Norm
EO §81 Z4Rechtssatz
Verstößt der ausländische Exekutionstitel gegen die zwingenden Normen des inländischen Devisenrechts, so widerspricht er der öffentlichen Ordnung.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Internationale Abkommen; Zweiseitige Abkommen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen (BGBl 1960/105)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0002414Zuletzt aktualisiert am
28.10.2008