Begründung: Die betreibende Partei beantragte am 25.4.1990 auf Grund der notariellen Urkunde zweier deutscher Notare (im Exekutionsantrag als Notariatsakt bezeichnet) zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von "250.000 DM = ca 1,755.000 S" die Bewilligung der Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung an mehreren Liegenschaften, durch Pfändung, Verwahrung und Verkauf von Fahrnissen, sowie durch Pfändung und Überweisung der Bezüge, die dem Verpflichten gegen eine G... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluß vom 30. 11. 1988 bewilligte der im Rechtsmittelweg angerufene Oberste Gerichtshof der betreibenden Partei gegen den Verpflichteten auf Grund des Urkunds-Anerkenntnis-Vorbehaltsurteiles eines Gerichtes der Bundesrepublik Deutschland zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von 140.000 DM sA die Fahrnisexekution (vgl ZfRV 1989, 303). Der Verpflichtete erhob gegen die Exekutionsbewilligung fristgerecht Widerspruch gemäß § 81 Z 4 EO. Die betre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Landgericht Passau wies in Sachen der betreibenden Bank als Klägerin und des Verpflichteten als Beklagten mit Schlußurteil vom 13. Jänner 1988 den Antrag des Beklagten auf Aufhebung des dortigen Urkundenvorbehaltsanerkenntnisurteiles vom 16.April 1985 wegen seines vorherigen förmlichen Verzichtes auf die Durchführung des Nachverfahrens zurück und trug ihm die Tragung der weiteren Kosten des Rechtsstreits auf. Mit den Kostenfestsetzungsbeschlüssen vom 24. F... mehr lesen...
Begründung: Der in der Bundesrepublik Deutschland ansässige betreibende Notar bestätigte am 1. März 1988 auf der vollstreckbaren Ausfertigung seiner an den Verpflichteten gerichteten Kostenrechnung vom 26. Jänner 1988 über DM 28.123,80, daß er sich diese Ausfertigung zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteile, und beantragte auf Grund dieser notariellen Urkunde zur Hereinbringung seiner vollstreckbaren Forderungen die Bewilligung der Fahrnisexekution gegen den nach Österreich verz... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte die Bewilligung der Fahrnisexekution zur Hereinbringung vn 1.814,70 sfr sA auf Grund der Urteile der Gerichtskommission Rohrschach (erste Instanz) und des Kantongerichtes St.Gallen (zweite Instanz). Das Erstgericht wies den Exekutionsantrag mit der
Begründung: ab, die Urteile seien gemäß Art 1 Z 1 des österreichisch-schweizerischen Vollstreckungsvertrages wegen ausschließlicher inländischer Zuständigkeit nicht vollstreckbar. Die von den... mehr lesen...
Begründung: Mit einem Versäumnisurteil des Amtsgerichtes Düsseldorf wurde die verpflichtete Partei mit Aufenthalt in den USA verurteilt, der betreibenden Partei für die Monate März bis November 1986 einen rückständigen Unterhaltsbetrag von 7.200 DM und einen monatlichen Unterhaltsbetrag von 800 DM spätestens bis zum Fünften eines jeden Monates zu zahlen. Offenbar (wenn verschiedene Fehler im Exekutionsantrag hier übergangen werden; hiezu siehe unten) zur Hereinbringung des rückstä... mehr lesen...
