Begründung: Das Rekursgericht bestätigte den Beschluss des Erstgerichts, womit dieses die vom erkennenden Senat am 20. 10. 2009 zu 4 Ob 124/09b erlassene einstweilige Verfügung in ihrem Punkt I.1. zur Gänze aufgehoben, den Antrag auf Aufhebung des Spruchpunkts I.2. abgewiesen und dem Eventualantrag auf Abänderung der einstweiligen Verfügung in seinem Spruchpunkt I.2. Folge gegeben hatte. Die Aufhebung des Spruchpunkts I.1.
Gründe: auf § 399 Abs 1 Z 4 EO, weil der zugrundeliegende Ans... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin beanstandet die Behauptung der Beklagten, in Österreich „Technologieführer" im Bereich der Hörgeräteakustik zu sein. Die Vorinstanzen werteten dies als Behauptung einer Spitzenstellung, deren Richtigkeit die Beklagte zu bescheinigen habe. Da ihr dies nicht gelang, untersagten sie die Behauptung. Den von der Beklagten auch im Sicherungsverfahren angebotenen Sachverständigenbeweis nahmen sie nicht auf. Das Erstgericht beschränkte das Verbot auf den Fall, das... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 12. September 2006 bewilligte das Erstgericht der nunmehrigen Beklagten zu AZ 6 E 2017/06x antragsgemäß aufgrund seines Urteils vom 11. April 2005, AZ 2 C 69/04p die Räumungsexekution in Ansehung eines näher bezeichneten Grundstücks (Nr 141/3) sowie die Unterlassungsexekution gemäß § 355 EO und die Fahrnis- und Drittschuldnerexekution gemäß § 294a EO zur Hereinbringung der Kosten des Exekutionsantrags. Einem vom Verpflichteten (nunmehrigen Kläger) geg... mehr lesen...
Begründung: In dem seit dem Jahr 2003 zu AZ 1 C 78/03g des Bezirksgerichts Korneuburg geführten Unterhaltsprozess begehrte die hier beklagte Frau Unterhalt bei aufrechter Ehe von 11.000 EUR monatlich ab Mai 2004. Ihr wurde mit einstweiliger Verfügung (EV) vom 21. Juni 2004 ein Provisorialunterhalt von 5.219,49 EUR für Mai 2004, von 9.380 EUR monatlich ab 1. Juni 2004 und von 9.409 EUR monatlich ab 1. Jänner 2005 zugesprochen (1 C 78/03g-67). Das Rekursgericht änderte mit Beschluss... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiligen Verfügungen vom 30. 10. 2007, 2 P 188/05i-U10, und vom 21. 11. 2007, 2 P 188/05i-U13, hat das Erstgericht der am 12. August 2005 geborenen Monique S***** gegen ihren Vater Franz S***** und ihre Mutter Yvonne A***** jeweils einen vorläufigen Unterhalt von 105,40 EUR monatlich, jeweils ab 22. 10. 2007, zugesprochen. Mit Beschlüssen je vom 25. 1. 2008, 2 P 188/05i-U21 und U22, setzte das Erstgericht die Unterhaltsverpflichtung des Vaters ab 1. 8. 2007 mi... mehr lesen...
Norm: EO §399 Abs1 Z2EO §399 Abs1 Z4MSchG §33a
Rechtssatz: Wenn die gefährdete Partei ihren Anspruch in einem vereinfachten Verfahren bescheinigen und damit einen vollstreckbaren Titel erlangen kann, erfordert es die Waffengleichheit der Parteien, dass auch ihr Gegner das nachträgliche Erlöschen des Anspruchs in einem vergleichbar einfachen (Bescheinigungs-)Verfahren geltend machen kann. §399 Abs 1 Z 4 EO kann daher nicht als abschließende Rege... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der österreichischen Wortmarke „BUZZ!" ua in der Warenklasse 9 für „Hardware, Software und Datenträger". Beginn der Schutzdauer war der 22. Mai 2001. Die Beklagte vertreibt eine Spielkonsole, die die Hard- und Softwarebasis für verschiedene Spiele ist. Seit November 2005 bewarb und verkaufte sie ein dafür entwickeltes Musik-Quiz, das sie mit „BUZZ" bzw „BUZZ!" bezeichnete. Das Spiel besteht aus einer (weiteren) Software und vier Steuereinheit... mehr lesen...
