Rechtssatz
Ein auf § 2 Abs 2 des Gesetzes über die Einziehung gerichtlicher Verwahrnisse gestützte, also nach § 1425 ABGB zu behandelnde Erlag kann nicht in einen solchen nach § 307 EO umgedeutet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113465Dokumentnummer
JJR_20000314_OGH0002_0050OB00032_00T0000_003