Norm: EO §399 Abs1
Rechtssatz: Die Aufhebungsgründe des § 399 Abs 1 Z 1 bis 3 EO haben den Wegfall des Sicherungsbedürfnisses zur Voraussetzung. Entscheidungstexte 6 Ob 26/99p Entscheidungstext OGH 20.05.1999 6 Ob 26/99p 9 ObA 200/01d Entscheidungstext OGH 05.09.2001 9 ObA 200/01d 4 Ob 24... mehr lesen...
Begründung: In Ostösterreich stehen einige größere Baufirmen, ihre Organe und Mitarbeiter im Verdacht, zum Schaden der zumeist öffentlichen Auftraggeber Preisabsprachen getroffen zu haben, die dem Kartellrecht und allenfalls auch dem Strafrecht widersprechen. Der Verdacht hat bereits zu Strafverfahren gegen verschiedene Personen geführt. Darüber wurde vom Beklagten in mehreren von ihm einberufenen Pressekonferenzen öffentlich berichtet. Im Rahmen einer solchen Pressekonferenz fü... mehr lesen...
Norm: EO §399 Abs1 Z2ABGB §1330 BI
Rechtssatz: Eine einstweilige Verfügung kann gemäß § 399 Abs 1 Z 2 EO wegen des Wegfalls der Gefährdung, nicht aber wegen geänderter Beweislage (Bescheinigungslage) zur Anspruchsgrundlage (hier Wahrheitsbeweis nach § 1330 ABGB) aufgehoben werden. Entscheidungstexte 6 Ob 26/99p Entscheidungstext OGH 20.05.1999 6 Ob 26/99p ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der an das Rekursgericht gerichtete Antrag, dieses möge seinen Ausspruch, der ordentliche Revisionsrekurs sei nicht zulässig, dahin abändern, daß der ordentliche Revisionsrekurs für zulässig erklärt werde, ist verfehlt. In vollstreckbaren Angelegenheiten nach § 502 Abs 5 ZPO einschließlich (unter anderem) einstweiliger Verfügungen nach § 382b EO kann, wenn das Rekursgericht ausgesprochen hat, daß der ordentliche Revisio... mehr lesen...
Begründung: Mit Klage vom 15. 6. 1993 begehrt Hedwig S*****, geborene L*****, eine Tochter des Dr. Josef L***** (in der Folge: Klägerin), von ihrer Mutter Mechtilde L***** als Erbin ihres Mannes die Herausgabe der Liegenschaften EZ 1 und EZ 145 je Grundbuch R*****, EZ 243 Grundbuch K***** sowie EZ 145 Grundbuch S***** samt zugehörigem Wasserrecht sowie deren Einwilligung in die Einverleibung des Eigentumsrechtes zugunsten der Klägerin an diesen Liegenschaften. Die Erbin sei ver... mehr lesen...
Norm: EO §399 Abs1
Rechtssatz: Die Prüfung, ob ein Sachverhalt vorliegt, der einen Aufhebungsgrund oder Einschränkungsgrund im Sinne des § 399 Abs 1 EO bildet, hat ausschließlich an Hand der im Gesetz zum Ausdruck kommenden Wertung zu erfolgen; zu beurteilen ist also nur, in welchem Umfang sich die Gefahr der Vereitelung des durch die Provisorialmaßnahme gesicherten Anspruchs verringert hat bzw. ob diese Gefahr allenfalls zur Gänze weggefallen ... mehr lesen...
Norm: EO §399 Abs1 Z2ABGB §94 Abs2
Rechtssatz: Gemäß § 399 Abs 1 Z 2 EO kann wegen geänderter Verhältnisse die Aufhebung einer einstweiligen Verfügung begehrt werden kann. Der Verlust des Unterhaltsanspruches wegen Rechtsmissbrauches (§ 94 Abs 2 Satz 2 ABGB) würde daher dazu führen, dass die einstweilige Verfügung aufzuheben wäre. Zu einem solchen kommt es unter anderem durch die Eingehung einer außerehelichen Lebensgemeinschaft (EFSlg 42.564 u... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung des Erstgerichtes vom 28.11.1994 wurde dem Gegner der gefährdeten Partei aufgetragen, dieser bis zum rechtskräftigen Abschluß des Scheidungsverfahrens einen monatlichen Unterhalt von S 4.850,- zu bezahlen. Am 13.3.1997 brachte der Gegner der gefährdeten Partei den Antrag ein, die einstweilige Verfügung aufzuheben; es stehe der gefährdeten Partei kein Unterhaltsanspruch mehr zu, weil sie in eine Lebensgemeinschaft mit William A***** einge... mehr lesen...
Norm: EO §399 Abs1 Z2ABGB §94 Abs2
Rechtssatz: Gemäß § 399 Abs 1 Z 2 EO kann wegen geänderter Verhältnisse die Aufhebung einer einstweiligen Verfügung begehrt werden kann. Der Verlust des Unterhaltsanspruches wegen Rechtsmissbrauches (§ 94 Abs 2 Satz 2 ABGB) würde daher dazu führen, dass die einstweilige Verfügung aufzuheben wäre. Zu einem solchen kommt es unter anderem durch die Eingehung einer außerehelichen Lebensgemeinschaft (EFSlg 42.564 u... mehr lesen...
Norm: EO §382 Abs1 Z8 lita IVBEO §399 Abs1
Rechtssatz: Folgt das Erlöschen des Unterhaltsanspruches aus der rechtskräftigen Ehescheidung und ist mit dem Erlöschen auch jede Gefährdung dieses Anspruches weggefallen, so ist dieser Sachverhalt sowohl den in § 399 Abs 1 Z 2 als auch den in § 399 Abs 1 Z 4 EO geregelten Tatbeständen ähnlich. Die Aufhebung der einstweiligen Verfügung nach § 399 Abs 1 EO kann daher begehrt werden, wenn aufgrund der re... mehr lesen...