Norm: EO §399 Abs1 Z2EO §399 Abs1 Z4MSchG §33a
Rechtssatz: Wenn die gefährdete Partei ihren Anspruch in einem vereinfachten Verfahren bescheinigen und damit einen vollstreckbaren Titel erlangen kann, erfordert es die Waffengleichheit der Parteien, dass auch ihr Gegner das nachträgliche Erlöschen des Anspruchs in einem vergleichbar einfachen (Bescheinigungs-)Verfahren geltend machen kann. §399 Abs 1 Z 4 EO kann daher nicht als abschließende Rege... mehr lesen...
Norm: EO §399 Abs1 Z2EO §399 Abs1 Z4MSchG §33a
Rechtssatz: Wenn die gefährdete Partei ihren Anspruch in einem vereinfachten Verfahren bescheinigen und damit einen vollstreckbaren Titel erlangen kann, erfordert es die Waffengleichheit der Parteien, dass auch ihr Gegner das nachträgliche Erlöschen des Anspruchs in einem vergleichbar einfachen (Bescheinigungs-)Verfahren geltend machen kann. §399 Abs 1 Z 4 EO kann daher nicht als abschließende Rege... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ.-Prof. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der gefährdeten Partei Dipl.-Ing. Vadim S*****, vertreten durch Dr. Daniel Charim und andere Rechtsanwälte in Wien, gegen die Gegnerin der gefährdeten Partei... mehr lesen...
Begründung: Vorauszuschicken ist: Der bis zur ON 23 die Unterlassungsexekution betreffende erstgerichtliche Akt AZ 9 E 2350/05f erliegt unter ON 12 im Akt AZ 9 E 1099/06m des Erstgerichts. Mit einstweiliger Verfügung (EV) des Landesgerichts Salzburg wurde der verpflichteten Partei verboten, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs irreführende Deklarationen über von ihr vertriebene Produkte, „hier" Substral Naturen Surfinienerde, Substral Naturen Blumenerde 40 l und Subs... mehr lesen...
Begründung: Der Vater des mj. Sebastian wurde mit einstweiliger Verfügung vom 15. November 2006 verpflichtet, dem Kind ab 30. Mai 2005 einen vorläufigen Unterhalt gemäß § 382a EO von monatlich 105,40 EUR zu zahlen. Auf Grund dieses Exekutionstitels hatte der Minderjährige am 28. Dezember 2006 Unterhaltsvorschüsse gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG beantragt, die ihm das Erstgericht mit Beschluss vom 8. Jänner 2007 in Höhe von monatlich 105,40 EUR vom 1. Dezember 2006 bis 30. November 2009 gewäh... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 30. Jänner 2007 verpflichtete das Erstgericht den Vater, seinem Sohn Marvin gemäß § 382a EO ab 26. Jänner 2007 einen vorläufigen Unterhalt von monatlich 105,40 EUR zu bezahlen. Der Beschluss wurde dem Vater am 6. Februar 2007 zugestellt. Am 30. März 2007 beantragte der Minderjährige Unterhaltsvorschuss nach § 4 Z 5 UVG. Das Erstgericht entschied zunächst nicht über diesen Antrag. Vielmehr setzte es mit dem Beschluss vom 3. Mai 2007 die endgültige laufe... mehr lesen...
Begründung: Die durch ihre Mutter vertretenen gefährdeten Parteien sind die ehelichen minderjährigen Kinder des Antragsgegners, dem mit der gemäß § 382b EO erlassenen einstweiligen Verfügung (EV) des Erstgerichts vom 3. März 2006 aufgetragen wurde, die eheliche Wohnung und deren unmittelbare Umgebung zu verlassen und dorthin nicht zurückzukehren und weiters der Kontakt mit den Kindern und der Aufenthalt im und beim Kindergarten verboten wurde. Das Erstgericht nahm entsprechend den ... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung vom 14. 9. 2006 verpflichtete das Erstgericht den Vater, dessen derzeitiger Aufenthalt unbekannt ist, seinem Sohn Pascal gemäß § 382a EO ab 14. 9. 2006 einen vorläufigen Unterhalt von EUR 105,40 monatlich zu bezahlen. Am 5. 11. 2006 wurde namens des Minderjährigen beantragt, ihm auf diese vorläufige Unterhaltsverpflichtung Vorschüsse gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG zu gewähren. Die einstweilige Verfügung vom 14. 9. 2006 wurde dem Vater erst am 19. 1. 2... mehr lesen...
