Norm: EO §399 Abs1 Z4
Rechtssatz: Die - nach der Vorlage des Revisionsrekurses bei gleichzeitigem Anspruchsverzicht vorgenommene - Rücknahme der Klage (nicht jedoch auch des Sicherungsantrages) entzieht der EV zwar die Grundlage; das hat aber nur zur Folge, daß die EV in sinngemäßer Anwendung des § 399 Abs 1 Z 4 EO auf Antrag aufzuheben ist. Entscheidungstexte 4 Ob 1049/92 Entscheidungs... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war seit 1. 2. 1988 bei der Beklagten als Angestellter beschäftigt. Er wurde am 5. 4. 1991 entlassen. Seither ist er im selben Geschäftszweig wie seine frühere Dienstgeberin selbständig tätig. Er begehrt von der Beklagten an Kündigungsentschädigung, Provisionen, Reisespesen und Überstunden S 1,303.476,46 sA; da die Beklagte verschiedenen Geschäftspartnern mit Schreiben vom 5. 4. 1991 mitgeteilt habe, daß sie sich vom Kläger "wegen verschiedener Unkorrektheiten... mehr lesen...
Norm: EO §399 Abs1
Rechtssatz: Nur eine Klagerücknahme unter Anspruchsverzicht entzieht aber einer beantragten einstweiligen Verfügung auch ihre Grundlage im Sinne des § 399 Abs 1 Z 4 EO. Entscheidungstexte 4 Ob 122/89 Entscheidungstext OGH 05.12.1989 4 Ob 122/89 9 ObA 1/92 Entscheidungstext OGH 29.01.1992 9 ObA 1/92 ... mehr lesen...
Norm: EO §399 Abs1 Z2EO §399 Abs1 Z4MSchG §33aPatG 1970 §28 Abs1PatG 1970 §147 Abs2
Rechtssatz: Ist infolge Ablauf der Dauer des Klagepatents (§ 28 Abs 1 PatG) der Anspruch auf Unterlassung von Patenteingriffen erloschen, ist dies dem Tatbestand des § 399 Abs 1 Z 4 EO zu unterstellen; da sich das - nachträgliche - Erlöschen des Anspruches hier unmittelbar aus dem Gesetz ergibt, bedarf es dazu keiner negativen Feststellungsklage. ... mehr lesen...
Norm: EO §399 Abs1 Z2EO §399 Abs1 Z4MSchG §33aPatG 1970 §28 Abs1PatG 1970 §147 Abs2
Rechtssatz: Ist infolge Ablauf der Dauer des Klagepatents (§ 28 Abs 1 PatG) der Anspruch auf Unterlassung von Patenteingriffen erloschen, ist dies dem Tatbestand des § 399 Abs 1 Z 4 EO zu unterstellen; da sich das - nachträgliche - Erlöschen des Anspruches hier unmittelbar aus dem Gesetz ergibt, bedarf es dazu keiner negativen Feststellungsklage. ... mehr lesen...
Norm: EO §399 Abs1 Z2EO §399 Abs1 Z4MSchG §33aPatG 1970 §28 Abs1PatG 1970 §147 Abs2
Rechtssatz: Ist infolge Ablauf der Dauer des Klagepatents (§ 28 Abs 1 PatG) der Anspruch auf Unterlassung von Patenteingriffen erloschen, ist dies dem Tatbestand des § 399 Abs 1 Z 4 EO zu unterstellen; da sich das - nachträgliche - Erlöschen des Anspruches hier unmittelbar aus dem Gesetz ergibt, bedarf es dazu keiner negativen Feststellungsklage. ... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei beantragte, zur Sicherung ihres Anspruches auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse dem Gegner zu verbieten, den Hälfteanteil der Liegenschaft EZ 114 KG Seewalchen des Grundbuches Neumarkt zu belasten und zu veräußern, und begehrte, dieses Verbot bei der Liegenschaft im Gundbuch anzumerken. Die einstweilige Verfügung wurde mit dem Beschluß vom 1.Juli 1986, 2 C 101/86-2, bewilligt. Die gefährdete Partei beantrag... mehr lesen...
Norm: EO §399 Abs1 Z2
Rechtssatz: § 399 Abs 1 Z 2 EO ist zB anwendbar, wenn die gefährdete Partei ein Pfandrecht, ein Zurückbehaltungsrecht oder eine sonstige Sicherstellung für ihre Forderung erlangt hat oder wenn sich die Vermögensverhältnisse ihres Gegners wesentlich geändert haben, gilt aber auch dann, wenn ein Ehegatte, für den ein einstweiliger Unterhalt bestimmt wurde, in der Folge über ausreichendes eigenes Einkommen verfügt. ... mehr lesen...
