RS OGH 1994/7/14 1Ob505/94, 3Ob107/12z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.07.1994
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Norm

EO §27
EO §353 IA
EO §353 IVB
EO §353 VIA

Rechtssatz

Zum Gesichtspunkt, den Verpflichteten nicht stärker zu belasten als nötig, gehört auch die Verpflichtung, eine zu erwirkende vertretbare Handlung mit einem zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung ausreichenden Minimalaufwand an Kosten auszuführen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0016624

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

26.11.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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