Begründung: Am 22. 5. 2009 kam es im Rahmen des Bauvorhabens Koralmtunnel im Zusammenhang mit einer von der Zwölftantragsgegnerin errichteten Brücke zu Überflutungen. Die Antragstellerin brachte vor, dass die Erst- bis Elftantragsgegner Anspruch auf Schadenersatz als Eigentümer bzw Pächter der betroffenen Liegenschaften erhöben. Trotz Einholung eines Sachverständigengutachtens sei die Aufteilung des Schadenersatzbetrags auf diese unklar; auch seien die Rechtsverhältnisse zwischen de... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Erlagssache des Erlegers Dr. R***** S*****, gegen die Erlagsgegner 1. Dr. B***** L***** und 2. Dr. A***** S*****, beide vertreten durch Dr. Peter Stoff, Rechtsanwalt in Wien, und 3. minderjähriger S***** S*****, vertreten durch Dr. Madelein... mehr lesen...
Begründung: Der Erleger beantragte, 495.000 EUR zuzüglich angereifter Zinsen abzüglich KESt und Kontospesen bis zum Eintritt einer Ausfolgungsbedingung zum Erlag anzunehmen und brachte dazu im Wesentlichen vor wie folgt: Der Ersterlagsgegner habe den Erleger als Rechtsanwalt, Vertragserrichter und Treuhänder mit der Abwicklung des Kaufes einer (näher bezeichneten) Wohnung beauftragt. Im Zuge dieser Kaufabwicklung sei der Kaufpreis von 495.000 EUR vom Ersterlagsgegner auf ein vom E... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden und durch die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau, Dr. Grohmann und Dr. E. Solé als weitere Richter in der Rechtssache der Antragstellerin Republik Österreich, vertreten durch die Finanzprokuratur, Wien 1, Singerstraße 17-19, gegen die Antragsgegner 1. Johann T*****, vertreten durch Mag. Karl Peter Resch, Rechtsanwalt in Knittelfeld, und 2. Dr. Helmut F*****, Rechtsanwalt i... mehr lesen...
Begründung: Zur Hereinbringung von 5.642,92 EUR sA bewilligte das Erstgericht die Forderungsexekution. Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger gab einen Drittschuldner bekannt. Der Betreibende beantragte, dem Drittschuldner gemäß § 307 Abs 1 EO die Hinterlegung der Bezüge der Verpflichteten beim Exekutionsgericht aufzutragen, weil verschiedene Personen Anspruch auf die gepfändete Forderung erheben würden. Der Betreibende beantragte, dem Drittschuldner gemäß Paragraph 307, Ab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Verpflichtete Christa K***** steht in einem aufrechten Arbeitsverhältnis zur beklagten Partei, die Drittschuldnerin in den Verfahren 24 E 2367/98w und 24 E 3248/04s jedes Bezirksgerichts Linz ist und in denen der klagenden Partei die Forderungsexekution gemäß § 294a EO bewilligt wurde. Die beklagte Partei gab jeweils eine positive Drittschuldnererklärung ab und überwies im erstgenannten Exekutionsverfahren die vom Entgelt der Verpflichteten einbehaltenen Be... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 2. 6. 2004, GZ 10 E 1347/04b-2, bewilligte das Bezirksgericht Liesing dem nunmehrigen Kläger als Betreibendem gegenüber dessen Vater S***** als Verpflichtetem zur Hereinbringung rückständigen Unterhalts für die Monate Jänner 2003 bis Mai 2004 in Höhe von je 218 EUR (zusammen 3.706 EUR) sowie zur Hereinbringung des laufenden Unterhalts ab Juni 2004 von monatlich 218 EUR die Exekution durch Pfändung und Überweisung zur Einziehung bis zur Höhe dieser For... mehr lesen...