Norm: EO §399 Abs1 Z2
Rechtssatz: § 399 Abs 1 Z 2 EO ist zB anwendbar, wenn die gefährdete Partei ein Pfandrecht, ein Zurückbehaltungsrecht oder eine sonstige Sicherstellung für ihre Forderung erlangt hat oder wenn sich die Vermögensverhältnisse ihres Gegners wesentlich geändert haben, gilt aber auch dann, wenn ein Ehegatte, für den ein einstweiliger Unterhalt bestimmt wurde, in der Folge über ausreichendes eigenes Einkommen verfügt. ... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei ist eine Handelsgesellschaft mit dem Sitz in Jugoslawien. Sie hatte einen Anspruch gegen den Antragsgegner auf Zahlung des Schillinggegenwertes von DM 581.075,99 aus einem in zwei Vertragsurkunden vom 26.August 1983 niedergelegten Kompensationsgeschäft behauptet, nach dem sie ihrem inländischen Vertragspartner landwirtschaftliche Produkte und dieser dagegen Repro-Materialien im Wert von 80 % des Wertes der landwirtschaftlichen Erzeugnisse zu liefern... mehr lesen...
Norm: EO §399 Abs1 Z2EO §399 Abs1 Z4
Rechtssatz: Das Erlöschen eines durch EV gesicherten Anspruches infolge Novation ist weder ein der Z 4 noch einer sonstigen Regelung des § 399 Abs 1 EO unterzuordnender Umstand. Über eine Aufhebung einer EV wegen einer zwischen den Parteien strittigen Novation des gesicherten Anspruches ist nicht im Verfahren nach der EO zu entscheiden; über den strittigen Schulderlöschungsgrund muss vielmehr eine Entscheidu... mehr lesen...
Norm: EO §399 Abs1 Z2EO §399 Abs1 Z4
Rechtssatz: Das Erlöschen eines durch EV gesicherten Anspruches infolge Novation ist weder ein der Z 4 noch einer sonstigen Regelung des § 399 Abs 1 EO unterzuordnender Umstand. Über eine Aufhebung einer EV wegen einer zwischen den Parteien strittigen Novation des gesicherten Anspruches ist nicht im Verfahren nach der EO zu entscheiden; über den strittigen Schulderlöschungsgrund muss vielmehr eine Entscheidu... mehr lesen...
Norm: EO §399 Abs1 Z2EO §399 Abs1 Z4
Rechtssatz: Das Erlöschen eines durch EV gesicherten Anspruches infolge Novation ist weder ein der Z 4 noch einer sonstigen Regelung des § 399 Abs 1 EO unterzuordnender Umstand. Über eine Aufhebung einer EV wegen einer zwischen den Parteien strittigen Novation des gesicherten Anspruches ist nicht im Verfahren nach der EO zu entscheiden; über den strittigen Schulderlöschungsgrund muss vielmehr eine Entscheidu... mehr lesen...
Zur Sicherung des Anspruches der Klägerin auf Unterlassung von Patentverletzungen hat das Erstgericht den Beklagten mit einstweiliger Verfügung vom 15. 6. 1983 das Herstellen, Feilhalten oder Inverkehrbringen auf einem Lastfahrzeug anbringbarer Ladekräne verboten, die bestimmte, im Spruch: des Beschlusses näher bezeichnete Merkmale aufweisen; zugleich sprach es (ua.) aus, daß die einstweilige Verfügung nicht vollzogen und die schon vollzogene Verfügung auf Antrag der Beklagten aufgehob... mehr lesen...
Zur Sicherung des Anspruches der Klägerin auf Unterlassung von Patentverletzungen hat das Erstgericht den Beklagten mit einstweiliger Verfügung vom 15. 6. 1983 das Herstellen, Feilhalten oder Inverkehrbringen auf einem Lastfahrzeug anbringbarer Ladekräne verboten, die bestimmte, im Spruch: des Beschlusses näher bezeichnete Merkmale aufweisen; zugleich sprach es (ua.) aus, daß die einstweilige Verfügung nicht vollzogen und die schon vollzogene Verfügung auf Antrag der Beklagten aufgehob... mehr lesen...
