RS OGH 2000/3/14 5Ob32/00t

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Veröffentlicht am 14.03.2000
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Norm

ABGB §1425 VIII
EO §307
G über Einziehung gerichtlicher Verwahrnisse BGBl 1963/281 §2 Abs2

Rechtssatz

Ein auf § 2 Abs 2 des Gesetzes über die Einziehung gerichtlicher Verwahrnisse gestützte, also nach § 1425 ABGB zu behandelnde Erlag kann nicht in einen solchen nach § 307 EO umgedeutet werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113465

Dokumentnummer

JJR_20000314_OGH0002_0050OB00032_00T0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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