Norm: EO §402
Rechtssatz: In Verfahren betreffend einstweilige Verfügungen nach den §§ 382b ff EO ist das Revisionsrekursverfahren auch dann zweiseitig (Art 6 EMRK), wenn das Rekursgericht das Rechtsmittel gegen die einstweilige Verfügung ohne inhaltliche Behandlung des Sicherungsanspruchs zurückgewiesen hat. Entscheidungstexte 7 Ob 26/20d Entscheidungstext OGH 10.02.2020 7 Ob 26/20d... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Der Antragsteller war im Forum der Internetplattform www.g*****.com unter dem Benutzernamen „a*****“, der Antragsgegner war als „j*****“ registriert. Am 12. 9. und am 20. 9. 2010 veröffentlichte der Antragsgegner auf der von ihm „betriebenen“ Internetseite www.r*****.at zwei Artikel, die verschiedene Vorwürfe und persönliche Angriffe gegen den Antragsteller enthielten. Deshalb begehrte der Antragsteller, dem Antragsgegner mit einstweiliger Verfügung gemäß § 38... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller war im Forum der Internetplattform www.g***** unter dem Benutzernamen „a*****“ registriert, der Antragsgegner als „j*****“. Am 13. 8., 12. 9. , 20. 9. und 24. 9. 2010 veröffentlichte der Antragsgegner auf der von ihm „betriebenen“ Internetseite www.r***** mehrere Artikel, die verschiedene Vorwürfe und persönliche Angriffe gegen den Antragsteller enthielten. Deshalb begehrte der Antragsteller am 29. 9. 2010, dem Antragsgegner mit einstweiliger Verfügung ... mehr lesen...
Begründung: A***** H***** verstarb am 29. 3. 2010 unter Hinterlassung des Testaments vom 20. 3. 2008. Der in diesem zum Alleinerben eingesetzte Sohn der Erblasserin gab mit Schriftsatz vom 19. 10. 2010 aufgrund dieses Testaments die bedingte Erbantrittserklärung ab. Mit Edikt vom 3. 11. 2010 wurden die Verlassenschaftsgläubiger einberufen. Es langten neben den im Inventar angeführten Verbindlichkeiten keine weiteren Forderungsanmeldungen ein. Im November 2010 übermittelte der Gerich... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei (Antragsteller) ist Postbeamter und wurde gemäß § 17 Abs 1 Z 3 PTSG auf Dauer der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen. Zunächst wurde der Antragsteller gemäß § 17 Abs 1a Satz 2 PTSG bei der ÖBB-Postbus GmbH verwendet. Mit Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 7. 6. 2005 wurde der Teilbetrieb, in dem er beschäftigt war, abgespalten und an die Gegnerin der gefährdeten Partei (Antragsgegnerin) übertragen. Im Spaltungs- und Übernahmeve... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht bestätigte den Beschluss des Erstgerichts, womit dieses die vom erkennenden Senat am 20. 10. 2009 zu 4 Ob 124/09b erlassene einstweilige Verfügung in ihrem Punkt I.1. zur Gänze aufgehoben, den Antrag auf Aufhebung des Spruchpunkts I.2. abgewiesen und dem Eventualantrag auf Abänderung der einstweiligen Verfügung in seinem Spruchpunkt I.2. Folge gegeben hatte. Die Aufhebung des Spruchpunkts I.1.