Norm: EO §307EO §308 BEO §308 D1EO §308 D6
Rechtssatz: Bei Vorhandensein mehrerer Überweisungsgläubiger ist jeder von ihnen zwar berechtigt, die Drittschuldnerklage einzubringen, im Prozess hat das Gericht aber zu prüfen, ob die Klage ins Leere geht, weil auf diesen Gläubiger im Hinblick auf die früher erworbenen Rechte Dritter nichts mehr entfällt. Ergibt diese Prüfung das Bestehen eines Überweisungsbetrags, hat grundsätzlich eine Verurteilung... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist alleiniger Gesellschafter einer in Liquidation befindlichen Gesellschaft mbH. Auf seine Stammeinlage sind lediglich EUR 18.168,21 einbezahlt, die restliche Stammeinlage haftet in gleicher Höhe unberichtigt aus. Auf Grund des vollstreckbaren Urteils des Landesgerichts Leoben vom 14. 4. 2004, AZ 33 Cg 148/03i, steht der klagenden Partei gemeinsam mit einer Aktiengesellschaft eine Gesamthandforderung von EUR 21.787,45 samt Zinsen und Kosten gegenüber der Ge... mehr lesen...
Begründung: Die Erlegerin hinterlegte beim Verwahrschaftsgericht Mietzinse im Gesamtausmaß von 13.863,78 EUR. Ein Gerichtshof erster Instanz bewilligte der Zweiterlagsgegnerin zur Sicherung einer Forderung von 348.458 EUR s.A. gegen den Dritterlagsgegner u.a. die Forderungsexekution durch Pfändung von Forderungen desselben gegen das zuständige Oberlandesgericht, „Verwahrungsabteilung". Das Verwahrschaftsgericht wies diese Abteilung gemäß § 310 Geo an, die betreffende Exekution zur ... mehr lesen...
Begründung: Der Erleger war Gerichtskommissär in einem Verlassenschaftsverfahren, das mit der Einantwortung des Nachlasses an die drei Erlagsgegner endete. Wegen Uneinigkeit der Erben ordnete das Verlassenschaftsgericht die gerichtliche Hinterlegung eines beim Gerichtskommissar erliegenden Guthabens an. Zum Nachlass gehörten auch mehrere Sparbücher, die bei einer Bank als Pfand hinterlegt sind. In der Verlassenschaft befanden sich dazu zwei „Durchschläge" von Verpfändungsurkunden, d... mehr lesen...
Begründung: Die Erlegerin erlegte den Betrag von EUR 18.000 und beantragte beim Erstgericht, diesen Erlag gemäß § 1425 ABGB anzunehmen. Sie habe am 7. 6. 2005 im Auftrag der Erlagsgegner einen Kaufvertrag über die im Erlagsantrag näher bezeichnete Liegenschaft zum Kaufpreis von EUR 185.000 errichtet und dabei auch die Funktion der Treuhänderin übernommen. Der Ersterlagsgegner und die Zweiterlagsgegnerin haben im Kaufvertrag als Käufer, der Dritterlagsgegner und die Vierterlagsgegne... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Immobiliengesellschaft hatte ein Geschäftslokal in einem von ihr umgebauten Gebäude in ***** an Edelgard H***** (im Folgenden nur Verpflichtete) vermietet und machte gegen die Verpflichtete zu AZ 2 C 485/97a des Bezirksgerichts Kirchdorf an der Krems (im Folgenden nur 1. Vorverfahren) Mietzinsrückstände von 145.548 S geltend; die Verpflichtete wendete aufrechnungsweise Gegenforderungen ein, die aus Schäden im Zuge der Baumaßnahmen resultierten. Bere... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Vater des Klägers war Gesellschafter und Geschäftsführer einer Finanz- und Anlagenberatungsgesellschaft m.b.H. Zwischen März und Dezember 1999 erhielt er vom Kläger mehrere Darlehen in einer Gesamtsumme von S 500.000,-- bis S 600.000,-- in bar. Der Vater verwendete die ihm vom Kläger als persönliche Darlehen übergeben Beträge für die Finanz- und Beratungsgesellschaft m.b.H. Anlässlich der Darlehensgewährungen wurde keine Verzinsung und keine Fälligkeit für d... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Norm: ABGB §1425 VIIIEO §307
Rechtssatz: Nur die beim Exekutionsgericht gerichtlich erlegten Beträge sind im Verfahren nach § 307 EO - die lex specialis zu § 1425 ABGB - zu verteilen, für die nach § 1425 ABGB beim Erlagsgericht erlegten Beträge entscheidet zwischen mehreren Erlagsgegnern das einvernehmlich oder im Prozess (Klage auf Zustimmung zur Ausfolgung gegen alle übrigen Erlagsgegner) zu klärende bessere Recht an der oder auf die erlegte ... mehr lesen...