Norm: EO §399 Abs1 Z3
Rechtssatz: Durch den einem Antrag iSd § 399 Abs 1 Z 3 EO stattgebenden Beschluss des Gerichtes wird nicht die EV selbst aufgehoben, sondern nur ihr (weiterer) Vollzug abgewendet; an die Stelle der ursprünglichen Sicherungsmaßnahme (hier: des vom Erstgericht ausgesprochenen Unterlassungsgebotes) tritt der vom Antragsgegner erlegte, dem Gericht zur Sicherung des gefährdeten Anspruches ausreichend erscheinende Geldbetrag. ... mehr lesen...
Norm: EO §91 Abs1 Satz2EO §399 Abs1 Z3
Rechtssatz: Der Gegner der gefährdeten Partei erkennt mit dem Erlag des Befreiungsbetrages keineswegs die Zulässigkeit und die Berechtigung der EV an sich an; es bleibt ihm vielmehr auch nach einem iSd § 399 Abs 1 Z 3 EO ergangenen "Aufhebungs" -Beschluß des Gerichtes unbenommen, gegen die Bewilligung der EV - sofern die Frist dazu noch offen ist - Rekurs zu erheben. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §399 Abs1 Z3
Rechtssatz: Durch den einem Antrag iSd § 399 Abs 1 Z 3 EO stattgebenden Beschluss des Gerichtes wird nicht die EV selbst aufgehoben, sondern nur ihr (weiterer) Vollzug abgewendet; an die Stelle der ursprünglichen Sicherungsmaßnahme (hier: des vom Erstgericht ausgesprochenen Unterlassungsgebotes) tritt der vom Antragsgegner erlegte, dem Gericht zur Sicherung des gefährdeten Anspruches ausreichend erscheinende Geldbetrag. ... mehr lesen...
Norm: EO §91 Abs1 Satz2EO §399 Abs1 Z3
Rechtssatz: Der Gegner der gefährdeten Partei erkennt mit dem Erlag des Befreiungsbetrages keineswegs die Zulässigkeit und die Berechtigung der EV an sich an; es bleibt ihm vielmehr auch nach einem iSd § 399 Abs 1 Z 3 EO ergangenen "Aufhebungs" -Beschluß des Gerichtes unbenommen, gegen die Bewilligung der EV - sofern die Frist dazu noch offen ist - Rekurs zu erheben. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Beschluß hat das Rekursgericht den Rekursen der Beklagten Folge gegeben und die Anträge der Klägerin, infolge Aufhebung der einstweiligen Verfügungen gemäß § 399 Abs. 1 Z 3 EO die von ihr (im Verfahren 17 Cg 173/80) am 15. 12. 1980 und (im Verfahren 17 Cg 172/80) am 10. 3. 1981 vorgelegten Bankgarantien der A-Bank vom 9. 12. 1980 über 1 Mio. S und vom 2. 3. 1981 über 100 000 S freizugeben und zu Handen ihres ausgewiesenen Vertreters zurückzustellen, abgew... mehr lesen...
Norm: EO §399 Abs1 Z3ZPO §502 Abs4 Z1 HIII2
Rechtssatz: Freigabe einer Bankgarantie nach Aufhebung der EV gem § 399 Abs 1 Z 3 EO: Frage von erheblicher Bedeutung. Entscheidungstexte 4 Ob 372/83 Entscheidungstext OGH 06.09.1983 4 Ob 372/83 ÖBl 1984,52 (Schönherr) = SZ 56/127 = EvBl 1983/175 S 665 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Beschluß hat das Rekursgericht den Rekursen der Beklagten Folge gegeben und die Anträge der Klägerin, infolge Aufhebung der einstweiligen Verfügungen gemäß § 399 Abs. 1 Z 3 EO die von ihr (im Verfahren 17 Cg 173/80) am 15. 12. 1980 und (im Verfahren 17 Cg 172/80) am 10. 3. 1981 vorgelegten Bankgarantien der A-Bank vom 9. 12. 1980 über 1 Mio. S und vom 2. 3. 1981 über 100 000 S freizugeben und zu Handen ihres ausgewiesenen Vertreters zurückzustellen, abgew... mehr lesen...