Gründe: auf § 399 Abs 1 Z 4 EO, weil der zugrundeliegende Ans... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und durch die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei H***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Michael Metzler, Rechtsanwalt in Linz, gegen die beklagte Partei X***** KG, *****, vertreten durch Mag. Dr. Lothar Wiltschek, Rechtsanwalt in Wien, wegen Unterlassung und Urteilsveröffentlichung (Streitwert im Sich... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Spenling als Vorsitzenden und durch den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner sowie die Hofräte Mag. Ziegelbauer und Dr. Brenn als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden (gefährdeten) Partei H***** GmbH, *****, vertreten durch Bock Fuchs Nonhoff Rechtsanwälte OG in Wien, gegen die beklagte Partei (Gegnerin der gefährdeten Partei) I*****gesellschaft mbH, *****, vertreten durch Eis... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsrekursgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling als Vorsitzenden sowie den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner und die Hofräte Mag. Ziegelbauer und Dr. Brenn als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei D***** W*****, vertreten durch Dr. Markus Weinl, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagten Parteien und Gegner der gefährdeten Partei 1) KR T*... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und durch die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei H***** Gesellschaft mbH, *****, vertreten durch Ploil Krepp & Partner Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei P***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Marcella Prunbauer, Rechtsanwältin in Wien, wegen Unterlassung und Urteilsveröffentli... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte im Sicherungsverfahren, den Beklagten aufzutragen, es im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs zu unterlassen, näher genannte Lehrgänge zum Erwerb näher genannter Titel „gegenüber Interessenten aus EU-Staaten, insbesondere aus Österreich“ insbesondere unter einer näher genannten Bezeichnung anzubieten und zu bewerben, wenn diese Titel in der EU nicht anerkannt sind, ohne eindeutig und leicht wahrnehmbar auf diese Umstände aufmerksam zu mac... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Höllwerth und Mag. Wurzer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei H***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Stephan Winklbauer, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagten Parteien und Gegner der gefährdeten Partei 1. Franz W*****, und 2. Christiane W*****, ebendort, beide vertreten ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss bestätigte das Rekursgericht die ohne Anhörung der Gegner erfolgte Abweisung des Sicherungsantrags der Klägerin. Weiters sprach es aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 30.000 EUR übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Der gegen diesen Beschluss gerichtete außerordentliche Revisionsrekurs der Klägerin ist unzulässig. § 402 Abs 2 EO schließt die in § 402 A... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei M***** Z*****, vertreten durch Dr. Bertram Grass und Mag. Christoph Dorner, Rechtsanwälte in Bregenz, gegen die Beklagte und Gegnerin der gefährdeten Partei K***** Z*****, vertreten durch Mag. Marku... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien bieten Nachschulungen und verkehrspsychologische Untersuchungen nach dem Führerscheingesetz an. Mit 1. September 2009 trat eine Novelle dieses Gesetzes in Kraft, nach der alkoholisierte Fahrzeuglenker unter gewissen Umständen ein „Verkehrscoaching“ zu absolvieren haben. Zur Organisation und Durchführung dieser Maßnahme sind nach § 24 Abs 5 FSG iVm § 36 Abs 2 Z 1 FSG und § 15 Abs 2 FSG-DV die in § 23 Abs 1 Z 1 - 4 SanG genannten „Blaulicht-Organisationen“ ber... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte bewarb im Dezember 2007 ihren Einzelhandel mit Einrichtungsgegenständen und Hausrat mit als Postwurfsendungen verteilten Werbeprospekten im Format von ca 30 cm x ca 35 cm, deren erste Seite im Anhang zu dieser Entscheidung abgebildet ist (Gesamtansicht und Detail). In gleicher Weise bewarb die Beklagte ihr Angebot auch in ihrem Online-Katalog. Der nach § 14 Abs 1 UWG klagelegitimierte Verein zur Wahrung von Verbraucherinteressen begehrte, der Beklagten aufzu... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin beanstandet unter dem Aspekt der unlauteren Geschäftspraktik, dass das bei einem Werbeslogan für eine Hautcreme der Beklagten („Gewinnen Sie 10 Jahre an Jugendlichkeit in 4 Wochen“) angebrachte Hinweiszeichen auf einen infolge Größe und Farbe nahezu unlesbaren Erläuterungstext verweise; dieser enthält die ergänzende Information „Durchschnittliches Ergebnis - 4-wöchiger Test mit 32 Frauen“. Die mangelnde Lesbarkeit des Erläuterungstextes bewirke die Irreführu... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny in der Rechtssache der gefährdeten Partei T***** N*****, vertreten durch Dr. Kristina Venturini-Köck und Mag. Dietmar Heck, Rechtsanwälte in Wien, gegen den Gegner der gefährdeten Partei R***** N*****, vertreten durch Dr. Helene Klaar Mag.... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei T***** GmbH & Co KG, *****, vertreten durch Eisenberger & Herzog Rechtsanwalts GmbH in Graz, gegen die beklagten Parteien 1) P***** GmbH, *****, und 2) S***** P*****, beide vertreten durch Hengstschläger Lindner & Partner Rechtsanwälte GmbH in Linz... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 25. 4. 2006 (ON 16) hat das Erstgericht die beantragte einstweilige Verfügung gegen Erlag einer Sicherheitsleistung von 250.000 EUR erlassen. Die einstweilige Verfügung bewirke ein Vertriebsverbot und greife damit wesentlich in die wirtschaftlichen Interessen der Beklagten ein; da der geltend gemachte Anspruch zwar bescheinigt sei, der Nachweis der mangelnden Neuheit im Hauptverfahren aber möglicherweise durch ein Sachverständigengutachten noch erbrac... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Markus Andréewitch und andere Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei O***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Borns Rechtsanwalts GmbH in Gänserndorf, wegen Unterlassung und Urteilsveröffentlichung (Streitwert i... mehr lesen...
