Norm
EO §81 Z3Rechtssatz
Eine Entscheidung des Kopenhagener Stadtgerichts über die Zuweisung der österreichischen ehelichen Kinder an die dänische Mutter ist gem § 81 Z 3 EO in Österreich nicht vollstreckbar. Einer solchen Entscheidung kommt auch nicht auf Grund von Verträgen für das österreichische Rechtsgebiet Wirksamkeit zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0002385Dokumentnummer
JJR_19710331_OGH0002_0070OB00049_7100000_001