Norm: EO §399 Abs1 Z4
Rechtssatz: Wird nach Vorlage des Revisionsrekurses des Gegners der gefährdeten Partei der Antrag auf Erlassung der einstweiligen Verfügung zurückgezogen, so ist ein solcher Sachverhalt dem § 399 Abs 1 Z 4 EO zu unterstellen (Aufhebung einer EV durch das Gericht erster Instanz über Antrag des Gegners der gefährdeten Partei infolge Wegfalles des zu sichernden Anspruches). Mangels eines Aufhebungsantrages ist vorerst weiterh... mehr lesen...
Norm: EO §399 Abs1 Z4
Rechtssatz: Wird nach Vorlage des Revisionsrekurses des Gegners der gefährdeten Partei der Antrag auf Erlassung der einstweiligen Verfügung zurückgezogen, so ist ein solcher Sachverhalt dem § 399 Abs 1 Z 4 EO zu unterstellen (Aufhebung einer EV durch das Gericht erster Instanz über Antrag des Gegners der gefährdeten Partei infolge Wegfalles des zu sichernden Anspruches). Mangels eines Aufhebungsantrages ist vorerst weiterh... mehr lesen...
Norm: EO §399 Abs1
Rechtssatz: Anspruchsgrundlage der einstweiligen Verfügung ist der als bescheinigt angenommene Sachverhalt. Durch abweichende Feststellungen im Hauptverfahren tritt in diesem Sachverhalt keine Änderung ein, sondern ändert sich nur die Beweislage. Diese Änderung kann aber erst und nur dann die Aufhebung der einstweiligen Verfügung begründen, wenn sie dazu führt, dass das Klagebegehren rechtskräftig abgewiesen wird. Dann ist de... mehr lesen...
Norm: EO §399 Abs1 Z1
Rechtssatz: § 399 Abs 1 Z 1 EO erfaßt Fälle, in denen nicht der Umfang des zu sichernden Anspruches, sondern nur das Maß der zur Sicherung des Anspruches nötigen Mittel streitig ist. Entscheidungstexte 4 Ob 1062/95 Entscheidungstext OGH 18.09.1995 4 Ob 1062/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:O... mehr lesen...
Norm: EO §399 Abs1 Z1
Rechtssatz: § 399 Abs 1 Z 1 EO erfaßt Fälle, in denen nicht der Umfang des zu sichernden Anspruches, sondern nur das Maß der zur Sicherung des Anspruches nötigen Mittel streitig ist. Entscheidungstexte 4 Ob 1062/95 Entscheidungstext OGH 18.09.1995 4 Ob 1062/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:O... mehr lesen...
Norm: EO §399 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Aufhebung der den Exekutionstitel bildenden einstweiligen Verfügung wirkt in diesem Fall nicht zurück (so schon 3 Ob 1038 - 1040/92; 3 Ob 1050 - 1058/92 = JUS extra 1993,1240). Entscheidungstexte 3 Ob 1091/94 Entscheidungstext OGH 21.09.1994 3 Ob 1091/94 9 Ob 113/01k Entscheidungstext OGH 27.06.200... mehr lesen...
Norm: EO §399 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Aufhebung der den Exekutionstitel bildenden einstweiligen Verfügung wirkt in diesem Fall nicht zurück (so schon 3 Ob 1038 - 1040/92; 3 Ob 1050 - 1058/92 = JUS extra 1993,1240). Entscheidungstexte 3 Ob 1091/94 Entscheidungstext OGH 21.09.1994 3 Ob 1091/94 9 Ob 113/01k Entscheidungstext OGH 27.06.200... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 402 Abs 4 EO sind zwar die Einstellungsgründe der §§ 39, 40 EO auch im Provisorialverfahren anzuwenden; sie können daher, da § 399 EO die Aufhebungsgründe nicht taxativ aufzählt, auch die Aufhebung einer einstweiligen Verfügung rechtfertigen (Heller-Berger-Stix 2889; EFSlg 44.365; SZ 60/60; JBl 1989, 393 ua; zuletzt etwa 4 Ob 122/89; 9 Ob A 1/92). Davon wird aber der nachträgliche Verzicht auf den zu sichern... mehr lesen...
Norm: EO §399 Abs1 Z4
Rechtssatz: Die - nach der Vorlage des Revisionsrekurses bei gleichzeitigem Anspruchsverzicht vorgenommene - Rücknahme der Klage (nicht jedoch auch des Sicherungsantrages) entzieht der EV zwar die Grundlage; das hat aber nur zur Folge, daß die EV in sinngemäßer Anwendung des § 399 Abs 1 Z 4 EO auf Antrag aufzuheben ist. Entscheidungstexte 4 Ob 1049/92 Entscheidungs... mehr lesen...
Be g r ü n d u n g : Rechtliche Beurteilung Es trifft zwar zu, daß die Eignung einer Ankündigung, einen unrichtigen Eindruck zu erwecken, nicht ausreicht, um dem Ankündigenden die unbefugte Ausübung des Gewerbes zuzurechnen (ÖBl 1990, 16); die vorliegende Ankündigung enthält jedoch zweifellos ein Angebot des Beklagten, die mit dem gewünschten Motiv bedruckten Textilien dem Kunden auch zu veräußern. Das Anbieten einer den Gegenstand des Gewerbes bildenden Tä... mehr lesen...