RS OGH 1993/5/12 3Ob64/93, 3Ob69/93

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Veröffentlicht am 12.05.1993
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Norm

EO §78
ZPO §528 K

Rechtssatz

Bewilligt das Erstgericht gegenüber den Antrag ein Minus - und weist es daher - wenn auch nicht ausdrücklich - den darüber hinausgehenden Teil des Begehrens ab, und bestätigt das Rekursgericht die Abweisung nunmehr ausdrücklich, ist der Revisionsrekurs gemäß § 78 EO iVm § 528 Abs. 2 Z 2 ZPO jedenfalls unzulässig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0008671

Dokumentnummer

JJR_19930512_OGH0002_0030OB00064_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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