Norm: EO §47 Abs2EO §47 Abs4EO §253a Abs1
Rechtssatz: Aufträge vom betreibenden Gläubiger zur Vorlage von Urkunden sind bei der Aufnahme eines Vermögensverzeichnisses nicht vorgesehen. Es dürfen nur zusätzliche Fragen des betreibenden Gläubigers in das Vermögensverzeichnis aufgenommen werden. Entscheidungstexte 3 Ob 166/99d Entscheidungstext OGH 29.02.2000 3 Ob 166/99d ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem - auch (B., C.) auch andere Entscheidungen enthaltenden - angefochtenen Urteil wurde Sepp A (A.) der Verbrechen (II.) des (in der Zeit vom 31.März 1981 bis zum 30.Juni 1983 in dreizehn Fällen begangenen) schweren Betruges nach § 146, 147 Abs. 3 StGB (mit insgesamt rund 546.000 S Schaden) und (IV.) der falschen Beweisaussage vor Gericht nach § 288 Abs. 2 StGB sowie der Vergehen (I.) der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs. 1 Z 1 und Z 2 StGB und (III.) der Veruntreuung ... mehr lesen...
Norm: EO §47 Abs2EO §47 Abs3StGB §288 Abs2
Rechtssatz: Zur Mitteilung des Umsatzes oder Reingewinnes eines (im Vermögensverzeichnis angeführten) gewerblichen Unternehmens ist der Schuldner - mag auch der Gläubiger zur Beurteilung der Erfolgsaussichten einer allfälligen Pfändung und Verwertung des betreffenden Unternehmens daran interessiert sein - nicht verpflichtet, da weder der Umsatz noch der Reingewinn gesondert exequierbare Vermögensobjekt... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 16.März 1929 geborene Kraftfahrer Gustav A des Verbrechens der falschen Beweisaussage vor Gericht nach § 288 Abs. 2 StGB. schuldig erkannt. Nach den Urteilsannahmen hat der Angeklagte am 8.Juni 1979 im Exekutionsverfahren E 157/79 des Bezirksgerichtes Hopfgarten durch die - als richtig und vollständig beschworenen - Angaben im Vermögensverzeichnis, daß er von der Firma B, Malerei in Kirchberg, ein Diensteinkommen von 5.000 S, hingege... mehr lesen...
Norm: EO §47 Abs2
Rechtssatz: Vermögensverzeichnis: Unter "sonstige Einkünfte" fällt jedes dem Schuldner regelmäßig zufließende Einkommen, auch wenn daraus nicht gerade ein offener Anspruch gegen einen Drittschuldner besteht. Entscheidungstexte 12 Os 94/80 Entscheidungstext OGH 18.09.1980 12 Os 94/80 European Case Law Identifier... mehr lesen...
Am 27. September 1971 starb Maria K, geborene B. Sie war in erster Ehe mit Ludwig R (vorverstorben) verheiratet. Dieser Ehe entstammte der am 18. Juli 1948 verstorbene Sohn Gottfried R; dessen Sohn, also ein Enkel der Erblasserin, ist Ludwig R. In zweiter Ehe war die Erblasserin mit dem gleichfalls vorverstorbenen Otto K verheiratet. Aus dieser Ehe stammt ebenfalls ein Sohn, nämlich der Kläger. In einem eigenhändigen Testament vom 5. April 1966 setzte die Erblasserin ihren Enkel Lud... mehr lesen...
Norm: EO §47 Abs2EO §47 Abs3StG §199a AcStPO §281 Abs1 Z9 lita
Rechtssatz: Gegenstand des Offenbarungseides ist nur das gegenwärtige Vermögen, dh alles, was durch Exekution im Zeitpunkt der Ablegung des Eides realisiert werden könnte, wozu auch bedingt oder betagte Forderungen gehören, nicht aber bloße Vermögenschaftenanwartschaft oder Vermögenschance. Angaben über letztere fallen daher nicht unter die Strafsanktion der §§ 197, 199 lit a StG. ... mehr lesen...
Norm: EO §47 Abs2
Rechtssatz: Falls beim Vollzug keine zur Befriedigung ausreichenden Fahrnisse gepfändet werden, ist das Eidesverfahren ohne vorausgehenden neuerlichen Vollzug nur einzuleiten, wenn im Pfändungsprotokoll über den - nicht zu lange zurückliegenden - Vollzug ausdrücklich vermerkt ist, daß keine weiteren pfändbaren Gegenstände vorgefunden wurden. Entscheidungstexte 3 Ob 129/69 ... mehr lesen...
