Norm
EO §78Rechtssatz
Ist strittig, ob eine Masseschuld aus der allgemeinen oder aus einer Sondermasse zu berichtigen ist und wer darüber zu entscheiden hat, liegt keine Entscheidung im Kostenpunkt vor (ausdrückliche Ablehnung von SZ 13/245).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0007399Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
02.09.2015