RS OGH 1982/11/10 3Ob641/82

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.11.1982
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Norm

EO §390 I
EO §390 IVA

Rechtssatz

Daß aus Anlaß eines erhobenen Widerspruches die einstweilige Verfügung auch nur in der Weise abgeändert werden kann, daß sie von einer Sicherheit abhängig gemacht wird, entspricht herrschender Auffassung.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 641/82
    Entscheidungstext OGH 10.11.1982 3 Ob 641/82

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0005537

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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