Begründung: Gemeinsam mit ihrer Klage auf Ehescheidung und Unterhaltszahlung beantragte die klagende und gefährdete Partei (in weiterer Folge: Klägerin), dem Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei (in weiterer Folge: Beklagter) die Zahlung eines vorläufigen Unterhalts in Höhe von 653 EUR monatlich ab 4. 6. 2008 aufzutragen. Der Beklagte sprach sich gegen diesen Antrag aus. In der Verhandlung vom 18. 2. 2009 schlossen die Streitteile einen (Teil-)Vergleich, mit dem sich der Be... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Rekursgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Fellinger und Dr. Hoch als weitere Richter (Senat nach § 11a Abs 3 ASGG) in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Walter K*****, vertreten durch Mag. Claudia Lecher-Tedeschi, Rechtsanwältin in Dornbirn, gegen die Sozialversicherungsanstalt der Bauern, Ghegastraße 1, 1031 Wien, wegen Betriebsrente, über den Reku... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss bestätigte das Rekursgericht die ohne Anhörung des Gegners erfolgte Abweisung eines Sicherungsantrags nach § 382b EO. Weiters sprach es aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Der gegen diesen Beschluss gerichtete außerordentliche Revisionsrekurs der gefährdeten Partei ist unzulässig. § 402 Abs 2 EO schließt die in § 402 Abs 1 EO verfügte Anfechtbarkeit von bestäti... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte dem führenden betreibenden Gläubiger aufgrund des Versäumungsurteils eines inländischen Gerichtshofs vom 20. Juni 2007 am 17. Oktober 2007 gegen die Verpflichtete die Pfändung ihres Anspruchs auf Aufhebung des gemeinsamen Wohnungseigentums mit dem beteiligten Miteigentümer Robert D***** und die Zwangsversteigerung der insgesamt 23364/44968 Anteile BLNR 4 und 5 an einer Liegenschaft, verbunden mit Wohnungseigentum an W 2. Schon vor der Anmerku... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin macht geltend, dass die Beklagte mit der von ihr betriebenen „Statt-Preis"-Werbung das Publikum irreführe (§§ 1 Abs 3 Z 2, 2 und 2a UWG) und mit einer zugleich beworbenen Gutschein-Aktion gegen § 9a Abs 1 UWG verstoße. Sie beantragte die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, mit welcher der Beklagten geboten werden solle, es im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, 1. mit „Statt-Preisen" zu werben, sofern aus ihren Ankündigungen nicht ausreichend deutl... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen haben übereinstimmend den im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens gestellten Antrag der Frau auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung gemäß § 382 Abs 1 Z 8 lit c 2. Fall EO abgewiesen. Das Rekursgericht sprach darüber hinaus aus, dass der Entscheidungsgegenstand 30.000 EUR übersteigt und dass der Revisionsrekurs zulässig ist; es fehle Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zur Thematik der Anspruchsbehauptung im Sicherungsantrag betreffend das „Auftei... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin, eine Stiftung öffentlichen Rechts, sendet österreichweit Fernseh- und Hörfunkprogramme und betreibt in allen Bundesländern Landesstudios. Die Beklagte ist Medieninhaberin der Tageszeitung „V*****", die über österreichische und internationale Nachrichten berichtet und einen Schwerpunkt in der regionalen Berichterstattung über Themen von lokalem Interesse besitzt. Die Zeitung der Beklagten vom 24. 10. 2008 enthielt im Marktteil einen Beitrag mit der Übersch... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (in der Folge: Klägerin) ist seit 8. 4. 2006 Alleingesellschafterin der K***** Anlagenbau GmbH (in der Folge: GmbH). Diese ist Alleingesellschafterin der N***** s.r.o. mit Sitz in der Slowakei. Gesellschafter der GmbH waren der Beklagte zu 10 % und die R***** Privatstiftung zu 90 %. Mit Notariatsakt vom 28. 3. 2006 traten der Beklagte und die R***** Privatstiftung ihre jeweiligen Geschäftsanteile zu einem Gesamtpreis von 8.041.830 EUR... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und durch die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Hans Peter H*****, vertreten durch Dr. Michael Krüger Rechtsanwalt GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei „Ö*****"-***** GmbH, *****, vertreten durch Berger Saurer Zöchbauer Rechtsanwälte in Wien, wegen Unterlassung (Streitwert ... mehr lesen...