Begründung: Die Verpflichtete ist Alleineigentümerin einer Liegenschaft, die insgesamt 13 Grundstücke umfasst und einheitlich (in der bücherlichen Rangordnung) mit zwei Pfandrechten der Betreibenden, mit einem Belastungs- und Veräußerungsverbot zugunsten des aus dem betriebenen Exekutionstitel solidarisch Mitverpflichteten und mit einer Leitungsdienstbarkeit belastet ist. Bei den beiden Pfandrechten ist die Einleitung des Versteigerungsverfahrens angemerkt sowie die Versteigerungste... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund eines Versäumungsurteils beantragte die betreibende Partei wider die Verpflichtete zur Hereinbringung von 184.839,04 EUR sA die Bewilligung der Exekution durch Pfändung der der Verpflichteten gegenüber den beiden Drittschuldnern 1. A***** GmbH und 2. einen Rechtsanwalt aufgrund von zwei näher genannten Kaufverträgen über zwei konkret bezeichnete, mit Wohnungseigentum verbundenen Liegenschaftsanteilen „zustehenden Ansprüche aus den Titeln Gewährleistung und Schad... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte dem Betreibenden zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von 32.000 EUR samt Zinsen und Kosten gemäß § 294 EO die Pfändung und Überweisung einer dem Verpflichteten gegen eine Pensionsversicherungsanstalt und einer gegen seinen Vater (in der Folge: zweiter Drittschuldner) zustehenden Forderung. Das Rekursgericht gab dem dagegen vom Verpflichteten erhobenen Rekurs nur insoweit Folge, dass es den Exekutionsantrag in Ansehung des Zinse... mehr lesen...
Begründung: Der Verpflichtete ist aufgrund eines rechtskräftigen Urteils des Erstgerichts vom 6. Februar 2008 gegenüber der Betreibenden verpflichtet, in folgende Lösungserklärung einzuwilligen und diese beglaubigt zu unterfertigen: „Auf der Liegenschaft EZ 23 Grundbuch *****, Eigentümerin ... (Betreibende) ..., haftet unter C-LNR 1 zu Tagebuchzahl 414/1965 die Dienstbarkeit hinsichtlich Grundstück 50/1 des Durchgangs und der Durchfahrt in der Winterzeit gemäß Punkt 8 littera d de... mehr lesen...
Begründung: Mit Wechselzahlungsauftrag vom 16.10.2007 (ON 2) verpflichtete das Erstgericht den Beklagten (= Verpflichteten) zur Zahlung von EUR 72.000,-- sA an die Klägerin (= betreibende Partei). Dagegen erhob der Verpflichtete Einwendungen (ON 6). Mit dem angefochtenen Beschluss vom 15.11.2007 (ON 8) bewilligte das Erstgericht der betreibenden Partei gegen den Verpflichteten die Forderungsexekution nach § 294a, Fahrnisexekution und die Exekution auf andere Vermögensrechte nach § ... mehr lesen...
Norm: EO §3 Abs2EO §55aEO §74
Rechtssatz: 1. Grundsätzlich darf die Exekution zur Sicherstellung durch Zwangsverwaltung nur dann bewilligt werden, wenn der Sicherungszweck nicht schon durch ein exekutives Pfandrecht oder eine bücherliche Pfandrechtsvormerkung erreichbar ist. Ein rechtsgeschäftliches Pfandrecht schließt die Zwangsverwaltung durch Sicherstellung hingegen nicht aus. 2. Solange ein Eigentümer eines allfälligen Superädifikates sein ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem am 11. September 2007 beim Erstgericht eingelangten, durch Ausfüllen eines Formblatts ausgeführten Exekutionsantrag beantragte die Betreibende zur Hereinbringung von 13.000 EUR sA aufgrund eines näher genannten Zahlungsbefehls des Landesgerichts Klagenfurt die Exekution durch Pfändung des der Verpflichteten gehörenden Miteigentumsanteils durch Erlassung des Gebots an die Verpflichtete, sich jeder Verfügung über ihren Miteigentumsanteil, den diesem zugrundeliegen... mehr lesen...
