Norm
EO §81 Z4Rechtssatz
Da auch nach den österreichischen Verfahrensgesetzen vor der Entscheidung über die eingewendete Gegenforderung gegen den Beklagten ein Exekutionstitel zur Leistung der Klagsforderung geschaffen und zur Hereinbringung dieses Anspruches Exekution geführt werden kann, widerspricht eine gleichartige Vorgangsweise in einem ausländischen Schiedsverfahren, nicht dem ordre public.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0002405Dokumentnummer
JJR_19810708_OGH0002_0030OB00104_8000000_001