Norm: EO §81 Z4Vollstreckungsvertrag Österreich - BRD Art2 Z1
Rechtssatz: Verstößt der ausländische Exekutionstitel gegen die zwingenden Normen des inländischen Devisenrechts, so widerspricht er der öffentlichen Ordnung. Entscheidungstexte 3 Ob 148/88 Entscheidungstext OGH 22.02.1989 3 Ob 148/88 ZfRV 1989,306 (Hoyer) 3 Ob 37/90 ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei gegen den Verpflichteten auf Grund eines Urteils des britischen High Court of Justice zur Hereinbringung der Forderung von 314.300,-- Pfund Sterling sA die Exekution durch Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils des Verpflichteten, durch Zwangsverwaltung dieses Liegenschaftsanteils und mehrerer anderer Liegenschaftsanteile sowie durch Pfändung, "Verwertung" (gemeint wohl: Verwahrung) und Verkauf beweglicher Sach... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluß des Kreisgerichtes Ried im Innkreis vom 5.11.1986, Nc 134/86, wurde zugunsten der betreibenden Partei, einer Sparkasse mit dem Sitz in der BRD, wider den jetzt in Österreich wohnhaften Verpflichteten auf Grund des vor dem deutschen Notar Robert S*** abgeschlossenen Notariatsaktes vom 8.1.1982, der Vollstreckungsklausel vom 7.4.1986 und deren Erweiterungen vom 4.6.1986 und 22.10.1986 und den Zustellungsurkunden vom 16.6.1986 zur Hereinbringung von... mehr lesen...
Norm: EO §81 Z4Vollstreckungsvertrag Österreich - BRD Art2 Z1
Rechtssatz: Verstößt der ausländische Exekutionstitel gegen die zwingenden Normen des inländischen Devisenrechts, so widerspricht er der öffentlichen Ordnung. Entscheidungstexte 3 Ob 148/88 Entscheidungstext OGH 22.02.1989 3 Ob 148/88 ZfRV 1989,306 (Hoyer) 3 Ob 37/90 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BII14.DVEheG §18EO §81Iranisches Recht
Rechtssatz: Lehnt eine ausländische Rechtsordnung einen Rechtsbegriff aus wertenden Gründen eindeutig ab, dann ist es keinesfalls zulässig, auf andere, dem ausländischen Recht bekannte Rechtsinstitute zurückzugreifen, um diesen Begriff (mit seinem in unserer Rechtsordnung durchaus klar und eindeutig umschriebenen, aber von der ausländischen Rechtsordnung abgelehnten Begriffsinhalt) zu erfül... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger kündigten dem Beklagten die von ihm im Haus Wien 4, Weyringergasse 31, gemietete Wohnung top. Nr. 1 a aus den Kündigungsgründen des § 30 Abs 2 Z 4 und Z 6 MRG im wesentlichen mit der
Begründung: auf, der Beklagte habe die Wohnung zur Gänze weitergegeben und benötige sie weder für sich noch für Eintrittsberechtigte. Die Wohnung werde nicht regelmäßig zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses des Mieters oder Eintrittsberechtigter verwendet. Der... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei (kurz Antragstellerin genannt) begehrt die Erlassung einer einstweiligen Verfügung dahin, daß der ersten Gegnerin der gefährdeten Partei (Erstantragsgegnerin) verboten werde, über Forderungen zu verfügen, die auf der zu ihren Gunsten von der C***-B*** ausgestellten Bankgarantie über 840.813 DM beruhen, insbesondere diese Forderungen gänzlich oder teilweise einzuziehen bzw. diese Garantie abzuberufen, der zweiten Gegnerin der gefährdeten Partei (ku... mehr lesen...
Begründung: Beim Schiedsgericht der Zürcher Handelskammer ist ein Schiedsgerichtsverfahren zwischen den Streitteilen anhängig. Mit Beschluß vom 11.6.1982 legte das Schiedsgericht beiden Parteien im Sinne des § 247 Abs 2 der Zürcherischen ZPO eine Kaution zur Sicherstellung der Prozeßkosten in Höhe von je 40.000 sfr auf. Nachdem die verpflichtete Partei diese Kaution nicht erlegte, erlegte die betreibende Partei an Stelle der verpflichteten Partei auch deren Kaution. Mit Entscheid de... mehr lesen...
