Begründung: Die Betreibenden begehren, das Urteil des Amtsgerichts M***** vom 28. Februar 2006, AZ *****, in Österreich für vollstreckbar zu erklären und ihnen aufgrund dieses Titels die Forderungsexekution nach § 294a EO, sowie die Fahrnisexekution zur Hereinbringung von Unterhaltsrückständen bis einschließlich Februar 2010 und des monatlichen laufenden Unterhalts ab 1. März 2010 von 150 EUR und 120 EUR sowie der Kosten des Exekutionsantrags zu bewilligen. Dazu legten sie... mehr lesen...
Begründung: Das Gericht zweiter Instanz gab dem Rekurs der verpflichteten Partei gegen den Exekutionsbewilligungsbeschluss des Erstgerichts, mit welchem die betreibende Partei ermächtigt wurde, die in ihrem näher bezeichneten Grundstück vorhandenen Einbauten, Kanalrohre, auf Kosten der verpflichteten Partei selbst zu entfernen oder durch einen Dritten entfernen zu lassen und womit der verpflichteten Partei die Vorauszahlung der Kosten in Höhe von 90.229,90 EUR aufgetragen wurde, Fo... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei stellte den Antrag auf Vollstreckbarerklärung eines vom Notar ***** mit dem Amtssitz in Montabaur (Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz) am 11. Dezember 1997, URNr 1601/1997, beurkundeten abstrakten Schuldanerkenntnisses des Verpflichteten für Österreich und auf Bewilligung der Exekution zur Hereinbringung einer vollstreckbaren (Teil-)Forderung von 88.661,50 EUR sA durch Zwangsversteigerung zweier Wohnungseigentumsanteile des Verpflichteten, Fahrnis-... mehr lesen...
Begründung: Am 3. März 2009 beantragte die betreibende Partei beim Erstgericht aufgrund eines näher bezeichneten Wechselzahlungsauftrags des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz vom 24. Februar 2009 gemäß § 371 Z 2 EO Exekution zur Sicherstellung ihrer noch nicht vollstreckbaren Forderung von 985.359,65 EUR samt Zinsen und Kosten durch Pfändung der der Verpflichteten gegen den Drittschuldner Bezirksgericht Spittal/Drau zustehenden Hyperocha aus einem Meistbotsverteilungsbeschlu... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den von der betreibenden Partei am 11. Dezember 2008 eingebrachten und über Auftrag des Erstgerichts am 17. Dezember 2008 verbesserten Antrag auf Fahrnis- und Forderungsexekution zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von 7.260 EUR sA ab. Das Rekursgericht gab dem dagegen von der betreibenden Partei erhobenen Rekurs Folge, hob den erstgerichtlichen Beschluss auf und trug dem Erstgericht die neuerliche Entscheidung nach Einleitung eines Ve... mehr lesen...
Begründung: Das Gericht zweiter Instanz gab dem Rekurs des Verpflichteten gegen den Exekutionsbewilligungsbeschluss des Erstgerichts (betriebene Forderung 661,20 EUR) dahin Folge, dass es diesen aufhob und die Exekutionssache zur neuerlichen Entscheidung nach Durchführung eines Verbesserungsverfahrens zurückverwies. Zugleich verwies es ihn mit seinem Rekurs gegen jenen Beschluss, mit dem das Erstgericht seinen Einspruch gegen den Exekutionsbewilligungsbeschluss abgewiesen hatte, auf... mehr lesen...
Begründung: Mit Punkt B seiner Entscheidung gab das Rekursgericht dem Rekurs des betreibenden Gläubigers gegen Punkt 3. der erstinstanzlichen Entscheidung dahin Folge, dass es diesen aufhob und dem Erstgericht in diesem Umfang die neuerliche Entscheidung nach Verfahrensergänzung auftrug. Es sprach aus, dass der Rekurs an den Obersten Gerichtshof zulässig sei. Aus der
Begründung: ergibt sich, dass die aufgetragene Verfahrensergänzung allein einen Verbesserungsversuch in Ansehung des E... mehr lesen...
Norm: EO §54 Abs3EO §294 FMRG §42
Rechtssatz: Wenn sich der Betreibende in einem auf Mietzinsforderungen gemäß §294 EO gerichteten Exekutionsantrag nicht auf die Unanwendbarkeit des MRG beruft, ist sein Exekutionsantrag unschlüssig. Ein unschlüssiger Exekutionsantrag führt aber zur sofortigen Abweisung, ohne dass zuvor ein Verbesserungsverfahren einzuleiten wäre. Entscheidungstexte 3 Ob 53/08... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte am 6. Dezember 2007 aufgrund eines Wechselzahlungsauftrags vom 22. November 2007, gegen den Einwendungen erhoben worden waren, die Exekution zur Sicherstellung der Titelforderung von 30.000 EUR sA durch Forderungsexekution gemäß § 294a EO sowie durch Forderungsexekution nach § 294 EO durch Pfändung von den Verpflichteten gegen zehn namentlich angeführte Drittschuldner zustehenden Geldforderungen, nämlich „Mietzinseinnahmen aus der Übe... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat den Beschluss des Erstgerichts aufgehoben und diesem die Einleitung eines Verbesserungsverfahrens aufgetragen, ohne den Rekurs an den Obersten Gerichtshof zuzulassen. Inhaltlich lag dem Aufhebungsbeschluss zu Grunde, dass der Exekutionsantrag des betreibenden Kindes ohne Mitwirkung des nun obsorgeberechtigten gesetzlichen Vertreters (des Landes Niederösterreich als Jugendwohlfahrtsträger) eingebracht und deswegen vom Erstgericht abgewiesen worden ... mehr lesen...
Norm: EO §54 Abs3EO §74EO §355 XVIII
Rechtssatz: Die Kosten der Verbesserung eines Strafvollzugsantrags sind - weil durch ein Verschulden des betreibenden Gläubigers entstanden - nicht zur Rechtsdurchsetzung notwendig. Entscheidungstexte 3 Ob 76/07h Entscheidungstext OGH 19.12.2007 3 Ob 76/07h European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Begründung: Der Erstbetreibende ist zu 133/160, der Zweitbetreibende zu 27/160 Anteilen Eigentümer der in einer näher genannten Katastralgemeinde gelegenen Liegenschaft EZ 30, die u.a. das Grundstück (GSt) 390 (Wald) umfasst. Die beiden Verpflichteten sind je zur Hälfte Eigentümer der in derselben Katastralgemeinde gelegenen Liegenschaft EZ 21, die u.a. aus dem GSt 372/1 (bau- und landwirtschaftlich genutzte Fläche, Wald und Gewässer steh. und Sonstige) besteht. Im Verfahren AZ 7 ... mehr lesen...
Norm: EO §54 Abs3EO §54a Abs3 Z3EO §350
Rechtssatz: Ein Exekutionsantrag nach § 350 EO ist einer Verbesserung nach § 54 Abs 3 EO beziehungsweise § 54a Abs 3 Z 3 EO nicht zugänglich, wenn diese mit der Gefahr einer unzulässigen Rangverschiebung verbunden wäre. Entscheidungstexte 3 Ob 134/07p Entscheidungstext OGH 16.08.2007 3 Ob 134/07p Beisatz: Hier: Eintragung einer Wegeservitut.... mehr lesen...
Begründung: In dem beim Handelsgericht Wien geführten Firmenbuch ist seit 27. 4. 2001 die T***** OEG mit Sitz in W***** eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafter sind Miroslav T***** und Robert T*****. Am 10. 8. 2006 teilte Robert T*****, vertreten durch die Wirtschaftsrechtskanzlei Novica V*****, dem Erstgericht mit, dass er seine Geschäftsführertätigkeit für die Gesellschaft niederlege, weil er sein Gewerbe zurückgelegt habe und zur Geschäftszahl 28 Se 225/05z des Handelsger... mehr lesen...
Begründung: Für den Betroffenen ist ein Sachwalter bestellt, dessen Wirkungskreis auch die Vertretung vor Behörden und Gerichten umfasst. Mit Beschluss vom 31. 3. 2003 bestellte das Erstgericht einen Rechtsanwalt zum Kollisionskurator des Betroffenen und ermächtigte ihn, den Betroffenen in zwei beim Firmenbuchgericht anhängigen außerstreitigen Verfahren nach dem GmbH-Gesetz, in denen der Sachwalter jeweils Antragsgegner des Betroffenen ist, zu vertreten (ON 175). Mit dem angefochten... mehr lesen...
