Entscheidungen zu § 307 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

103 Dokumente

Entscheidungen 91-103 von 103

RS OGH 1960/9/21 6Ob162/60

Norm: EO §307
Rechtssatz: Die Klage auf Erlag nach § 307 EO hat nicht zur Voraussetzung, daß das Exekutionsgericht vorher einen fruchtlos gebliebenen Erlagsauftrag erlassen hätte. Entscheidungstexte 6 Ob 162/60 Entscheidungstext OGH 21.09.1960 6 Ob 162/60 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0004174 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.09.1960

RS OGH 1956/4/11 7Ob72/56, 3Ob168/10t, 3Ob164/11f

Norm: ABGB §1425EO §65 CEO §307
Rechtssatz: Der Entschluss des Drittschuldners zum Erlag nach § 307 EO kann in aller Regel nicht Gegenstand eines Rechtsmittels werden. Nur wenn das Exekutionsgericht seinen Erlag beschlussmäßig zurückwies, könnte im Rekursverfahren geprüft werden, ob der Drittschuldner zum Erlag tatsächlich befugt ist. Auch der Beschluss des Verwahrschaftsgerichtes auf Erlag beim Exekutionsgericht ist im Rechtsmittelverfahren ni... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.04.1956

RS OGH 1956/2/22 1Ob748/55

Norm: EO §44 EEO §289EO §307
Rechtssatz: Die Aufschiebung einer Forderungsexekution ist auch nach dem Überweisungs- und Erfolglassungsbeschluß möglich, denn erst die tatsächliche Ausfolgung eines Geldbetrages tilgt die Verpflichtung des Erlagsgerichtes zur Ausfolgung eines bestimmten Betrages. Entscheidungstexte 1 Ob 748/55 Entscheidungstext OGH 22.02.1956 1 Ob 748/55 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.02.1956

RS OGH 1955/7/6 3Ob340/55

Norm: ABGB §1396ABGB §1425EO §307
Rechtssatz: Haftung des Zessus, der trotz Verständigung von der Zession und ihren Vorrang vor einer zwangsweisen Pfändung der Forderung durch einen anderen weder den Zessionar bezahlt noch bei Gericht erlegt. Entscheidungstexte 3 Ob 340/55 Entscheidungstext OGH 06.07.1955 3 Ob 340/55 European Case La... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.07.1955

RS OGH 1955/6/22 7Ob294/55, 3Ob125/63, 3Ob21/87

Norm: ABGB §1425 VBEO §307
Rechtssatz: Auch dann, wenn mehrere betreibende Parteien auf den zu überweisenden Betrag Anspruch erheben, ist der Drittschuldner zum Erlag berichtigt. Entscheidungstexte 7 Ob 294/55 Entscheidungstext OGH 22.06.1955 7 Ob 294/55 3 Ob 125/63 Entscheidungstext OGH 16.10.1963 3 Ob 125/63 EvBl 1964/88... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.06.1955

TE OGH 1954/9/22 3Ob597/54

Dem Rekurswerber wurde zur Hereinbringung seiner Geldforderung mit Beschluß vom 7. Juli 1953 die Exekution durch Pfändung des der verpflichteten Partei gegen die A. Automobil und Warenkreditverkehrsanstalt zustehenden Rechts auf Übertragung des Eigentumsrechts an einem PKW. bewilligt. Der zweitbetreibenden Partei wurde am 16. Oktober 1953 zur Hereinbringung ihrer Forderung gleichfalls die Pfändung des Rechts auf Übertragung des Eigentumsrechts an demselben PKW. und außerdem die Pfändu... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.09.1954

RS OGH 1954/9/22 3Ob597/54

Norm: EO §307
Rechtssatz: Kein Anspruch des betreibenden Gläubigers, der das dem Verpflichteten gegen die AVA Automobil und Warenkreditverkehrsanstalt zustehenden Recht auf Übertragung des Eigentumsrechtes an einem PKW gepfändet hat, auf das aus dem von der AVA durchgeführten Verkauf des PKW (wegen eingetretenen Terminverlustes) verbleibende zu Gericht erlegte Guthaben. Entscheidungstexte 3 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.09.1954

RS OGH 1954/2/3 1Ob54/54

Norm: EO §290EO §307EO §374 Abs1
Rechtssatz: Die Pfändung einer den vollstreckbaren oder zu sichernden Anspruch übersteigenden Forderung ist ohne Beschränkung möglich, da erst bei der Überweisung der gepfändeten Forderung das Erforderliche zu veranlassen ist, damit der Überschuß dem Verpflichteten zukommt. Entscheidungstexte 1 Ob 54/54 Entscheidungstext OGH 03.02.1954 1 Ob ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.02.1954

RS OGH 1937/4/14 2Ob269/37, 3Ob14/86

Norm: EO §307
Rechtssatz: Wenn der Drittschuldner den Betrag einer Forderung beim Exekutionsgericht erlegt, weil auf die Forderung von zwei Gläubigern Exekution geführt wird und eine dritte Person die Hälfte der Forderung auf Grund einer Zession für sich beansprucht, hat das Exekutionsgericht nur die Hälfte des erlegten Betrages nach § 307 EO zu behandeln und zu verteilen; hinsichtlich der anderen Hälfte ist es den Beteiligten zu verteilen; hin... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.04.1937

RS OGH 1935/3/12 3Ob201/35, 3Ob23/72, 3Ob199/74

Norm: ABGB §1425 IEO §307
Rechtssatz: Über einen gemäß § 307 EO vollzogenen Erlag des Drittschuldners kann im Exekutionsverfahren nur verfügt werden, wenn unbestritten ist, daß der Erlag Vermögen des Verpflichteten ist. Entscheidungstexte 3 Ob 201/35 Entscheidungstext OGH 12.03.1935 3 Ob 201/35 SZ 17/52 3 Ob 23/72 Entscheidungs... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.03.1935

RS OGH 1930/10/7 1Ob794/30, 6Ob733/78, 7Ob646/79, 3Ob558/92

Norm: ABGB §1425EO §307
Rechtssatz: Erlag nach § 1425 ABGB oder nach § 307 EO ? Entscheidungstexte 1 Ob 794/30 Entscheidungstext OGH 07.10.1930 1 Ob 794/30 SZ 12/204 6 Ob 733/78 Entscheidungstext OGH 30.11.1978 6 Ob 733/78 Auch 7 Ob 646/79 Entscheidungstext OGH 21.06.19... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.10.1930

RS OGH 1928/2/7 3Ob118/28

Norm: EO §307
Rechtssatz: Der gerichtliche Erlag durch den Drittschuldner im Falle des § 307 EO hat für ihn nur dann befreiende Wirkung, wenn er beim Exekutionsgerichte vorgenommen wird. Entscheidungstexte 3 Ob 118/28 Entscheidungstext OGH 07.02.1928 3 Ob 118/28 SZ 10/24 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:192... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.02.1928

RS OGH 1927/2/15 2Ob117/27

Norm: EO §307
Rechtssatz: Wenn die Forderung von mehreren Gläubigern angesprochen wird, kann der Drittschuldner auch gegenüber demjenigen, im Verhältnisse zu dem er nicht Drittschuldner ist, durch gerichtlichen Erlag die Entlassung aus dem Rechtsstreite erwirken. Entscheidungstexte 2 Ob 117/27 Entscheidungstext OGH 15.02.1927 2 Ob 117/27 SZ 9/21 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.02.1927

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