Norm: EO §204 Z3EO §81 Z4
Rechtssatz: Nach herrschender Auffassung handelt es sich bei der Sonderregelung des § 81 Z 4 EO um eine Ausnahmeregel, von der nur sparsamster Gebrauch gemacht werden darf. Eine Vollstreckung ist nur zu versagen, wenn dem Exekutionstitel mit der inländischen Rechtsordnung vollkommen unvereinbare ausländische Rechtsgedanken zu Grunde liegen und daher die Vollstreckbarkeit des ausländischen Titels mit der inländischen Re... mehr lesen...
Norm: EO §35 AgEO §36 AdEO §81EO §83 Abs1
Rechtssatz: Ob ein Exekutionstitel gültig zustandegekommen ist, ob eine bestimmte Entscheidung überhaupt einen Exekutionstitel darstellt oder ob eine Exekutionsführung auf Grund eines ausländischen Exekutionstitels dem inländischen ordre public widerspricht, sind keinesfall den Anspruch aufhebende oder hemmende Tatsachen, die erst nach Entstehung des Exekutionstitels eingetreten sind (§ 35 Abs 1 EO) ode... mehr lesen...
Norm: EO §81 Z4Zürcherische ZPO §247
Rechtssatz: Es ist nicht ersichtlich, mit welchen Grundgedanken der österreichischen Rechtsordnung die Regelung des § 247 der Zürcherischen ZPO über die Regelung von Prozeßkostenvorschüssen und deren Ersatz bei Säumigkeit einer Partei im Widerspruch stehen soll. Entscheidungstexte 3 Ob 89/85 Entscheidungstext OGH 30.10.1985 3 Ob 89/85 R... mehr lesen...
Norm: EO §204 Z3EO §81 Z4
Rechtssatz: Nach herrschender Auffassung handelt es sich bei der Sonderregelung des § 81 Z 4 EO um eine Ausnahmeregel, von der nur sparsamster Gebrauch gemacht werden darf. Eine Vollstreckung ist nur zu versagen, wenn dem Exekutionstitel mit der inländischen Rechtsordnung vollkommen unvereinbare ausländische Rechtsgedanken zu Grunde liegen und daher die Vollstreckbarkeit des ausländischen Titels mit der inländischen Re... mehr lesen...
Norm: EO §81 Z4Zürcherische ZPO §247
Rechtssatz: Es ist nicht ersichtlich, mit welchen Grundgedanken der österreichischen Rechtsordnung die Regelung des § 247 der Zürcherischen ZPO über die Regelung von Prozeßkostenvorschüssen und deren Ersatz bei Säumigkeit einer Partei im Widerspruch stehen soll. Entscheidungstexte 3 Ob 89/85 Entscheidungstext OGH 30.10.1985 3 Ob 89/85 R... mehr lesen...
Mit Beschluß vom 8. 6. 1982 bewilligte das Erstgericht auf Grund des Schiedsspruches des Schiedsgerichtes der "Vereinigung Amsterdamse Graanhandel" (V.A.G.) vom 10. 8. 1981, Nr. 276, hinterlegt bei der Geschäftsstelle des Landgerichtes in Amsterdam am 11. 8. 1981, und des Schiedsspruches im Berufungsverfahren der V.A.G. vom 11. 1. 1982, Nr. 9, hinterlegt bei der Geschäftsstelle des Landgerichtes in Amsterdam am 12. 1. 1982, zur Hereinbringung von 677 050 DM sA zugunsten der betreibend... mehr lesen...
Norm: EO §81 Z4
Rechtssatz: Eine Unterscheidung zwischen einer Art inländischen ("domestic public policy") und einer Art übernationalen ("international public policy") ordre public ist nicht angebracht. Entscheidungstexte 3 Ob 30/83 Entscheidungstext OGH 11.05.1983 3 Ob 30/83 EvBl 1983/142 S 519 = SZ 56/77 European Case Law Id... mehr lesen...
Norm: EO §81 Z4
Rechtssatz: Eine Unterscheidung zwischen einer Art inländischen ("domestic public policy") und einer Art übernationalen ("international public policy") ordre public ist nicht angebracht. Entscheidungstexte 3 Ob 30/83 Entscheidungstext OGH 11.05.1983 3 Ob 30/83 EvBl 1983/142 S 519 = SZ 56/77 European Case Law Id... mehr lesen...