Norm: EO §399 Abs1 Z3ZPO §502 Abs4 Z1 HIII2
Rechtssatz: Freigabe einer Bankgarantie nach Aufhebung der EV gem § 399 Abs 1 Z 3 EO: Frage von erheblicher Bedeutung. Entscheidungstexte 4 Ob 372/83 Entscheidungstext OGH 06.09.1983 4 Ob 372/83 ÖBl 1984,52 (Schönherr) = SZ 56/127 = EvBl 1983/175 S 665 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: EO §382 Z8 litc IVDEO §391 Abs2 IIAEO §391 Abs2 VAEO §391 Abs2 VBEO §399 Abs1 Z4ZPO §237 Abs3
Rechtssatz: Einer im Ehescheidungsverfahren zugunsten des beklagten Ehegatten erlassenen einstweiligen Verfügung nach § 382 Z 8 lit c EO wird durch die Zurücknahme der Klage nicht ohne weiteres die Grundlage entzogen. Wenn der beklagte Ehegatte die Absicht hat, die Scheidung der Ehe anzustreben, ist ihm im Sinne des § 391 Abs 2 EO eine Frist zur ... mehr lesen...
Norm: EO §399 Abs1 Z4ZPO §237 Abs1 B
Rechtssatz: Einer vom Kläger beantragten EV wird durch die Zurücknahme der Klage unter Anspruchsverzicht die Basis entzogen, sodaß sie - in sinngemäßer Anwendung des § 399 Abs 1 Z 4 EO - über Antrag aufzuheben ist. Entscheidungstexte 1 Ob 601/82 Entscheidungstext OGH 05.05.1982 1 Ob 601/82 4 Ob 586/... mehr lesen...
Norm: EO §382 Z8 litc IVDEO §391 Abs2 IIAEO §391 Abs2 VAEO §391 Abs2 VBEO §399 Abs1 Z4ZPO §237 Abs3
Rechtssatz: Einer im Ehescheidungsverfahren zugunsten des beklagten Ehegatten erlassenen einstweiligen Verfügung nach § 382 Z 8 lit c EO wird durch die Zurücknahme der Klage nicht ohne weiteres die Grundlage entzogen. Wenn der beklagte Ehegatte die Absicht hat, die Scheidung der Ehe anzustreben, ist ihm im Sinne des § 391 Abs 2 EO eine Frist zur ... mehr lesen...
Norm: EO §399 Abs1 Z4ZPO §237 Abs1 B
Rechtssatz: Einer vom Kläger beantragten EV wird durch die Zurücknahme der Klage unter Anspruchsverzicht die Basis entzogen, sodaß sie - in sinngemäßer Anwendung des § 399 Abs 1 Z 4 EO - über Antrag aufzuheben ist. Entscheidungstexte 1 Ob 601/82 Entscheidungstext OGH 05.05.1982 1 Ob 601/82 4 Ob 586/... mehr lesen...
Wegen eines am 12. Feber 1980 erfolgten weiteren Zuwiderhandelns gegen die im Verfahren 12 Cg 63/79 des Landesgerichtes Innsbruck erwirkte einstweilige Verfügung vom 27. März 1979, auf Grund deren der betreibenden Partei mit Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck vom 9. Oktober 1979 die gegenständliche Exekution nach § 355 EO rechtskräftig bewilligt worden war, verhängte das Erstgericht auf Antrag der betreibenden Partei über den Verpflichteten eine Geldstrafe von 10 000 S. Es erblick... mehr lesen...
Mit der im Besitzstörungsverfahren C 1800/78 des Erstgerichtes gemäß § 458 ZPO erlassenen einstweiligen Vorkehrung wurde den Klägern die sofortige Schließung der Tankstelle auf der GP 4940/1 in EZ 459 KG A und die Einstellung jeglichen Betriebes auf dem Tankstellenbereich aufgetragen sowie der Betrieb der Tankstelle und das Betreten des Tankstellenbereiches verboten. Auf Grund dieser einstweiligen Vorkehrung bewilligte das Erstgericht der Beklagten mit Beschluß vom 19. Oktober 1978, E... mehr lesen...
Das Erstgericht wies den Antrag der gefährdeten Partei auf Verlängerung einer bereits gemäß § 399 Abs. 1 Z. 3 EO aufgehobenen einstweiligen Verfügung ab. Mit dem angefochtenen Beschluß verlängerte das Rekursgericht die Geltungsdauer der einstweiligen Verfügung bis 30. Juni 1981. Der Oberste Gerichtshof gab dem vom Gegner der gefährdeten Partei erhobenen Revisionsrekurs Folge und stellte die Entscheidung des Erstgerichtes wieder her. Rechtliche Beurteilung A... mehr lesen...