Die zur Hereinbringung einer Geldforderung gegen F. D. bewilligte Fahrnisexekution blieb mangels pfandbarer Gegenstande ergebnislos. Zu der ihm aufgetragenen Eidesleistung nach § 47 (2) EO. war der Verpflichtete nicht erschienen; die über ihn verhängte Haft konnte nicht vollzogen werden, da der Verpflichtete am 22. Oktober 1968 verstorben war. Die betreibende Gläubigerin richtete, nun gegen die verpflichtete Partei "A. P. als unbedingt erbserklärte Erbin nach dem am 22. Oktober 1968... mehr lesen...
Norm: EO §47 Abs2
Rechtssatz: Erbserklärte Erben haben für die Verlassenschaft den Offenbarungseid abzulegen. Wer bei einer Mehrheit von in Frage kommenden Vertretern zur Eidesleistung heranzuziehen ist, hat nicht das Gericht nach freiem Ermessen zu bestimmen; die Bezeichnung der eidespflichtigen Personen obliegt vielmehr dem betreibenden Gläubiger. Entscheidungstexte 3 Ob 87/69 Entsche... mehr lesen...
Norm: EO §47 Abs2
Rechtssatz: Der Eidesantrag ist auch dann gerechtfertigt, wenn nach dem Bleistiftwert zwar ausreichende Deckung vorhanden ist, die Pfandgegenstände jedoch weder bei der Versteigerung noch im Wege des Freihandverkaufs verwertet werden konnten. Entscheidungstexte 3 Ob 108/66 Entscheidungstext OGH 28.09.1966 3 Ob 108/66 ... mehr lesen...
Die betreibende Gläubigerin führt gegen den Verpflichteten zur Hereinbringung des Betrages von 3345.10 S s. A. Fahrnisexekution. Der Vollzug scheiterte jedoch trotz wiederholten (nach Feststellung des Rekursgerichtes zehnmaligen) Versuches hauptsächlich deshalb, weil die Wohnung des Verpflichteten durch ein Zylinderschloß versperrt ist und auch ein beigezogener Fachmann nicht imstande war, das Schloß zu öffnen. Die betreibende Gläubigerin stellt nun den Antrag, den Verpflichteten zu v... mehr lesen...
Norm: EO §47 Abs2
Rechtssatz: Die Voraussetzungen für die Einleitung des Offenbarungsverfahrens sind auch gegeben, wenn die Exekution erfolglos geblieben ist, weil die Fahrnisse, von denen bekannt ist, wo sie untergebracht sind, so verschlossen gehalten werden, daß alle Versuche zu ihnen zu gelangen, erfolglos bleiben müssen. Entscheidungstexte 3 Ob 3/65 Entscheidungstext OGH 27.... mehr lesen...
Norm: EO §47 Abs2StG §199a
Rechtssatz: Gegenstände, die dem Verpflichteten nur prekaristisch zur Verfügung stehen, sind im vermögensverzeichnis nicht anzuführen. Entscheidungstexte 9 Os 211/60 Entscheidungstext OGH 26.01.1961 9 Os 211/60 EvBl 1961/345 S 443 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0001815 ... mehr lesen...
Gemäß § 18 Z. 4 EO. hatte in einer Exekutionssache das Bezirksgericht Aigen als Exekutionsgericht einzuschreiten, weil in dem Exekutionsantrag behauptet wurde, daß die verpflichtete Partei im Sprengel des Bezirksgerichtes Aigen ihren Wohnsitz habe und sich dort die Fahrnisse befänden, deren Pfändung, Verwahrung und Verkauf von der betreibenden Partei begehrt wurde. Das Bezirksgericht Linz, an das das Bezirksgericht Aigen den Antrag der betreibenden Partei auf Leistung des Offenbarungs... mehr lesen...
Norm: EO §47 Abs2EO §69 Abs2JN §44
Rechtssatz: Wenn der Verpflichtete nicht mehr im Sprengel des Exekutionsgerichtes wohnt, kann das Eidesverfahren nicht nach § 44 JN dem nunmehrigen Wohnsitzgericht abgetreten werden, sondern es ist mit Rechtshilfeersuchen vorzugehen. Entscheidungstexte 3 Nd 331/52 Entscheidungstext OGH 05.11.1952 3 Nd 331/52 SZ 25/295 ... mehr lesen...
Norm: EO §47 Abs2
Rechtssatz: Verzichtet der Betreibende auf den Vollzug der Exekution an einem Orte, wo zu erwarten ist, daß pfändbare Gegenstände des Verpflichteten vorhanden sind, kann nicht Einleitung des Eidesverfahrens beantragt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 348/52 Entscheidungstext OGH 15.05.1952 1 Ob 348/52 European Case La... mehr lesen...