Norm: EO §81 Z3EO §81 Z4EO §408 Z3EuGVVO 2012 Art45 Abs1 litaEuGVÜ Art27 Z1UN - Übk über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche Art5 Abs2 litbVerordnung (EG) Nr 44/2001 Rates 32001R0044 Brüssel I-Verordnung (EuGVVO) Art34 Nr1
Rechtssatz: Der in § 81 Z 4 EO und Art V Abs 2 lit b des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche, BGBl 1961/200, aufgenommene Vorbehalt des ordre public is... mehr lesen...
Norm: EO §81 Z3EO §81 Z4EO §408 Z3EuGVVO 2012 Art45 Abs1 litaEuGVÜ Art27 Z1UN - Übk über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche Art5 Abs2 litbVerordnung (EG) Nr 44/2001 Rates 32001R0044 Brüssel I-Verordnung (EuGVVO) Art34 Nr1
Rechtssatz: Der in § 81 Z 4 EO und Art V Abs 2 lit b des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche, BGBl 1961/200, aufgenommene Vorbehalt des ordre public is... mehr lesen...
Norm: EO §81 Z3EO §81 Z4EO §408 Z3EuGVVO 2012 Art45 Abs1 litaEuGVÜ Art27 Z1UN - Übk über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche Art5 Abs2 litbVerordnung (EG) Nr 44/2001 Rates 32001R0044 Brüssel I-Verordnung (EuGVVO) Art34 Nr1
Rechtssatz: Der in § 81 Z 4 EO und Art V Abs 2 lit b des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche, BGBl 1961/200, aufgenommene Vorbehalt des ordre public is... mehr lesen...
Die Streitteile sind österreichische Staatsbürger. Mit Vergleich vor dem Landgericht Berlin vom 15. 11. 1960 verpflichtete sich der Kläger, an die Beklagte, mit der er damals noch in aufrechter Ehe lebte, über die mit einstweiliger Anordnung des Landgerichtes Berlin vom 14. 7. 1960 zugesprochene Unterhaltsrente von 500 DM hinaus vom 1. 7. 1960 an eine weitere monatliche Unterhaltsrente von 100 DM zu bezahlen. Mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 6. 10. 1967 wu... mehr lesen...
Die Streitteile sind österreichische Staatsbürger. Mit Vergleich vor dem Landgericht Berlin vom 15. 11. 1960 verpflichtete sich der Kläger, an die Beklagte, mit der er damals noch in aufrechter Ehe lebte, über die mit einstweiliger Anordnung des Landgerichtes Berlin vom 14. 7. 1960 zugesprochene Unterhaltsrente von 500 DM hinaus vom 1. 7. 1960 an eine weitere monatliche Unterhaltsrente von 100 DM zu bezahlen. Mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 6. 10. 1967 wu... mehr lesen...
Norm: EO §81 Z4Vollstreckungsvertrag Österreich - BRD Art2 Z1
Rechtssatz: Auch wenn ein ausländisches Recht die Frage, ob eine Unterhaltsentscheidung über die Scheidung der Ehe hinaus wirkt anders löst, ist dies kein Grund der ausländischen Entscheidung wegen Verstoßes gegen den ordre public die Anerkennung zu versagen. Entscheidungstexte 4 Ob 538/82 Entscheidungstext OGH 18.05.198... mehr lesen...
Norm: EO §81 Z4Vollstreckungsvertrag Österreich - BRD Art2 Z1
Rechtssatz: Auch wenn ein ausländisches Recht die Frage, ob eine Unterhaltsentscheidung über die Scheidung der Ehe hinaus wirkt anders löst, ist dies kein Grund der ausländischen Entscheidung wegen Verstoßes gegen den ordre public die Anerkennung zu versagen. Entscheidungstexte 4 Ob 538/82 Entscheidungstext OGH 18.05.198... mehr lesen...