der österreichischen ehelichen Kinder an die dänische Mutter ist gem § 81 Z 3 EO in Österreich nicht vollstreckbar. Einer solchen Entscheidung kommt auch nicht auf Grund von Verträgen für das österreichische Rechtsgebiet Wirksamkeit zu. Entscheidungstexte 7 Ob 49/71 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Die klagende Partei ist im Handelsregister des Kantons Glarus (Schweiz) als Stiftung auf der Grundlage der Statuten vom 24. März 1966 eingetragen. Die Eintragung wurde im Handelsamtsblatt zu SHAB Nr. 83 vom 9. April 1966, S. 1147, publiziert. Die Klägerin dient inhaltlich der Eintragung im Handelsregister der Förderung und Wahrung des Gesellschaftswesens, insbesondere der Wahrung von Rechten von Aktionären im In- und Ausland, insbesondere dem Eintreten für ein rechtschaffenes Verhalte... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIlDVEheG §18EO §81 Z4
Rechtssatz: Wesen der Vorbehaltsklausel (ordre public). Entscheidungstexte 6 Ob 83/67 Entscheidungstext OGH 12.04.1967 6 Ob 83/67 EvBl 1967/421 S 609 4 Ob 561/68 Entscheidungstext OGH 05.11.1968 4 Ob 561/68 EvBl 1969/180 S 268 Eur... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIlDVEheG §18EO §81 Z4
Rechtssatz: Wesen der Vorbehaltsklausel (ordre public). Entscheidungstexte 6 Ob 83/67 Entscheidungstext OGH 12.04.1967 6 Ob 83/67 EvBl 1967/421 S 609 4 Ob 561/68 Entscheidungstext OGH 05.11.1968 4 Ob 561/68 EvBl 1969/180 S 268 Eur... mehr lesen...
Mit dem dem gegenständlichen Exekutionsantrag zugrunde liegenden vollstreckbaren und rechtskräftigen Urteil des Bezirksgerichtes B. (Schweiz) vom 5. April 1962 wurde der Verpflichtete schuldig erkannt, als außerehelicher Vater der zweitbetreibenden Partei nach Art. 319 ZGB. an dessen Unterhalt einen monatlichen, vorschüssigen Betrag von 80 sfrs ab 3. Mai 1960 bis zum vollendeten 18. Altersjahr mit 5% Verzugszinsen und der erstbetreibenden Partei als Mutter dieses außerehelichen Kindes... mehr lesen...
Mit dem dem gegenständlichen Exekutionsantrag zugrunde liegenden vollstreckbaren und rechtskräftigen Urteil des Bezirksgerichtes B. (Schweiz) vom 5. April 1962 wurde der Verpflichtete schuldig erkannt, als außerehelicher Vater der zweitbetreibenden Partei nach Art. 319 ZGB. an dessen Unterhalt einen monatlichen, vorschüssigen Betrag von 80 sfrs ab 3. Mai 1960 bis zum vollendeten 18. Altersjahr mit 5% Verzugszinsen und der erstbetreibenden Partei als Mutter dieses außerehelichen Kindes... mehr lesen...
Nach den wesentlichen Feststellungen der Vorinstanzen ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Streitteile sind italienische Staatsbürger. Sie sind seit 1943 miteinander verheiratet und lebten bis Sommer 1961 in Südtirol. Im Juli oder August 1961 verzog der Beklagte nach Österreich. Die Klägerin folgte ihm im Herbst des gleichen Jahres, kehrte im Mai 1963 nach Südtirol zurück und übersiedelte im Herbst 1963 abermals nach Österreich, wo sie zunächst bei ihrer Mutter unterkam, dann aber... mehr lesen...
Norm: ABGB §8704.DVEheG §18EO §81 Z4
Rechtssatz: Der
Rechtssatz: , daß nur der gezwungene Vertragspartner den Zwang einwenden könne, kann nicht gelten, wenn der Gezwungene nicht in der Lage ist, diese Einwendung zu erheben, aber anzunehmen ist, daß er sie erheben würde, und wenn dadurch ein dem ordre public widersprechender Anspruch durchgesetzt werden könnte. Entscheidungstexte 7 Ob 26/65 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §8704.DVEheG §18EO §81 Z4
Rechtssatz: Der
Rechtssatz: , daß nur der gezwungene Vertragspartner den Zwang einwenden könne, kann nicht gelten, wenn der Gezwungene nicht in der Lage ist, diese Einwendung zu erheben, aber anzunehmen ist, daß er sie erheben würde, und wenn dadurch ein dem ordre public widersprechender Anspruch durchgesetzt werden könnte. Entscheidungstexte 7 Ob 26/65 ... mehr lesen...