Begründung: Der (Rechtsvorgängerin der) betreibenden Partei wurde mit Beschluss des Erstgerichts vom 13. Jänner 1994 gegen den Verpflichteten zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von 195.694 S = 14.221,64 EUR sA die Exekution durch Pfändung und Überweisung zur Einziehung des dem Verpflichteten gegen die Drittschuldnerin Republik Österreich (Bund) und Landesgericht für Strafsachen Wien zustehenden Anspruchs auf Herausgabe bestimmter hinterlegter bzw. verwahrter - gem... mehr lesen...
Begründung: Die Erlegerin begehrte den Gerichtserlag der auf dem Depot Nr 62.205.091 erliegenden Wertpapiere und brachte hiezu vor: Der am 15. 11. 2001 verstorbene deutsche Staatsbürger Siegmund Georg B*****, der zuletzt in in Deutschland wohnhaft gewesen sei, sei Inhaber des genannten Wertpapierdepots gewesen. Am 26. 11. 2001 sei dessen Sohn, der Ersterlagsgegner, an die Erlegerin herangetreten und habe unter Vorlage eines Erbscheines des Amtsgerichtes Passau vom 23. 11. 2001 und d... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen der Auffassung der Revisionsrekurswerberin stellen sich keine erheblichen Rechtsfragen im Sinne des § 14 Abs 1 AußStrG. Wie der Oberste Gerichtshof erst vor kurzem in der von der Revisionsrekurswerberin selbst zitierten Entscheidung SZ 71/158 (= NZ 2000, 143 = ecolex 1999/66) ausführlich dargelegt hat, ist die Rechtsmittellegitimation (und Beschwer) eines Erlagsgegners dann zu bejahen, wenn der Erlag zu Gunsten meh... mehr lesen...
Begründung: Das Landesgericht für Strafsachen Wien (im Folgenden nur Erleger) nannte für den von ihm beantragten Erlag der zu einem bestimmten Standblatt erliegenden Gegenstände - wobei hier nur die Postenzahlen 27/1 (Typenschein für einen Pkw, in dem als Eigentümerin die 5. Erlagsgegnerin aufscheint) und 28/1 (FZH-Schlüssel für diesen Pkw) relevant sind - als Erlagsgegner den rechtskräftig wegen des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betrugs, überwiegend zu Lasten einer Privat... mehr lesen...
Begründung: Am 25. 8. 2000 beantragten Ehegatten - eine Bankangestellte und ein Bauleiter - gemäß § 1425 ABGB die Annahme eines Erlagsbetrags von 115.200 S und brachten vor, Immobilienmakler hätten ihnen einige Liegenschaften zum Kauf angeboten. Mit Kaufvertrag vom 28. 7. 2000 hätten sie eines dieser Objekte um 3,2 Mio S erworben. Nunmehr begehrten zwei Immobilienmakler die Zahlung der Vermittlungsprovision von 115.200 S. Unklar sei, welcher der beiden Immobilienmakler den Provisi... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund des vollstreckbaren Versäumungsurteils des Landesgerichts Wels vom 17. 9. 1998 wurde der beklagten Partei gegen den Verpflichteten zur Hereinbringung von 63.714,67 DM sA - zahlbar in Schilling nach dem Umrechnungskurs im Zahlungszeitpunkt, höchstens jedoch 452.374,15 S sA - unter anderem die Forderungsexekution nach § 294 EO durch Pfändung und Überweisung zur Einziehung bewilligt. Als Drittschuldnerin hatte die beklagte Partei eine österreichische Bank beze... mehr lesen...
Norm: ABGB §1425 VIIIEO §307G über Einziehung gerichtlicher Verwahrnisse BGBl 1963/281 §2 Abs2
Rechtssatz: Ein auf § 2 Abs 2 des Gesetzes über die Einziehung gerichtlicher Verwahrnisse gestützte, also nach § 1425 ABGB zu behandelnde Erlag kann nicht in einen solchen nach § 307 EO umgedeutet werden. Entscheidungstexte 5 Ob 32/00t Entscheidungstext OGH 14.03.2000 5 Ob 32/00t V... mehr lesen...
