RS OGH 1982/5/18 4Ob538/82

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.05.1982
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Norm

EO §81 Z4
Vollstreckungsvertrag Österreich - BRD Art2 Z1

Rechtssatz

Auch wenn ein ausländisches Recht die Frage, ob eine Unterhaltsentscheidung über die Scheidung der Ehe hinaus wirkt anders löst, ist dies kein Grund der ausländischen Entscheidung wegen Verstoßes gegen den ordre public die Anerkennung zu versagen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Internationale Abkommen; Zweiseitige Abkommen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen (BGBl 1960/105)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0002404

Zuletzt aktualisiert am

28.10.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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