Norm
EO §78Rechtssatz
Wurden Verfahrensmängel 1. Instanz im Rekurs nicht gerügt, kann die Mangelhaftigkeit des Verfahrens 1. Instanz im Revisionsrekurs nicht mehr geltend gemacht werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0012259Zuletzt aktualisiert am
13.11.2009