Begründung: Am 25. 7. 1994 fasste das Landesgericht für Strafsachen Wien in der zu 4d Vr 4985/90, Hv 3308/92 gegen Dkfm. Walter P***** wegen §§ 146 f StGB anhängigen Strafsache den nicht näher begründeten Beschluss, "die bei der Verwahrungsabteilung des Oberlandesgerichtes Wien erliegenden Hinterlegungsmassen Am 25. 7. 1994 fasste das Landesgericht für Strafsachen Wien in der zu 4d römisch fünf r 4985/90, Hv 3308/92 gegen Dkfm. Walter P***** wegen Paragraphen 146, f StGB anhäng... mehr lesen...
Begründung: Die Erlegerin beantragte, den Erlag von 155.037,50 S gemäß § 1425 ABGB anzunehmen, weil mehrere Forderungsprätendenten vorhanden seien. Die beiden von ihr bezeichneten Erlagsgegner hätten ihre Liegenschaft in S***** an das Ehepaar Karl und Lucia L***** um 3,300.000 S verkauft. Der Kaufpreis sei bis auf den hinterlegten Teilbetrag beglichen worden. Zwischen den Erlagsgegnern bestehe kein Einvernehmen darüber, an wen von ihnen dieser Restbetrag auszuzahlen sei. Der Zw... mehr lesen...
Begründung: Der Erstantragsgegnerin wurde zu ***** des Erstgerichtes die Forderungsexekution durch Pfändung und Überweisung der dem Zweitantragsgegner gegen die Antragstellerin monatlich zustehenden Forderung auf 25 % des Ertrages aus dem Haus L***** Straße ***** in L*****, d.s. monatlich S 15.000,-- uneingeschränkt bewilligt. Die Antragstellerin, die Mutter des Zweitantragsgegners, ist Eigentümerin der genannten Liegenschaft. Sie hinterlegte von den gepfändeten S 15.000,-- sei... mehr lesen...
Norm: ABGB §1425 IEO §307
Rechtssatz: Ein gerichtlicher Erlag nach § 1425 ABGB - § 307 EO stellt einen besonderen Anwendungsfall dieser Bestimmung dar, jedoch mit der Ausnahme, daß es einer Gläubigerverständigung nicht bedarf - hat schuldbefreiende Wirkung. Gerade die schuldbefreiende Wirkung bedingt es aber, daß ein Mindestmaß an Formstrenge eingehalten wird, und vom Erlagsantrag daher gefordert werden muß, daß Zweifel über den vom Erleger anz... mehr lesen...
Norm: EO §292j Abs1EO §307
Rechtssatz: Da § 307 EO ein formelles Erlagsverfahren nicht erwähnt (-der Hinweis auf § 1425 ABGB ist durch die EO-Novelle 1991 weggefallen-), liegt eine Regelungslücke insoweit vor, als Fehler des Drittschuldners im Zuge eines - zulässigen - Erlagsverfahrens nicht ausdrücklich privilegiert sind. Die Absicht des Gesetzgebers gebietet daher eine analoge Anwendung der Grundsätze, wonach der Drittschuldner auch befreit w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der vorliegenden Drittschuldnerklage (§ 308 EO) begehrt die Klägerin die Zahlung von S 65.809,-- sA mit der
Begründung: , sie habe Richard K*****, einem Arbeitnehmer der Beklagten, Kredite und Darlehen gewährt, zu deren Besicherung dieser der klagenden Partei seine Lohnansprüche gegenüber der Beklagten verpfändet habe. Die Beklagte habe am 3. 11. 1992 die entsprechende Verständigung entgegengenommen und die Klägerin (-infolge von Vorpfandrechten-) an vier... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller beantragte als rechtskräftig enthobener Masseverwalter im ehemaligen Konkurs über das Vermögen der Wilhelm P***** GmbH den Erlag von S 3,165.131,93 samt bankmäßig noch nicht abgerechneter Zinsen gerichtlich anzunehmen und den Erlagsbetrag fruchtbringend anzulegen; die Ausfolgung des Erlagsgegenstandes solle nur über schriftlichen einverständlichen Antrag der Erlagsgegner oder aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung erfolgen. Es wer... mehr lesen...