RS OGH 1985/10/30 3Ob89/85

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.10.1985
beobachten
merken

Norm

EO §35 Ag
EO §36 Ad
EO §81
EO §83 Abs1

Rechtssatz

Ob ein Exekutionstitel gültig zustandegekommen ist, ob eine bestimmte Entscheidung überhaupt einen Exekutionstitel darstellt oder ob eine Exekutionsführung auf Grund eines ausländischen Exekutionstitels dem inländischen ordre public widerspricht, sind keinesfall den Anspruch aufhebende oder hemmende Tatsachen, die erst nach Entstehung des Exekutionstitels eingetreten sind (§ 35 Abs 1 EO) oder Tatsachen die für die Fälligkeit oder Vollstreckbarkeit des Anspruches gemäß §§ 7 Abs 2, 9 EO maßgeblich sind (§ 35 Abs 1 Z 1 EO).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0001053

Dokumentnummer

JJR_19851030_OGH0002_0030OB00089_8500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten