Norm: EO §54 Abs1EO idF EONov 1995 §54 Abs3ZPO §84 II
Rechtssatz: Auch die einem Exekutionsantrag anhaftenden Inhaltsmängel sind gemäß § 54 Abs 3 EO in der Fassung der EO-Novelle 1995 verbesserungsfähig. Entscheidungstexte 3 Ob 2323/96f Entscheidungstext OGH 09.10.1996 3 Ob 2323/96f 3 Ob 86/97m Entscheidungstext OGH 26.03.1997 3 Ob 86... mehr lesen...
Norm: EO idF EONov 1995 §54 Abs3EO §88GBG §29 Abs1GBG §95
Rechtssatz: Im Exekutionsverfahren darf auch nach der EO-Novelle 1995 ein Verbesserungsauftrag dann nicht erteilt werden, wenn sich der Rang des Befriedigungsrechtes nach dem Zeitpunkt des Einlangens des Exekutionsantrages bei Gericht richtet. Entscheidungstexte 3 Ob 2009/96d Entscheidungstext OGH 10.07.1996 3 Ob 2009/96d ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Petrasch als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hule, Dr. Warta, Dr. Klinger und Dr. Angst als weitere Richter in der Exekutionssache der betreibenden Partei Helga U*****, vertreten durch Dr. Bruno Binder ua, Rechtsanwälte in Linz, wider die verpflichtete Partei Manfred U*****, vertreten durch Dr. Karl Puchmayr, Rechtsanwalt in Linz, wegen 51.531,... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 11. 6. 1990, ON 5, wies das Erstgericht den Antrag des Klägers ab, ihm mit einstweiliger Verfügung für die Dauer des Ehescheidungsverfahrens den abgesonderten Wohnort in der Weise zu bewilligen, dass die Beklagte die Ehewohnung zu verlassen habe. Dagegen erhob der Kläger - ein emeritierter Rechtsanwalt - einen von ihm selbst verfassten und unterfertigten Rekurs. Mit dem angefochtenen Beschluss verfügte das Rekursgericht die Rückstellung der Akten an das... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Rottenmann vom 19.2.1988, C 49/87-15, wurde der jetzige Kläger als Beklagter dieses Vorverfahrens schuldig erkannt, der Beklagten (und dortigen Klägerin) den Betrag von 53.418,47 S samt 4 % Zinsen seit 23.6.1987 und - beginnend ab 10.7.1987 - monatlich einen weiteren Betrag von 2.907 S zu zahlen. Das Kreisgericht Leoben als Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil mit seiner Entscheidung vom 20.4.1989, R 930/88-37, und sprach aus, daß d... mehr lesen...
Begründung: Das Kreisgericht Krems a.d. Donau wies mit Urteil vom 28. Jänner 1988, 16 Cgs 1233/87, das Begehren des Klägers, die beklagte Partei zur Zahlung von Krankengeld für den Zeitraum vom 13. Juli 1986 bis 14.Juni 1987 zu verurteilen, ab. Gegen dieses Urteil erhob der Kläger, vertreten durch die Referenten der Handelskammer NÖ. Dr. Walter G***, Dr. Franz K*** und Mag. Peter K***, Berufung an das Oberlandesgericht Wien. Mit Beschluß vom 22.Juni 1988 trug das Berufungsgericht ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte hat am 30. April 1986 auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft verzichtet und ist seit diesem Zeitpunkt nicht mehr in die Rechtsanwaltsliste eingetragen. Die klagende Partei behauptet, auf Grund einer Vertrauensschadenversicherung an Klienten des Beklagten Versicherungsleistungen in Höhe von S 1,482.381 erbracht zu haben. Gestützt auf § 67 VersVG und auf ein Anerkenntnis des Beklagten begehrt sie mit der am 24. April 1987 eingebrachten Klage den Ersatz dies... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Erstgericht hat dem Vertreter der betreibenden Partei den schriftlichen Antrag auf Übersendung einer "Protokollsabschrift des Offenbarungseides", den der Verpflichtete in einem anderen Exekutionsverfahren abgelegt hat, zur Verbesserung durch Anschluß von 40 S Gerichtskostenmarken als Abschriftgebühr gemäß § 15 GGG zurückgestellt. Dies stellt zweifellos eine Anordnung iS der §§ 84 Abs.1 und 85 Abs.1 ZPO dar, die nach § 84... mehr lesen...
Norm: EO §4 Abs2EO §54 Abs3EO §83 Abs2Haager Unterhaltsvollstreckungsabk Art4 Z1New Yorker Unterhaltsschutzabk Art5BG zur Durchführung des Übk über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland
Rechtssatz: Auch für den Bereich des New Yorker Unterhaltsschutzabkommens ist auf der Beibringung einer beweiskräftigen Ausfertigung der Entscheidung zu bestehen, die im anderen Staat vollstreckt werden soll. Die Vorlage einer bloßen Abschrift d... mehr lesen...
Nach dem vor dem LG für ZRS Wien am 4. 7. 1977 zu 39 b Cg 459/76 geschlossenen vollstreckbaren Vergleich hatte der Verpflichtete an Richard 688 000 S samt 9% Zinsen seit 1. 7. 1977 und 20 000 S Kosten zu zahlen, und zwar 20 000 S bis 31. 12. 1977, den Rest in monatlichen Raten von 15 000 S ab 5. 1. 1978 bei Terminsverlust. Auf Grund dieses Vergleiches beantragte die betreibende Partei als durch Vorlage der Einantwortungsurkunde ausgewiesene Alleinerbin des Richard S am 2. 9. 1982 be... mehr lesen...
Norm: EO §54 Abs3EO §78EO §133ZPO §84 II
Rechtssatz: 1. Das Fehlen einer Beilage eines Exekutionsantrages welcher Art immer, ist regelmäßig nicht als Inhaltsmangel, sondern als Formmangel anzusehen, der zufolge §§ 78 EO, 84, 85 ZPO Gegenstand eines gerichtlichen Verbesserungsauftrages sein kann. 2. Auch für den Exekutionsantrag auf Bewilligung der Zwangsversteigerung gilt dies, weil die Bestimmungen des Grundbuchsgesetz nicht (ausdrücklich) als... mehr lesen...
Norm: EO §54 Abs3ZPO §84 I
Rechtssatz: Wird ein Antrag - sei es in erster oder zweiter Instanz - abgewiesen, obwohl richtigerweise ein Verbesserungsauftrag zu erteilen gewesen wäre, so kann die Verbesserung auch im Rechtsmittelverfahren aufgetragen werden, ist der Mangel inzwischen behoben, so kann das Rechtsmittelgericht sofort entscheiden. Entscheidungstexte 3 Ob 137/75 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §10 Abs4ZPO §84 Abs3 IZPO §85 Abs3EO §54 Abs3
Rechtssatz: Lehre und Rechtsprechung (Fasching Kommentar II S 562, Rechtsprechung 1936 Nr 262) sind darin einig, dass ein Verbesserungsauftrag überhaupt nicht erfolgreich bekämpft werden kann. Denn erst die Zurückweisung des nichtverbesserten Schriftsatzes berührt die Interessen des Einschreiters. Entscheidungstexte 5 Ob 117/68 ... mehr lesen...