RS OGH 1981/7/8 3Ob104/80

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Veröffentlicht am 08.07.1981
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Norm

EO §81 Z4
ZPO §391 Abs3 C
ZPO §577

Rechtssatz

Da auch nach den österreichischen Verfahrensgesetzen vor der Entscheidung über die eingewendete Gegenforderung gegen den Beklagten ein Exekutionstitel zur Leistung der Klagsforderung geschaffen und zur Hereinbringung dieses Anspruches Exekution geführt werden kann, widerspricht eine gleichartige Vorgangsweise in einem ausländischen Schiedsverfahren, nicht dem ordre public.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0002405

Dokumentnummer

JJR_19810708_OGH0002_0030OB00104_8000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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