Begründung: Die Verpflichtete ist Stiftungsprüferin der mit Beschluss des Firmenbuchgerichts vom 28. Oktober 2002 nach erfolgtem Widerruf der Stiftung aufgelösten, von Rosa S***** errichteten Privatstiftung. Mit dem Beschluss des Firmenbuchgerichts vom 27. Jänner 2005 wurde der Stiftungsprüferin aufgetragen, „der Stifterin die Prüfberichte über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2000 bis 2003 sowie, falls schon vorliegend, für das Jahr 2004 binnen 14 Tagen vorzulegen". Diesem Beschl... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Gerhild L*****, Angestellte, *****, vertreten durch Dr. Arnulf Kracker-Semler und Dr. Horst Kilzer, Rechtsanwälte in Villach, gegen die beklagte Partei Mag. Johanna T*****, vertret... mehr lesen...
Begründung: Nach dem Scheidungsvergleich vom 13. März 1990 (AZ 3 C 728/89 des Bezirksgerichts Schwechat) hat der Verpflichtete der Betreibenden einen monatlichen Unterhalt von 690,39 EUR zu leisten. Mit Urteil des Bezirksgerichts Schwechat vom 14. März 2002, GZ 3 C 345/98f-68, wurde der Verpflichtete zur Zahlung rückständiger Unterhaltserhöhungsbeträge von 13.008,43 EUR sowie ab 1. Juni 1998 zur Leistung eines Gesamtunterhalts von 1.090,09 EUR pro Monat verpflichtet. Zunächst führte... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 2. März 2004 bewilligte das Erstgericht der betreibenden Partei auf Grund dreier im Instanzenzug ergangener Urteile zur Hereinbringung von 1,172.341,13 EUR s.A. zuzüglich Prozesskosten erster Instanz sowie von Kosten des Rechtsmittelverfahrens von 5.181,63 EUR s.A. und 3.729,96 EUR s.A. gegen den Verpflichteten u.a. die Exekution nach § 294 EO auf Forderungen desselben gegen eine (im Firmenbuch eingetragene) Privatstiftung mit Sitz in Wien als Begünsti... mehr lesen...
Begründung: Der nunmehr Verpflichtete ist Stifter einer näher bezeichneten Privatstiftung (im Folgenden nur Privatstiftung). Nach dem Vorbringen der betreibenden Partei ist Zweck der Stiftung die Erhaltung, Sicherung und Verwaltung des der Stiftung gewidmeten Vermögens; Versorgung von Begünstigten. Begünstigter der Stiftung ist der Verpflichtete. Bei Auflösung der Stiftung ist das Stiftungsvermögen an den zuletzt Begünstigten zu übertragen. Zu Lebzeiten des Stifters bestimmt er die ... mehr lesen...
Begründung: Eine Bank erwirkte gegen die nunmehr Verpflichtete ein Versäumungsurteil, mit dem Letztere zur ungeteilten Hand mit anderen Personen zur Zahlung von 1,122.118,50 S sA und der Prozesskosten von 50.636,22 S verurteilt wurde. Die nunmehr betreibende Partei, infolge Verschmelzung Gesamtrechtsnachfolgerin der Titelgläubigerin, beantragte zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von 60.000 EUR sA die Bewilligung der Forderungsexekution nach § 294 EO durch Pfändung... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger und nunmehrige betreibende Gläubiger beantragte auf Grund eines Wechselzahlungsauftrags, gegen den Einwendungen erhoben worden waren, gegen den Beklagten als nunmehr Verpflichteten - nachdem der Vollzug der zuvor bewilligten Fahrnisexekution in der Wohnung des Verpflichteten (auch nach Öffnung des Safes und der Dokumentenlade) ergebnislos geblieben war - nun zur Sicherstellung der Wechselklageforderung beim Prozessgericht die Bewilligung einer weiteren Sich... mehr lesen...
