Norm
EO §35 AgRechtssatz
Ob ein Exekutionstitel gültig zustandegekommen ist, ob eine bestimmte Entscheidung überhaupt einen Exekutionstitel darstellt oder ob eine Exekutionsführung auf Grund eines ausländischen Exekutionstitels dem inländischen ordre public widerspricht, sind keinesfall den Anspruch aufhebende oder hemmende Tatsachen, die erst nach Entstehung des Exekutionstitels eingetreten sind (§ 35 Abs 1 EO) oder Tatsachen die für die Fälligkeit oder Vollstreckbarkeit des Anspruches gemäß §§ 7 Abs 2, 9 EO maßgeblich sind (§ 35 Abs 1 Z 1 EO).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0001053Dokumentnummer
JJR_19851030_OGH0002_0030OB00089_8500000_001