Norm
EO §47 Abs2Rechtssatz
Der Eidesantrag ist auch dann gerechtfertigt, wenn nach dem Bleistiftwert zwar ausreichende Deckung vorhanden ist, die Pfandgegenstände jedoch weder bei der Versteigerung noch im Wege des Freihandverkaufs verwertet werden konnten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0001824Dokumentnummer
JJR_19660928_OGH0002_0030OB00108_6600000_001