RS OGH 1972/5/25 3Ob53/72

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.05.1972
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Norm

EO §81 Z4
Vollstreckungsvertrag Österreich - BRD Art2 Z1
Vollstreckungsvertrag Österreich - BRD Art19 Abs1

Rechtssatz

Kein Widerspruch zur inländischen öffentlichen Ordnung, daß sich der Gläubiger für seinen noch aufrechten Anspruch einen weiteren Exekutionstitel beschaffen darf, wenn der vorhandene aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht oder nicht mehr formell oder materiell vollstreckbar ist. Dies gilt auch entsprechend für den Fall, daß im Inland Exekution geführt werden soll, und für den vollstreckbaren Anspruch nur ein im Ausland geschaffener, aber im Inland nicht vollstreckbarer Titel vorhanden ist (Vgl SZ 38/24).

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 53/72
    Entscheidungstext OGH 25.05.1972 3 Ob 53/72
    EvBl 1972/337 S 634

Schlagworte

Internationale Abkommen; Zweiseitige Abkommen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen (BGBl 1960/105)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0002401

Zuletzt aktualisiert am

28.10.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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