Begründung: Mit Punkt 2. des rechtskräftigen Urteils eines Gerichtshofs erster Instanz vom 28. Mai 2005 wurde die nunmehr verpflichtete Partei schuldig erkannt, die unter der Marke Substral in Kunststoffsäcken vertriebenen Qualitätsblumenerden Substral Naturen Surfinienerde, Substral Naturen Blumenerde 40 Liter und Substral Terra Magma Geranienerde 70 Liter zu beseitigen, soweit die darauf deklarierten Nährstoffmengen von den tatsächlich in diesen Erden enthaltenen Nährstoffmengen... mehr lesen...
Begründung: Die durch ihre Mutter vertretenen beiden Betreibenden sind die minderjährigen Kinder des Verpflichteten. Vom Berufungsgericht für den 13. richterlichen Bezirk in und für Hillsborough County, Staat Florida (im Folgenden nur Berufungsgericht Florida) wurde im Verfahren zwischen Britta I. D*****, geborene Britta I. N*****, und dem Verpflichteten zur Geschäftszahl („Case NO.") 98-7150 mit der Gerichtsentscheidung in der „endgültigen Verhandlung" vom 9. November 1998 u.a. en... mehr lesen...
Begründung: Der Verpflichtete hat der Betreibenden aufgrund eines am 29. September 2004 abgeschlossenen gerichtlichen Scheidungsfolgenvergleichs eine letzte Rate von 35.000 EUR bis spätestens 31. März 2006 zu bezahlen. Im Punkt VI. des Vergleichs vereinbarten die Parteien, dass dieser Betrag schon vorher zur Zahlung fällig werde, wenn die Betreibende die näher bezeichnete Liegenschaft EZ 327 dem Verpflichteten früher übergibt. Die Fälligkeit des Geldanspruchs wurde mit einer Woche ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin und betreibende Partei (im Folgenden nur: Antragstellerin) begehrt, Urteile des Gerichts Udine vom 7. August 2001 und des Berufungsgerichts Triest vom 27. April 2005 für Österreich für vollstreckbar zu erklären und ihr zur Hereinbringung der auf Grund dieser Urteile titulierten Geldforderungen an Kapital, Zinsen und Kosten die Fahrnisexekution gegen die Antragsgegnerin und verpflichtete Partei (im Folgenden nur: Antragsgegnerin) zu bewilligen. Das Ers... mehr lesen...
Begründung: Das Gericht zweiter Instanz hob die Exekutionsbewilligung des Erstgerichts auf und verwies die „Rechtssache" zur neuerlichen Entscheidung nach Verfahrensergänzung an dieses zurück. Zweck der Aufhebung war die Durchführung eines Verbesserungsverfahrens zum Nachweis der Identität der Parteien des (deutschen) Titel- und des Exekutionsverfahrens. Es sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs zulässig sei. Der gegen diese Entscheidung gerichtete Revisionsrekurs (richti... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrem Exekutionsantrag vom 23. Dezember 2005 beantragte die A***** AG aufgrund des Versäumungsurteils des Landesgerichts Klagenfurt vom 29. August 2005, AZ 21 Cg 102/05t, zur Hereinbringung von 202.303,02 EUR sA die Fahrnisexekution, die Forderungsexekution nach § 294a EO und die Exekution durch Zwangsversteigerung der den Verpflichteten je zur Hälfte gehörigen aus dem
Spruch: ersichtlichen Liegenschaft. Mit ihrem Exekutionsantrag vom 23. Dezember 2005 beantragte die... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei erwirkte gegen die verpflichtete Partei eine einstweilige Verfügung (EV), mit der dieser zur Sicherung ihres näher bezeichneten Unterlassungsanspruchs verboten wurde, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs irreführende Deklarationen über von ihr vertriebene Produkte, „hier" S***** N***** Surfinienerde, S***** N***** Blumenerde 40 l und S***** T***** Magma Geranienerde 70 l dadurch zu machen, dass diese Blumenerden über eine gewisse [i... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte beim Erstgericht (dem Buchgericht) die Zwangsversteigerung zweier im Grundbuch Währing eingetragener Liegenschaften der verpflichteten Partei aufgrund von Schiedssprüchen vom 8. Oktober 2004 (Zahl 13-181) und vom 2. Juni 2005 (Zahl 4058) der GAFTA The Grain and Feed Trade Association, London, United Kingdom, sowie aufgrund des Beschlusses des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien vom 12. Juli 2005, GZ 62 E 3385/05t-4, zur Hereinbringung der ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei mit Beschluss vom 21. August 2001 im führenden Akt AZ 6 E 77/01y die Fahrnisexekution sowie die Exekution durch Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung einer Liegenschaft zur Hereinbringung von 3 Mio. S (= 218.018,50 EUR) sA aufgrund eines rechtskräftigen Wechselzahlungsauftrags (WZA). Fahrnisexekution und Zwangsverwaltung werden nunmehr in getrennten Verfahren geführt Mit Beschluss vom 13. September 2001 bewilligte der... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte insgesamt sieben Exekutions- bzw. Strafanträge des Betreibenden aufgrund angeblichen Zuwiderhandelns des Verpflichteten gegen eine einstweilige Verfügung (EV). Mit den nunmehr angefochtenen Beschlüssen gab das Rekursgericht - in Ansehung von sechs Beschlüssen - den Rekursen des Verpflichteten Folge und wies die entsprechenden Exekutions- und Strafanträge des Betreibenden ab; lediglich in einem Fall bestätigte es die erstgerichtliche Exekutions... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund des im
Spruch: bezeichneten oberstgerichtlichen Urteils hat es die verpflichtete Partei im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs zu unterlassen, Patienten gegen Entgelt an einen namentlich genannten Zahnarzt zu vermitteln. Zur Erwirkung dieser Unterlassung beantragte die betreibende Partei die Bewilligung der Exekution nach § 355 EO und die Verhängung einer Geldstrafe mit der Behauptung, die verpflichtete Partei vermittle trotz dieses Unterlassungs... mehr lesen...
Norm: EO §54 Abs3EO §355 IIIa
Rechtssatz: Der Antrag auf Bewilligung der Unterlassungsexekution (§ 355 EO) ist dann gemäß § 54 Abs 3 EO zur Verbesserung zurückzustellen, wenn Vorbringen zu einem Zuwiderhandeln des Verpflichteten gänzlich fehlt, nicht jedoch dann, wenn der Exekutionsantrag mangels Schlüssigkeit des Vorbringens abzuweisen ist; dies gilt sowohl dann, wenn sich aus einem an sich vollständigen Vorbringen kein Verstoß gegen den Exeku... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil vom 13. Feber 2004 (ON 25) erkannte das Erstgericht das Klagebegehren mit EUR 4.905,46 brutto sA als zurecht bestehend, die Gegenforderung von EUR 4.550 brutto als nicht zurecht bestehend und die Beklagte daher für schuldig, der Klägerin EUR 4.905,46 brutto samt 8,75 % Zinsen seit 8. 5. 2002 sowie die mit EUR 3.141,36 bestimmten Verfahrenskosten zu bezahlen. Nachdem das an die unvertretene Beklagte adressierte Urteil an deren mittlerweiligen Stellvertreter u... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt - gestützt auf § 1330 ABGB - die Unterlassung ehrverletzender Äußerungen. Das Erstgericht gab seinem Sicherungsantrag nach Einholung einer schriftlichen Äußerung des Beklagten statt. Dagegen erhob der Beklagte einen Widerspruch, den das Erstgericht mit Beschluss vom 7. 3. 2005 zurückwies. Das Rekursgericht bestätigte über Rekurs des Beklagten die Zurückweisung des Widerspruchs und trug mit dem zweiten Teil seiner Entscheidung (lit b der Rekursentschei... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erteilte den Klägern, deren Begehren auf Feststellung (Streitwert 4.500 EUR), Unterlassung (Streitwert 4.000 EUR) und Beseitigung (Streitwert 2.000 EUR) gerichtet ist, nach Einritt der Streitanhängigkeit den Auftrag "iSd § 60 Abs 1 JN", ihr Vorbringen bis zum 2. 4. 2004 in drei Punkten zu ergänzen sowie Pläne und Lichtbilder "zur Veranschaulichung" der streitverfangenen Quellfassung zu übermitteln. Das Gericht zweiter Instanz wies den dagegen erhobenen ... mehr lesen...