Norm
EO §54 Abs3Rechtssatz
Wenn sich der Betreibende in einem auf Mietzinsforderungen gemäß §294 EO gerichteten Exekutionsantrag nicht auf die Unanwendbarkeit des MRG beruft, ist sein Exekutionsantrag unschlüssig. Ein unschlüssiger Exekutionsantrag führt aber zur sofortigen Abweisung, ohne dass zuvor ein Verbesserungsverfahren einzuleiten wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123585Im RIS seit
07.06.2008Zuletzt aktualisiert am
21.11.2011