Begründung: a) Soweit Kostenforderungen betrieben werden, die 4.000 EUR nicht übersteigen, ist das Rechtsmittel gemäß § 78 EO iVm § 528 Abs 2 Z 2 EO absolut unzulässig. a) Soweit Kostenforderungen betrieben werden, die 4.000 EUR nicht übersteigen, ist das Rechtsmittel gemäß Paragraph 78, EO in Verbindung mit Paragraph 528, Absatz 2, Ziffer 2, EO absolut unzulässig. b) Die Betreibende behauptet in ihrem Exekutionsantrag nach § 294 EO als zu pfändende Forderung einen Rückzahlungsan... mehr lesen...
Norm: EO §3 Abs2 IIIAEO §3 Abs2 IIIDEO §331 A
Rechtssatz: Ein Antrag auf Exekutionsbewilligung gemäß §331 EO ist nicht schon deshalb abzuweisen, weil nach dem Vorbringen des Betreibenden zwar nur eines der in Exekution gezogenen Vermögensrechte bestehen kann, jedoch im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Exekutionsantrag weder nach dessen Vorbringen noch nach dem sonstigen Inhalt der Akten des Bewilligungsgerichts beurteilbar ist, welches d... mehr lesen...
Begründung: Zur Hereinbringung eines vollstreckbaren Anspruchs von 108.917,60 EUR sA auf Grund eines Urteils vom 5. Juni 2002, der Kosten dieses Urteils von 13.655,06 EUR sA sowie der Kosten des Exekutionsantrags beantragte die betreibende Partei gegen die verpflichtete Partei die Forderungsexekution nach § 294 EO. In Feldgruppe 02 ist auf dem Exekutionsantrag beim Namen der verpflichteten Partei angegeben, diese sei derzeit unbekannten Aufenthalts und werde von einer Rechtsanwälti... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Bezirksgerichts Gänserndorf vom 22. März 1999 (berichtigt mit Beschluss vom 27. Dezember 2000), rechtskräftig infolge Zurückweisung der Revision durch den Obersten Gerichtshof (2 Ob 106/00b), wurde die verpflichtete Partei schuldig erkannt, die von ihr errichtete Rohrleitung über ein bestimmtes Grundstück zu beseitigen und den vorherigen Zustand wiederherzustellen. Das Erstgericht ermächtigte nach Durchführung eines Verbesserungsverfahrens die betreibende... mehr lesen...
Begründung: Die betreibenden Gläubiger beantragten zur Hereinbringung einer Forderung von S 2,000.000 sA ua die Exekution durch Pfändung der Forderung des Verpflichteten aus dem Girokonto Nr 74.247.662, lautend auf Theodora P*****, bei der Österreichischen Postsparkasse. Sie brachten im Exekutionsantrag vor, dieses PSK-Konto gehöre zum Vermögen des Verpflichteten und stehe in seiner Verfügungsmacht, weil er auf diesem Konto alleinige Zeichnungsbefugnis besitze und seine Ehegatti... mehr lesen...
Norm: EO §3 Abs2 IIIDEO §7 Abs1
Rechtssatz: Die materielle Berechtigung des betriebenen Anspruchs ist, soweit davon nicht die Bestimmung des § 7 Abs 1 (eingeschränkt durch § 10a EO) und Abs 2 EO betroffen sind, vor der Exekutionsbewilligung nicht zu prüfen (hier: Verjährung des betriebenen Unterhaltsrückstandes). Entscheidungstexte 3 Ob 160/93 Entscheidungstext OGH 15.09.1993 3 Ob 16... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei stellte den Antrag, ihr zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung die Exekution durch Pfändung der der verpflichteten Partei gegen den Drittschuldner "auf Grund von Stammeinlagen" angeblich zustehenden Forderung im Betrag von S 63.000,-- mehr oder weniger und die Überweisung der gepfändeten Forderung zur Einziehung bis zur Höhe der vollstreckbaren Forderung zu bewilligen. Das Erstgericht bewilligte die beantragte Exekution. Das Rek... mehr lesen...
