Norm
EO §54 Abs3Rechtssatz
Ein Exekutionsantrag nach § 350 EO ist einer Verbesserung nach § 54 Abs 3 EO beziehungsweise § 54a Abs 3 Z 3 EO nicht zugänglich, wenn diese mit der Gefahr einer unzulässigen Rangverschiebung verbunden wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122491Im RIS seit
15.09.2007Zuletzt aktualisiert am
27.04.2010