Norm: EO §35 AgEO §36 AdEO §79EO §81EO §83 Abs1
Rechtssatz: Hat jemand gegen die Exekutionsbewilligung auf Grund eines ausländischen Exekutionstitels keinen Widerspruch erhoben, so kann er die Exekution nicht mit der Behauptung bekämpfen, die dem Exekutionsantrag und dem Bewilligungsbeschluß zugrunde liegende ausländische Urkunde stelle keinen Exekutionstitel dar (so schon ZBl 1932/61). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §142AußStrG §19 Abs14.DVEheG §14EO §81
Rechtssatz: Zur Vollstreckbarkeit österreichischer Beschlüsse über die Abnahme eines Kindes in Deutschland. Entscheidungstexte 1 Ob 346/58 Entscheidungstext OGH 03.09.1958 1 Ob 346/58 EvBl 1958/354 S 608 1 Ob 545/82 Entscheidungstext OGH 05.05.1982 1 Ob 545/82 Vgl; Beisat... mehr lesen...
Die Klägerin ist die Witwe nach dem im Jahre 1946 verstorbenen Otto T., der Mitglied der Direktion der Zentrale der Deutschen A.-Bank war, die im Jahre 1939 mit der beklagten Böhmischen U.-Bank i. L. in Prag fusioniert worden ist. Sie begehrt die Zahlung der ihr auf Grund der Zusagen der Beklagten vom 29. Juni 1940 und 19. Juli 1940 gebührenden Witwenrente für die Zeit vom 1. Jänner 1949 bis 31. Dezember 1955 in der Höhe von 228.060 S und beginnend vom 1. Jänner 1956 der an jedem Mona... mehr lesen...
Norm: ABGB §14784.DVEheG §18EO §81 Z4
Rechtssatz: Werden durch die Anwendung des ausländischen Gesetzes Grundsätze der österreichischen Rechtsordnung verletzt oder subjektive Rechte von Inländern in sittenwidriger Weise beeinträchtigt, darf das Gesetz nicht herangezogen werden. Die dadurch entstehende Lücke ist möglichst mit einer anderen ausländischen Rechtsnorm auszufüllen. Anwendung der Vorbehaltsklausel bei Verkürzung einer Vejährungfrist i... mehr lesen...
Norm: ABGB §14784.DVEheG §18EO §81 Z4
Rechtssatz: Werden durch die Anwendung des ausländischen Gesetzes Grundsätze der österreichischen Rechtsordnung verletzt oder subjektive Rechte von Inländern in sittenwidriger Weise beeinträchtigt, darf das Gesetz nicht herangezogen werden. Die dadurch entstehende Lücke ist möglichst mit einer anderen ausländischen Rechtsnorm auszufüllen. Anwendung der Vorbehaltsklausel bei Verkürzung einer Vejährungfrist i... mehr lesen...
Norm: ABGB §156 DABGB §163 C4.DVEheG §94.DVEheG §104.DVEheG §24EO §81 Z3
Rechtssatz: Wird durch ein Urteil des Staates, dem sowohl der klagende Ehemann wie auch das beklagte Kind zur Zeit der Einbringung der Bestreitungsklage angehört haben, die Illegitimität des Kindes festgestellt, dann war die Zuständigkeit des ausländischen Gerichtes gegeben; das Urteil ist als Statusruteil auch für den österreichischen Rechtsbereich wirksam. Eine Anwendung... mehr lesen...
Norm: ABGB §156 DABGB §163 C4.DVEheG §94.DVEheG §104.DVEheG §24EO §81 Z3
Rechtssatz: Wird durch ein Urteil des Staates, dem sowohl der klagende Ehemann wie auch das beklagte Kind zur Zeit der Einbringung der Bestreitungsklage angehört haben, die Illegitimität des Kindes festgestellt, dann war die Zuständigkeit des ausländischen Gerichtes gegeben; das Urteil ist als Statusruteil auch für den österreichischen Rechtsbereich wirksam. Eine Anwendung... mehr lesen...
Norm: EO §81JN §104
Rechtssatz: Obergericht des Kantons Luzern Art 2 Abs 2 Z 1 des Vertrages vom 15.03.1927 zwischen Österreich und der Schweiz über die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen, BGBl 1929/76: Die Angabe des Zahlungsortes in einem domizilierten Wechsel genügt dem Erfordernis einer ausdrücklichen Zuständigkeitsvereinbarung. Ein in Österreich vom Gericht des Zahlungsortes erlassener Wechselzahlungsauftrag ist dah... mehr lesen...