Norm: EO §3 Abs2 IIIAEO §3 Abs2 IIIDEO §10 AaEO §55 Abs2
Rechtssatz: Es hindert die Bewilligung der Exekution nicht, wenn der Erklärung des Dienstgebers nur die Bruttobezüge zu entnehmen sind. Die Höhe der Bezüge darf vor der Bewilligung der Exekution jedenfalls dann nicht ermittelt werden, wenn hiefür weitere Tatsachenfeststellungen nötig sind. Dies wird nämlich durch § 3 Abs 2 und § 55 Abs 2 EO ausgeschlossen (mit eingehender Stellungnahme zu... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund des Versäumungsurteils des Bezirksgerichts Salzburg vom 14. März 1984, 13 C 393/84, wurde der betreibenden Partei zur Hereinbringung einer Betriebskostenforderung von 45.962,70 S sA mit Beschluss des Bezirksgerichts Salzburg vom 28. März 1984 die Exekution zur Sicherstellung durch Zwangsverwaltung einiger Liegenschaftsanteile (Eigentumswohnungen) an EZ 3122, KG K*****, bewilligt. Der Exekutionsantrag war beim Titelgericht am 28. März 1984 eingelangt und die Exek... mehr lesen...
Norm: EO §3 Abs2 IIIFEO §133 Abs3EO §331 A
Rechtssatz: Ausnahmen vom Grundsatz, wonach über den Antrag auf Bewilligung der Exekution, ohne vorhergehende mündliche Verhandlung und ohne Einvernehmung des Gegners Beschluß zu fassen, sind in den §§ 133 Abs 3 EO (zwingend) und etwa § 358 EO (wenn keine Gefahr im Verzug ist), aber nicht vor der Bewilligung der Pfändung von Vermögensrechten nach § 331 EO festgesetzt. Nach § 331 Abs 2 EO hat das Exeku... mehr lesen...
Norm: AO §20aEO §3 Abs2 IIIAEO §3 Abs2 IIIDEO §3 Abs2 IIIEEO §55 Abs1
Rechtssatz: Die betreibende Partei muß ihre Behauptung im Exekutionsantrag, die geltend gemachte Forderung unterliege gemäß § 20a AO nicht dem Ausgleich, bescheinigen. Auf ein nachträglich vorgelegtes Bescheinigungsmittel ist kein Bedacht zu nehmen. Erhebungen des Gerichtes vor der Entscheidung über den Exekutionsantrag sind unzulässig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §3 Abs2 IIIAEO §3 Abs2 IIIDEO §54 Abs1 Z3EO §294 M4EO §331 A
Rechtssatz: In die Prüfung der Frage, ob die behauptete Forderung, deren Pfändung begehrt wird, überhaupt besteht, hat sich das zur Bewilligung der Exekution berufene Gericht nicht einzulassen. Entscheidungstexte 1 Ob 454/55 Entscheidungstext OGH 06.07.1955 1 Ob 454/55 7 Ob 1... mehr lesen...
Norm: EO §3 Abs2 IIEO §7 Abs1EO §34
Rechtssatz: Es fehlt an dem auch für das Exekutionsverfahren begriffsnotwendigen Zweiparteienverhältnis, wenn die Exekution gegen "Karl R. bzw dessen Nachlaß" beantragt und bewilligt wurde, obwohl Karl R. bereits verstorben und auch sein Nachlaß längst eingeantwortet war. Das Verfahren wurde daher gegen eine nicht existente Rechtspersönlichkeit eingeleitet und ist aus diesem Grunde nichtig. ... mehr lesen...