Norm: EO §39 Abs1 Z1 IEO §39 Abs1 Z1 IVEEO §39 Abs1 Z1 IVFEO §355 Abs1 IVEO §382aEO §391 Abs1 IIIAEO §399 Abs1 Z2EO §399a Abs2 Z2
Rechtssatz: Die Aufhebung einer einstweiligen Verfügung nach § 399 Abs 1 Z 2 EO wegen Ablaufs einer gemäß § 391 Abs 1 EO bestimmten Frist wirkt im Regelfall nur ab dem Zeitpunkt des Fristablaufs, ohne dass es eines ausdrücklichen Ausspruchs über diese beschränkte Rückwirkung bedarf. Der Aufhebungsbeschluss hat daher ... mehr lesen...
Begründung: Zur Sicherung des klägerischen Unterlassungsbegehrens verbot das Erstgericht der Beklagten mit einstweiliger Verfügung vom 7. 12. 2004 bis zur Rechtskraft des über die Unterlassungsklage ergehenden Urteils bestimmte wettbewerbswidrige Handlungen. Mit Urteil vom 28. 5. 2005 gab es der Unterlassungsklage statt, dieses Urteil erwuchs schließlich in Rechtskraft. Nach Eintritt der Rechtskraft dieses Urteils beantragte die Beklagte die Aufhebung der einstweiligen Verfügung i... mehr lesen...
Norm: EO §39 Abs1 Z1 IEO §39 Abs1 Z1 IVEEO §39 Abs1 Z1 IVFEO §355 Abs1 IVEO §382aEO §391 Abs1 IIIAEO §399 Abs1 Z2EO §399a Abs2 Z2
Rechtssatz: Die Aufhebung einer einstweiligen Verfügung nach § 399 Abs 1 Z 2 EO wegen Ablaufs einer gemäß § 391 Abs 1 EO bestimmten Frist wirkt im Regelfall nur ab dem Zeitpunkt des Fristablaufs, ohne dass es eines ausdrücklichen Ausspruchs über diese beschränkte Rückwirkung bedarf. Der Aufhebungsbeschluss hat daher ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte mit ihrer beim Erstgericht am 11. 2. 2003 eingebrachten Klage vom Beklagten die Scheidung. Mit Antrag vom 1. 9. 2003 begehrte die Klägerin vom Beklagten ab 2. 9. 2003 einstweiligen Unterhalt in der Höhe von monatlich 1.000 EUR. Das Erstgericht gab mit Urteil vom 20. 1. 2005, GZ 15 C 27/03z-76, der Scheidungsklage statt und erließ zugleich die von der Klägerin begehrte einstweilige Verfügung, mit welcher es den Beklagten zur Leistung eines einstweili... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind schwedische Staatsbürger. Im Zusammenhang mit dem damals anhängigen Scheidungsverfahren wurde der Oppositionskläger mit einstweiliger Verfügung vom 16. November 1998 zu einem einstweiligen monatlichen Unterhalt von 25.000 S ab 1. Oktober 1998 verpflichtet. Am 22. Jänner 2004 wurde der Beklagten aufgrund dieses Titels zur Hereinbringung eines Unterhaltsrückstands von 30.885,94 EUR für die Zeit von August 2002 bis Dezember 2003 die (bisher ergebnislos geb... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der österreichischen Wortmarke „BUZZ!" ua in der Warenklasse 9 für „Hardware, Software und Datenträger". Beginn der Schutzdauer war der 22. 5. 2001. Sie verwendet die Marke nicht für solche Waren, sondern derzeit nur als Titel einer Zeitschrift. Die Beklagte vertreibt eine Spielkonsole, die die Hard- und Softwarebasis für verschiedene Spiele ist. Seit November 2005 bewirbt und verkauft sie ein für diese Spielkonsole entwickeltes Computer-Musik-... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 22. Oktober 2003 anerkannte die Pensionsversicherungsanstalt - die nunmehrige Oppositionsklägerin (im Folgenden nur klagenden Partei) - den Anspruch der nunmehrigen Oppositionsbeklagten (im Folgenden nur Beklagte) auf Ausgleichszulage ab dem 27. Februar 1996. Für die Zeit vom 27. Februar 1996 bis 31. Oktober 2003 ergab sich daraus eine Nachzahlung von 46.910,57 Euro, wovon zunächst 44.167,61 Euro zur Verrechnung mit dem Sozialamt der Stadt Innsbruck als... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber, Dr. Prückner, Dr. Schenk und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei B***** AG, *****, vertreten durch Mag. Johannes Blum und andere Rechtsanwälte in Feldkirch, gegen die beklagte Partei Josef B*****, vertreten durch Dr. Bertram Grass und Mag. Christoph Dorner,... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Aufhebungsgründe des § 399 Abs 1 Z 1 bis 3 EO haben den Wegfall des Sicherungsbedürfnisses zur Voraussetzung (RZ 2000/2 ua; RIS-Justiz RS0111933). Ob dies im konkreten Fall zutrifft, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen. Eine Einzelfallentscheidung ist für den Obersten Gerichtshof aber nur dann überprüfbar, wenn im Interesse der Rechtssicherheit ein grober Fehler bei der Auslegung der anzuwendenden Recht... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung vom 9. April 2002, 4 Ob 47/02v, wurde der Beklagten verboten, gebrauchsfertige sterile pyrogenfreie Anthracyclinglycosid-Injektionslösungen, insbesondere die Präparate D***** E***** 10 mg und/oder E***** E***** 50 mg, herzustellen und/oder zu vertreiben, wenn diese Lösungen in einem Verfahren hergestellt werden, das folgende Schritte umfasst: i) Herstellen einer Lösung aus einem physiologisch verträglichen Salz eines Anthracyclinglycosids in... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des erkennenden Senats vom 29. 9. 1998 (1 Ob 219/98g) wurde der beklagten Partei und Gegner der gefährdeten Partei (in der Folge kurz Beklagter) als erbserklärtem Erben unter Berufung auf § 75 der III. Teilnovelle zum ABGB zur Sicherung einer Forderung der klagenden und gefährdeten Partei (in der Folge kurz klagende Partei) die Veräußerung und Belastung von vier Liegenschaften verboten. Die Wirksamkeit dieser Provisorialmaßnahme wurde mit dem Ablauf von ... mehr lesen...
Begründung: In dem zwischen den Parteien anhängig gewesenen Ehescheidungsverfahren wurde über Antrag der Klägerin zur Sicherung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse durch einstweilige Verfügung ein Belastungs- und Veräußerungsverbot hinsichtlich einer bestimmten Liegenschaft des Beklagten (auf Grund Widerspruchs mit Beschluss ON 19 eingeschränkt auf ein bestimmtes Grundstück derselben) rechtskräftig erlassen. Die einstweilige Verfügung wurde "bis zur rechtskrä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zwischen den Parteien war beim Erstgericht zum AZ 47 Cgs 113/96p ein Sozialrechtsverfahren anhängig, in welchem die nunmehr Beklagte (im Folgenden nur noch: Beklagte) von der nunmehr klagenden Partei (im Folgenden: klagende Partei) die Zahlung eines Pflegegeldes begehrte. Mit Urteil des Erstgerichtes vom 2. 12. 1997 wurde die klagende Partei im zweiten Rechtsgang schuldig erkannt, der Beklagten für die Zeit vom 1. 5. 1995 bis 30. 9. 1995 Pflegegeld der Stu... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Antragstellerin und gefährdeten Partei (im folgenden nur mehr Antragstellerin genannt) und des Antragsgegners und Gegners der gefährdeten Partei (in der Folge kurz Antragsgegner) wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Fünfhaus vom 26. 11. 1998, GZ 4 C 46/98b-33, rechtskräftig geschieden. Zu Beginn des Scheidungsverfahrens war dem Antragsgegner über Antrag der Antragstellerin mit einstweiliger Verfügung gemäß § 382 Z 8 lit c EO bis zur rechtskräftigen Been... mehr lesen...
Norm: EO §399 Abs1 Z2ABGB §1330 BI
Rechtssatz: Eine einstweilige Verfügung kann gemäß § 399 Abs 1 Z 2 EO wegen des Wegfalls der Gefährdung, nicht aber wegen geänderter Beweislage (Bescheinigungslage) zur Anspruchsgrundlage (hier Wahrheitsbeweis nach § 1330 ABGB) aufgehoben werden. Entscheidungstexte 6 Ob 26/99p Entscheidungstext OGH 20.05.1999 6 Ob 26/99p ... mehr lesen...