RS OGH 1969/11/26 3Ob129/69

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Veröffentlicht am 26.11.1969
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Norm

EO §47 Abs2

Rechtssatz

Falls beim Vollzug keine zur Befriedigung ausreichenden Fahrnisse gepfändet werden, ist das Eidesverfahren ohne vorausgehenden neuerlichen Vollzug nur einzuleiten, wenn im Pfändungsprotokoll über den - nicht zu lange zurückliegenden - Vollzug ausdrücklich vermerkt ist, daß keine weiteren pfändbaren Gegenstände vorgefunden wurden.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 129/69
    Entscheidungstext OGH 26.11.1969 3 Ob 129/69
    EvBl 1970/235 S 405

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0001810

Dokumentnummer

JJR_19691126_OGH0002_0030OB00129_6900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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